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Rückgabe eines Leihwagens nur zu den Öffnungszeiten??
#11
Hi Frank,

was war denn das für ein Vermieter?

Lokaler Krauderer oder große Gesellschaft?

Gruß

JR
[Bild: cf_sig_2009.jpg]
Es ist schade, dass nicht mehr das Erreichte zählt, sondern das Erzählte reicht!
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#12
War Terstappen, die Frima hat Niederlassungen in ziemlich vielen Städten. Also nicht einmal so ein kleiner Krauter.
Frank
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#13
Wenn du am Freitag bis Samstag mietest, ist der Wagen theoretisch nur bis Samstag versichert. Solltest du ihn länger benutztn und es passiert etwas packen die dich bei den eiern
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#14
Zitat:Original von renncorvette
Hallo Frank,

der 7,5 tonner hat einen Fahrtenschreiber du als Privatmann für einen Umzug mußt ihn nicht benutzen
wenn der Lkw neueres Bj ist hat er einen digitalen TCO der sieht aus wie ein Radio, für den braucht man eine Fahrerkarte, da gibt es keine Scheibe mehr. Die Daten sind aber digital gespeichert und abrufbar. wenn es Streitigkeiten gibt kann man den Massenspeicher auslesen und auf dem PC die
Aktivitäten darstellen. Wenn Du noch weitere Fragen hast melde Dich


Genau, und der Besitzer des LKW ist verpflichtet, diese Aufzeichnungen zu archivieren.
Wenn er das nicht macht, bekommt er einen Höllenärger. Im Zweifel muss er damit auch vor Gericht rausrücken.

Sixt hat garantiert keine Fahrzeuge mehr ohne digitalen Tacho, die wechseln die LKW alle 1,5 Jahre. Ah, lese gerade, LKW war nicht von Sixt. Kopfschütteln

Grüße, Tommy
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#15
Zitat:Original von derCowboy
Wenn du am Freitag bis Samstag mietest, ist der Wagen theoretisch nur bis Samstag versichert. Solltest du ihn länger benutztn und es passiert etwas packen die dich bei den eiern


"ich habe am letzten Freitag einen LKW angemietet, und zwar um 12.50 uhr.
Da ich genau wusste, wie lange ich den Wagen brauche habe ich, auf Anraten der Dame am Counter mal für 2 Tage gemietet, also bis Sonntag 12.50 Uhr.

Die Dame erklärte mir, wenn ich den Wagen nur 1 Tag brauche bekomme ich den einen Tag gutgeschrieben.

Wir haben uns mit dem umzug mächtig beeilt und so konnte ich den Wagen noch innerhalb der Kulanzzeit (25 Stunden Mietdauer) auf den hof stellen.

Dummerweise sind die Öffnungszeiten der Firma am Samstag nur bis 12 Uhr.
Nun will mir der Autovermieter den einen Tag nicht erstatten."


Das Fahrzeug war laut Vertrag bis einschliessliche Sonntag 12:00 Uhr versichert.

Es geht hier darum:
Das Fahrzeug wurde ca. 24 Stunden früher abgegeben, aber dieses leider nach "Geschäftschluss".
Die Fahrzeugrückgabe ist damit "ohne schriftlicher Rückgabebestätigung" des Vermieters erfolgt.
Dieser weigert sich nun die "verbale" zusicherung der Mietpreisminderung um einen Tag, welches die Dame vom Counter des Vermietunternehmens zusagte, einzuhalten.

Seriöse Vermietunternehmen haben (armes) Personal, welche Mittags und Abends zum Sammelplatz fahren und die Fahrzeugrückgabe (Schlüsselkasten) kontrollieren.

So wurde es bei mir / mit mir bisher getätigt.

Bleiben nur noch aussenstehende unabhängige Zeugen (Freunde/Kumpels, keine direkten Familienangehörigen), wenn der geschilderte Sachverhalt "wahr" ist.

Sind Zeugen vorhanden, welche dieses auch vor Gericht beeiden würden, gibt es ein bisschen weniger Stress.

Übler wird es, wenn die Mietzeit-Kostenreduzierung-Aussage der Dame vom Counter "angeblich" nie ausgesprochen wurde.

Kulanzzeit von 25 Stunden kenne ich nicht.
War in meinen Verträgen auch nie vorhanden.

Habe ich auch noch nicht in Verträgen gelesen, wenn ich ein Fahrzeug mietete.
Da sollte noch einmal der Fahrzeug-Mietvertrag genau durchgelesen werden.

Fahrzeug-Mietzeit "normal" sind 24 Stunden, bei Dir also 13:00 Uhr des einen Tages bis 13:00 des folgenden Tages, oder bis 13:00 des darauf folgenden Tages (genaue Uhrzeit von 12:50 Uhr ist schon befremdlich).

Dann gibt es noch sogenannte "XX-Tage-Mietzeiten und Kurz-Mietzeiten"
Die Kurzmietzeiten werden oft für den transfer zum Airport, oder zurück, benutzt und sind relativ kostenkünstig.
Die XX-Tagemietzeiten werden überwiegend für Wohnmobile und Reisemobile, sowie für den einsatz von Nutzfahrzeugen oder Auflegern überregional, benutzt.

Vorzeitige Rückgabe des Mietfahrzeuges bedarf bei vereinbarter Mietkostenreduzierung, entsprechend dem tatsächlichen Mietzeitraumes, der schriftlichen Form.

Unser Edgar kann bestimmt auch etwas via telefonischem Kontakt dazu sagen.

Grüsse vom OSC-Canibalisten STRUPPI
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#16
So wie ich den Knilch verstehe geht es ihm darum, daß der Wagen nicht verplant werden konnte - ob das für einen Sonntag so wichtig ist wage ich mal anzuzweifeln.
Letztendlich konnte der Wagen aber bei einer kurzfristigen Vermietung oder bei einem defekten LKW als Ersatzfahrzeug eingesetzt werden.
Der schreibt mir nicht expliziet, daß er an der Rückgabe um 13.15 zweifelt.

ich werde mal versuchen eine Ebene höher zu gehen, zur Not fahre ich zur zentrale, die sind auch in Duisburg.

Danke schon mal für die Hinweise und Tips.
Frank
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#17
Frage aus Unwissenheit:

Gilt für einen 7,5 t das Sonntagsfahrverbot nicht???
Oder wird da nach Privat/Gewerbe unterschieden?

Bis 3,5 t darf ohne Hänger auch Sonntags gefahren werden, aber darüber ???

Außerdem:
Wie will der denn die Kiste am Sonntag nochmals vermieten, wenn eh keiner da ist?
[Bild: osc_logo_klein.gif]
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#18
Zitat:Original von Rüddy
Frage aus Unwissenheit:

Gilt für einen 7,5 t das Sonntagsfahrverbot nicht???
Oder wird da nach Privat/Gewerbe unterschieden?

Bis 3,5 t darf ohne Hänger auch Sonntags gefahren werden, aber darüber ???

Außerdem:
Wie will der denn die Kiste am Sonntag nochmals vermieten, wenn eh keiner da ist?

Hi Rüddy,
es sind im Volksmund 7,5t, real 7,49t.
Fahrverbote ab 7,5t (dadurch dürfen Solo-Zugmaschinen Sonntags fahren).
Denke mal an die mittleren Womo's, welche bis zu 7,49t haben.

Grüsse vom OSC-Canibalisten STRUPPI
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#19
Halb richtig Struppi. Feixen

Womos haben keine LKW-Zulassung, auch wenn die über 3,5 t schwer sind.
Zugmaschinen dürfen nur mit Ausnahmegenehmigung Sonntags fahren:

eben ergoogelt:
Seit 1956 gilt in der Bundesrepubik ein generelles Fahrverbot an Sonn- und Feiertagen für Lkw mit einem Gesamtgewicht von über 7,5 Tonnen oder grundsätzlich alle Lkw, die einen Anhänger mit sich führen. Davon ausgenommen sind Transporte von verderblicher Ware wie Milch oder Fleisch. Sondergenehmigungen können bisher für Zugmaschinen ohne Sattelauflieger oder mit Hilfsladefläche, Ausstellungs-, Film- und Fernsehfahrzeuge, Schaustellerwagen, selbstfahrende Arbeitsmaschinen und Laster mit Wohnanhängern ausgestellt werden.

Hilft dem Frank aber nicht, deshalb btt. OK!
[Bild: osc_logo_klein.gif]
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#20
Sonntags haben die auch von 10 - 12.00 Uhr auf.
Frank
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