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Hallo zusammen,
Ich brauche Hilfe!
Leider wurde meine C6 Z06 von einer "Auto-Poser" Streife stillgelegt und ich muss eine Vollabnahme nach §21 machen.
Kennt jemand eine Corvette Werkstatt im Raum Rhein-Main die einen TÜV-Prüfer (Corvette Spezi) an der Hand hat, der mir dabei behilflich sein kann mein Auto wieder in Betrieb zu nehmen?
Selbstverständlich ist alles an der Corvette in Ordnung.
Der Grund für die Stilllegung war, zu hohe Lautstärke. Gemessen wurden 103db bei 4750U/min, bei erlaubten 95db.
Für jegliche Hilfe bin ich sehr dankbar!
Im Voraus vielen Dank
Wojtek
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- C5 (1997-2004)
- C6 (2005-2013)
Wie kommen die denn auf 4.750 U/min?
Gruß
JR
Es ist schade, dass nicht mehr das Erreichte zählt, sondern das Erzählte reicht!
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29.12.2023, 01:46
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 29.12.2023, 02:22 von Gelber Bengel.)
Ortsüblich wären nach dem mir bekannten Fahrzeugschein 3750 U/min. Wenn dann alles Serie ist, gibt's doch keinen Grund zur Sorge. Wurde auf der Straße gemessen oder bei den Sheriffs zuhause geeicht und mit Stativ?
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29.12.2023, 10:03
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 29.12.2023, 10:04 von Traumtänzer.)
Die Drehzahl riecht mir nach einem falschen Wert im Schein der bei vielen C6 Z06 drin steht. Ist bei mir auch falsch, was damals auf dem Mist des Generalimporteurs Kroymans gewachsen ist wenn ich mich nicht irre.
Ergo sollte ein jeder normaler TÜV Prüfer dir helfen können, denn die Drehzahl im Schein ist schlicht und ergreifend zu hoch.
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Da diese 4.750 RPM bei sehr vielen C6en eingetragen sind, wäre eine Info, wie das auf die richtigen 3.750RPM zu ändern ist schon klasse.
LG
Achim
Achim
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Hallo Wojtek,
es kann auch sein das deine C6 Z06 beim Import einfach nur mit einer Fahrzeugscheinkopie einer EU Z06 die Vollabnahme bekommen hat.
Mit einem Abgasgutachten für das Baujahr könnte dort "92db 03750 U/Min und 74db" stehen.
Ich habe einige 2010er und 2012er hier in denen die U/Min bei 4725 steht
Ich würde mal bei Auto Mandt in Hagen nachfragen ob die andere Daten haben.
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Hallo zusammen,
vielen Dank für die wirklich guten Antworten und Tipps.
Gerade aus diesem Grund suche ich einen TÜV-Prüfer der richtig Ahnung von Corvettes hat.
Bei mir im Fahrzeugschein sind tatsächlich 95db bei 4725U/min eingetragen und aus diesem Grund hat die Zivilstreife auch mein Auto so gemessen, genauso wie der dann durch die Polizei beauftraget "Sachverständiger" der das Messergebnis amtlich gemach hat.
Aber wie Werner schon richtig geschrieben hat, hat meine Corvette die Fahrgestellnummer 1G1YY26E285128161 und ist somit Modell 2008. Aber in den Dokumenten ist überall die EZ 22.09.2011 aufgeführt. Somit hat wohl, bei der Vollabnahme meiner US Corvette, ein unwissender TÜV-Prüfer nicht die zum Auto passenden Daten eingetragen.
Jetzt brauche ich einen Fachmann der bei der neuen Vollabnahme mir die richtigen Daten einträgt.
Ich werden im neuen Jahr Auto Mandt kontaktieren.
Für weitere Tipps bin ich sehr dankbar.
Grüße und Euch allen einen guten Rutsch ins neue Jahr
Wojtek
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Möchte nicht nerven, aber sehe die Ausgangslage etwas anders.
Wenn das Fahrzeug der Serie entspricht aber bei der Zulassung die Papiere nicht korrekt ausgestellt wurden dann müsste
doch nur das Papierwerk korrigiert werden, aber eine erneute Abnahme wäre doch nicht fällig, oder?
Das dem Fahrzeug nach der Messung mit inkorrekten Grenzwerten die Zulassung entzogen wurde sollte doch zusammenbrechen
wenn der Nachweis erbracht wird das die benutzten Messkriterien falsch war.
Hätte eventuell auch den Vorteil dass das Auffinden von weiteren Konformitätsmängeln vorgebeugt wird und Kosten eingespart
werden wenn keine neue Abnahme gemacht wird.
Hatte mal den Fall das bei zwei Fahrzeugen der Fahrzeugbrief von einem dusseligen Fahrzeughändler und Zulassungsspezi bei der
Erstzulassung vertauscht wurden (!) und ich eines der Fahrzeuge erworben hatte. Da wurden nur die Papiere korrigiert und alle
Eintragungen in den Papieren getauscht gut war's. (Sonder-)Zulassung war da nicht.
Auch das noch!
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Wer garantiert, dass sie bei möglicherweise korrekten 3750 U/min nicht trotzdem zu laut ist? Sollten die Eintragungen in den Papieren nachweislich ohne Verschulden des Halters falsch sein, kann man nach meiner Ansicht die entstandenen Kosten an den Verursacher des Vorfalls abwälzen. Aber man ist da als Halter wohl in der Beweispflicht. Und das ist leider meist nicht ganz einfach. Da hilft wohl nur geschulter Rechtsbeistand.
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Morjen hab eben Mal nachgeschaut, bei mir steht auch leider 4725 im Schein. Welche Unterlagen benötige ich denn um den Schein ändern zu lassen und woher bekomme ich diese ?
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