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Mich würde auchmal interessieren, wie es sich rechtlich verhält, wenn man mit einer Eintragung von zum Beispiel 255/45er Reifen mit denselben Felgen auf 235/45 geht.
Muss man sich diese Kombi dann auch eintragen lassen oder kann man immer auf schmalere Reifen wechseln?
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ich hab aktuell von der zulassungsstelle letzte woche erneut bestätigt bekommen, daß es bei dem neuen brie/ zulassung keine weiteren eintragungen mehr gibt außer denen, die bei dem wechsel vom alten brief auf den neuen schon eingetragen waren. deshalb wollte ich ja wissen, woher man solche bescheinigungen für änderungen der bestehenden eintragungen herbekommt
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Woher?: Dekra, TÜV, ... kostet Geld. Und warum ändern?: hinzufügen.
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Zitat:Original von Faceman
Mich würde auchmal interessieren, wie es sich rechtlich verhält, wenn man mit einer Eintragung von zum Beispiel 255/45er Reifen mit denselben Felgen auf 235/45 geht.
Muss man sich diese Kombi dann auch eintragen lassen oder kann man immer auf schmalere Reifen wechseln?
Hier ändert sich ja auch der Abrollumfang, sprich der Tacho muss angeglichen werden!!!
45 ist der Querschnitt in Prozent der Laufflächenbreite... Gruß, Mathias
Gruß, Mathias
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Bei der Corvette wird aber die Hinterachse angetrieben...
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Was nicht eingetragen ist, darfst du nicht fahren...Punkt.
Früher gabs noch die Markenbindung...wenn da ein Michelin eingetragen war, durfstest du keinen Dunlopp fahren...und wenn er besser war.
Gebremst wird erst, wenn du Gott siehst !
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Zitat:Original von bladebrown
ich hab aktuell von der zulassungsstelle letzte woche erneut bestätigt bekommen, daß es bei dem neuen brie/ zulassung keine weiteren eintragungen mehr gibt außer denen, die bei dem wechsel vom alten brief auf den neuen schon eingetragen waren.
die Aussage der Zulassungsstelle ist falsch.
Nur folgendes hat sich mit der Einführung der neuen Fahrzeugpapiere geändert:
Bei Fahrzeugen mit einer Typgenehmigung wird nur noch eine der Reifengrößen aus der Typgenehmigung in die Papiere eingetragen. Die anderen Größen, die in der Typgenehmigung enthalten sind, dürfen ohne Eintrag gefahren werden.
Für alle Reifengrößen, die nicht in der Typgenehmigung enthalten sind, hat sich nichts geändert.
Für diese Reifen brauchst du entweder eine ABE, eine Anbauabnahme nach §19.3 StVZO (mit Teilegutachten) oder eine Eintragung in die Fahrzeugpapiere (Begutachtung nach §19.2 StVZO).
Da deine Corvette keine Typgenehmigung hat, sondern per Einzelabnahme zugelassen ist, ist das mit der Typgenehmigung für dich irrelevant.
Du musst also die Reifen vom TÜV abnehmen lassen.
Welche Felgen hast du drauf?
falls du die 9 1/2" Felgen hast, brauchst du auch noch eine Freigabe des Reifenherstellers, weil die 245/45er nach Norm nur auf max. 9" montiert werden dürfen.
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aha!! dann hab ich es entwerde falsch verstanden, oder sie hat sich vielleicht etwas ungünstig ausgedrückt.
ich schau mal,was ich für felgen drauf hab.das profil sieht etwas schmaler aus als der reifen, sprich, die stahlringe sehen etwas nach außen gezogen aus <8was nmeiner meinung etwas blöd aussieht) und dann weiß ich schonmal mehr.
danke schonmal für die auskünfte
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Zitat:Original von Faceman
Bei der Corvette wird aber die Hinterachse angetrieben...
Was hat das damit zu tun? Ist mir nicht ganz schlüssig? Gruß, Mathias
Gruß, Mathias
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Zitat:Original von 19Corvette92
Zitat:Original von Faceman
Bei der Corvette wird aber die Hinterachse angetrieben...
Was hat das damit zu tun? Ist mir nicht ganz schlüssig? Gruß, Mathias
Der Geschwindigkeitssensor sitzt am Getriebe, eine Veränderung des Abrollumfangs an der Vorderachse ist also völlig irrelevant für den Tacho.
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