Beiträge: 162
Themen: 24
Registriert seit: 03/2006
Ort:
Deutschland, Hessen
Baureihe:
C4 LT1 conv.
Baujahr,Farbe:
1992, gelb
Corvette-Generationen:
Moin,
ich möchte mein C4 Radio im Handgepäck mit in die USA nehmen, um es dort reparieren zu lassen. Benötige ich dafür Zoll-Papiere oder kann man das so sehen wie einen mitgenommenen Laptop. Den führe ich ja auch ohne Zoll ein und wieder aus??
Kann mir da einer eine halbwegs verlässliche Antwort geben??
Ich denke ein Autoradio im Handgepäck ist nicht allzu üblich, aber wenn ich es ein und wieder ausführe sollte es doch kein Problem sein. So zumindest meine subjektive Rechtsauffassung.
Wäre für eine Antwort dankbar.
Viele Grüße
Jens
Beiträge: 2.896
Themen: 157
Registriert seit: 02/2008
Ort: aus den gebrauchten Bundesländern..
Baureihe: Ford 7Litre
Baujahr,Farbe: 1966 Red
Kennzeichen: MY-FE 428
Aktuell würde ich das entweder ins Normalgepäck verfrachten (und zwar dort, wo es direktentnommen werden kann alsoganz oben) oder perPost versenden.
Ich würde mir denken das nicht die einreise das Problem macht sondern das passieren der Sicherheitskontrolle
Beiträge: 149
Themen: 4
Registriert seit: 07/2007
Ort: Bayern
Baureihe: Z06
Baujahr,Farbe: 2007, velocity yellow
Hallo,
was die Einfuhr und Ausfuhr in und aus USA angeht, kann ich nichts sagen. Aber zur Ausfuhr aus Deutschland und die Wiedereinfuhr weiß ich was. Im Prinzip ist es mit allen hochwertigen elektronischen Geräten das Gleiche. Es gibt beim Zoll ein Formular, in das solche Geräte eingetragen werden und bei der Ausfuhr mitgeführt werden muss. Das erspart Ärger mit dem kontrollierenden Zollbeamten bei der Einfuhr. Anhand der Seriennummern kann bei den meisten elektronischen Geräten festgestellt werden, für welches Land das Gerät für den Verkauf bestimmt war. Wenn Du z.B. ein Corvette selbst importierst, das Gerät ausbaust, nach USA ausführst und bei der Einfuhr kontrolliert wirst, kann es sein, das du es voll verzollen und versteuern musst. Außerdem ist die Reparatur im Ausland eine Leistung, die Du u.U. auch beim Zoll angeben musst, insbesondere wenn neue Teile verbaut wurden. Dies unterliegt ebenfalls dem anmeldungspflichtigen Warenverkehr. Am Besten Du gehtst zum Zollamt in Deiner Nähe und klärst das genau ab, damit es später keinen Ärger gibt. Wie das Formular heißt, weiß ich jetzt nicht mehr. War im Jahre 2001, als ich ein ähnliches Problem hatte.
Gruß, Peter.
Beiträge: 8.281
Themen: 171
Registriert seit: 12/2002
Ort:
Bremen, Deutschland
Baureihe:
C5, CE US-Version
Baujahr,Farbe:
2004, Lemans-blue
Corvette-Generationen:
18. Intern. Corvette-Club Pfingsttreffen vom 06.06.-09.06.2025 in Suhl.
Beiträge: 334
Themen: 28
Registriert seit: 07/2005
Ort: Mannheim
Baureihe: Jepp GC Trackhawk
Baujahr,Farbe: 2019, schwarz
Baureihe (2): Corvette C3
Baujahr,Farbe (2): 1975, rot
Baureihe (3) : Chevrolet Pick Up
Baujahr,Farbe (3) : 1955, mintgrün
Kennzeichen (3) : C3 und C4
es gibt beim Zollamt, für solche Sachen verschiedene Standartblätter. Ich habe damals einen Bootspropeller zum verkleinern mit in die USA genommen, da hieß das Formular " passive Veredelung".
Kurt