DRINGEND! TüV Reifengröße/Problem
#41
Neh Struppi ,Ich bin nicht schlau.Wenn ich schlau wäre hatte ich biem TUV gelogen bis die balken biegen.Stattdessen war ich zu ehrlich, und habe ich mich auf's system verlassen.War ein fehler.

Ich weiss nur was mir von TUV verzapft wurde.
Selbst meine Versicherungsvertreter sagt," Für H-Versicherung ,keine anderen Felgen als original,kein anderen bereifung als original .keine 2 farbige,oder moderne farben.Kein anderen farb als original.Wenns auto met blau von band gerollt ist,muss met blau bleiben.Also nur 100% orginal gilt bei Axa Colonia."
"Mann fahrt mit H kennzeichen steuerbegünstigt.Jeder abwiechung von original zustand und ist kein H fahrzeug mehr."
Leider bin ich von solche aussagen abhängig,da ich selber nicht weiss.Neh Struppi ich bin auf gar kein fall "schlau".

Und soweit die reifen betrifft,hier ist was ich habe.
"No Charge" bedeutet Standard Equipment,so schlau bin ich schön.


https://www.corvettec3.ca/options.htm#1979_Options

https://www.vettefacts.com/C3/1979.aspx

1979 CHEVROLET CORVETTE 5.7L V-8 automatic data in automobile-catalog.com

https://www.corvetteactioncenter.com/spe...9prod.html

Alle will's besser wissen und am ende weiss keiner. huldigen
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#42
Hallo Ravoll


Zitat:Leider bin ich von solche aussagen abhängig,da ich selber nicht weiss

Zitat:.Kein anderen farb als original.Wenns auto met blau von band gerollt ist,muss met blau bleiben.

Wer hat dir denn verboten, die Bestimmungen nachzulesen?

Kriterien H-Kennzeichen

Dort steht z.B. klar und deutlich drin, dass bei der Farbe "Originalität im Farbton nicht gefordert werden kann". Man kann also den Wagen in einem anderen Farbton lackieren.

Druck Dir die Bestimmungen aus und nimm sie zum TÜV mit. Falls der Prüfer sich irrt, kannst Du ihm die Bestimmungen zeigen.

Das "Ergoogeln" der o.a. Bestimmungen hat übrigens ca. 30 sec. gedauert.

Gruß Dietmar

PS: Vor der H-Zulassung sollte man m.E. auch die StVZO gelesen haben. Sowie die entsprechenden Ausnahmeregelungen für Oldtimer (z.B. für rote Blinker).
Corv76

[Bild: corv12_avatar3.jpg]
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#43
Zitat:Original von Corv76
PS: Vor der H-Zulassung sollte man m.E. auch die StVZO gelesen haben. Sowie die entsprechenden Ausnahmeregelungen für Oldtimer (z.B. für rote Blinker).

Wo finde ich da was (nicht die StVZO, sondern die Ausnahmeregelungen für Oldtimer)?

ich weiß nur, wie das hier im Süden der Republik gehandhabt wird. Gibt es was zum Nachlesen wie das anderswo geregelt ist?

Hier werden auch bei Oldtimern keine Ausnahmegenehmigungen für rote Blinker erteilt, zumindest nicht ohne gute Beziehungen.
Entweder ist das Fahrzeug vor 1970 zugelassen, dann sind rote Blinker auch ohne Ausnahmegenehmigung zulässig, oder es muss auf gelbe Blinker umgebaut werden.
Alle Umbauten, die erforderlich sind, damit das Fahrzeug vorschriftsmäßig ist, sind auch bei einem H-Kennzeichen zulässig, egal ob original oder nicht.
[Bild: gtc15.gif]
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#44
Übergangsvorschriften Oldtimer

Gruß Dietmar
Corv76

[Bild: corv12_avatar3.jpg]
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#45
Das sind die normalen Vorschriften, die für alle Fahrzeuge gelten. Hier sind auch keine Ausnahmegenehmigungen erforderlich.

Mir ging es um Ausnahmegenehmigungen, die für Fahrzeuge mit H-Kennzeichen erteilt werden, für andere dagegen nicht.
[Bild: gtc15.gif]
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#46
Zitat:Original von Corv76
Hallo Ravoll


Zitat:Leider bin ich von solche aussagen abhängig,da ich selber nicht weiss

Zitat:.Kein anderen farb als original.Wenns auto met blau von band gerollt ist,muss met blau bleiben.

Wer hat dir denn verboten, die Bestimmungen nachzulesen?

Kriterien H-Kennzeichen

Dort steht z.B. klar und deutlich drin, dass bei der Farbe "Originalität im Farbton nicht gefordert werden kann". Man kann also den Wagen in einem anderen Farbton lackieren.

Druck Dir die Bestimmungen aus und nimm sie zum TÜV mit. Falls der Prüfer sich irrt, kannst Du ihm die Bestimmungen zeigen.

Das "Ergoogeln" der o.a. Bestimmungen hat übrigens ca. 30 sec. gedauert.

Gruß Dietmar

PS: Vor der H-Zulassung sollte man m.E. auch die StVZO gelesen haben. Sowie die entsprechenden Ausnahmeregelungen für Oldtimer (z.B. für rote Blinker).


Rote Blinker bis Bj 1972 .alles danach muss gelb sein.Ist EU gesetz angeblich.Ist ein alte theme.

Laut Entscheidungs matrix für Oldtimer zulassung stehts wegen reifen drin:

Reifen/Räder: Originalausrüstung/zeitgenössisches
Zubeh............Ja

Reifen/Räder: Umrüstung gem. Räderkatalog ...........Ja
Reifen: andere Reifengröße ............Nein
Reifen: Umbereifung von Diagonal- auf Radialreifen .......Ja
Reifen: unterschiedliche Reifengrößen vo/hi...................Nein

Dann stehts weiter oben im Kapital IV:

Reifengröße max. 2 „Nummern“ breiter als am Original.
Beispiel: MG-B
Grundausstattung: 165SR14
mögliche Umrüstung: 185/70SR14 (Felgenbreite beachten!).
Umbereifungen von Diagonal- auf Radial-Reifen sind grundsätzlich möglich.
· Unterschiedliche Reifengrößen vorne/hinten nur, wenn ab Werk bereits vorgesehen
oder im Räderkatalog bzw. zeitgenössischen Prüfberichten aufgelistet (also keine
„Hot-Rod-Fahrzeuge“).
· Alle im Räderkatalog für den betreffenden Fahrzeugtyp aufgeführten Umrüstungen
sind möglich, auch wenn sie nicht bereits vor 20 Jahren eingetragen waren.

Grübeln
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#47
Ja, aber Mischbereifung gibt es auch schon seit Jahrzehnten - also zeitgenössisch.

Früher wurden gerne Breitbauten mit 285/40 und 345/35 Reifen gebaut /auch bei Golf, Manta, Capri). Auch diese Fahrzeuge sind H-Zulassungsfähig.

H-Kennzeichen bedeutet nicht Nukmbers Matching.

Klar kann mann keine 20" Felgen auf die 72-er schrauben und auf das H hoffen nur weil man die TorqueTrust gewählt hat.

Es gibt aber nun mal einige Reifengrößen gar nicht mehr bzw. wird das Fahrverhalten bei anderen Reifen positiv beeinflusst.

Z.T. bekommen auch Vetten mit 16" oder gar 17" Felgen den offiziellen Oldtimer Status. Klar, kann man drüber diskutieren, wird aber in der Praxis so gemacht.


Aber noch mal: Warum machst du dir den ganzen Streß anstatt zu einer fähigen Werkstatt zu fahren??
Schwing dich in die Kiste und fahr zum Renz nach Stuttgart oder sonstwo hin.

Du hast einen selten sturen TÜV Heini vor Dir, mit dem wird das nie was.
Frank
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#48
Zitat:Original von Corv76
Übergangsvorschriften Oldtimer

Gruß Dietmar

Absolute geil:
§ 53 StVZO vor 01.01.1983 Bremslicht auch gelb zulässig Idee huahua

Da ich die orginal Ruckfahrlichte um geklemmt habe und gelb birnen rein gequetscht habe zwecks gelben blinker, hatt TUV dann von mir einen seperaten Ruckfahrscheinwerfer verlangt.
§ 52a StVZO ab 01.01.1987 Pflicht für Rückfahrscheinwerfer

Glaub ich muss kotzen.

Und heir zum richtig lachen.
§ 43 StVZO ab 01.10.1974 Abschleppöse vorn erforderlich, wenn Anhängelast, dann auch hinten erforderlich Kopfschütteln

Danke Dietmar.Wird bestimmt hilfreich.
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#49
Zitat:Du hast einen selten sturen TÜV Heini vor Dir, mit dem wird das nie was.
Frank

Nicht nur einen.Sind schön 2 gewessen.Einmal im BW und einmal im Bayern.
Hab schön zum 3 mal 'ne anfrage zwecks H Abnahme an Malburg geschickt.Ist mir Näher .Nur 180 Km.
Hofentlich anworten die.
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#50
Popcorn Popcorn Popcorn
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