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Hallo Jogi,
ich würde ihn nicht mit H-Zulassung fahren. Das kostet nämlich 191 Euro pro Jahr an Steuern. Wenn er in den Papieren "LKW" stehen hat, wird er nach Gewicht besteuert. Ich schätze das Auto dann auf unter 120 Euro pro Jahr an Steuern.
Versichern kannst Du ihn natürlich als Oldtimer, da das wiederum sehr viel preiswerter ist als eine LKW-Versicherung. Es bleibt nur das kleine Problem, eine Versicherung zu finden, die Dir für das Auto einen Vertrag anbietet.
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prüfe erst mal bei deiner Zulassungsstelle ob du überhaupt ein H-Kennzeichen bekommen kannst.
Obwohl du ein Oldtimergutachten hast, bedeutet "30 Jahre alt nicht gleich H-Kennzeichen"!!
Kurt
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soweit ich weiss gibt es bei H zulassung allenfalls eine kilometerbeschränkung. meist liegt die zwischen 5000 und 10000 km im jahr. manche versicherungen sollen aber auch keine beschränkung haben.
ansonsten muss meist noch ein alltagsfahrzeug zur verfügung stehen.
eigentlich wars das und ist vermutlich uneingeschränkt empfehlenswert um steuern zu sparen.
Kevin
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Mit nem H - Kennzeichen hast du noch nen Vorteil: du darfst auf alle Fälle in die Umweltzonen fahren, was bei einem so alten LKW nicht immer gegeben ist...
Gruss, Bernd
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Zitat:Original von scheuerle
Zitat:Versichern kannst Du ihn natürlich als Oldtimer, da das wiederum sehr viel preiswerter ist als eine LKW-Versicherung. Es bleibt nur das kleine Problem, eine Versicherung zu finden, die Dir für das Auto einen Vertrag anbietet.
tja wie kriegt man das raus ????????
jogi...........
Frag Deinen freundlichen Versicherungsbetreuer.
Zum Thema Oldtimer und gewerbliche Nutzung hab ich was gefunden:
Aus der amtlichen Begründung zu § 21c StVZO:
Ein Oldtimerfahrzeug zeichnet sich dadurch aus, dass dieses als historisches Sammelstück in der Regel nur noch zur Pflege des kraftfahrtechnischen Kulturguts und nicht als übliches Beförderungsmittel eingesetzt wird.
Dazu schreibt die Kommentierung Hentschel, StVR, Rz. 2 zu § 21c StVZO:
Diese Einschränkungen sollen der Abgrenzung zu solchen Fahrzeugen dienen, die zwar "alt" sind, im Übrigen aber im Alltagsverkehr oder gar zu gewerblichen Zwecken benutzt werden (siehe Begründung VBl. 97 536). Fahrzeuge, die nur das Alterskriterium erfüllen, aber hauptsächlich als Verkehrsmittel eingesetzt werden, erfüllen die Voraussetzungen für die Erteilung einer Betriebserlaubnis als Oldtimer nicht; für sie gelten die allgemeinen Bestimmungen.
Quelle:
https://www.verkehrsportal.de/board/inde...opic=33361
Demnach würde sich die Zulassung als Oldtimer und die gewerbliche Nutzung ausschliessen.
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naja, entweder hinfahren, oder anrufen....!?
eine mit dem obigen auszug verträglcihe gewerbliche nutzung wird zb bei nem oldtimerrestaurationsbetrieb auch für ein täglcih genutztes fahrzeug anzunehmen sein, bei nem getränkemarkt hingegen eher weniger...