Zitat:Original von Havanna
Hallo Walter und Struppi,
genau das ist der Punkt. Wenn man mir halbwegs glaubhaft begründet hätte, warum mein Fahrzeug der Auslöser war und ich damit der Schuldige bin, hätte ich ja gezahlt. Wie kann es aber sein, dass man bei zwei Fahrzeugen auf dem Foto sagt, wir können es dir zwar nicht beweisen, aber zahl du mal. Nur weil man das andere Nummernschild nicht erwischt hat???
Was mich an der ganzen Sache inzwischen nochmehr ärgert, ist ein Schreiben des Direktors des Amtsgerichts Blankenese welches ich erhalten habe, mit dem Tenor: Wie können Sie in dem Hinweis der Richterin, dass das nun weit über 1000,00€ kosten wird, eine ungerechtfertigte Disziplinierungsmassnahme der Behörde sehen. Natürlich könnte erst ein Gutachten die Schuldfrage klären,aber das kostet dann eben mal soviel. Mein Rat, zahlen Sie doch die lächerliche Summe. Steht doch in keinem Verhältnis zu dem was da auf Sie zukommt!
Ich glaube das spricht für sich!!! Da kann sich wohl jeder ausrechnen welche faire Chance ich habe. Zum
Gruss Didi
Du versteht das nicht richtig
Niemand droht Dir oder nötigt Dich. So dumm sind die Bußgeldrichter und Direktoren nicht. Sie machen nur"Hinweise", was sie dürfen, von denen man sich nicht beeindrucken lassen muß. Wenn ein erfahrener Anwalt in der Sache ist, wagen sie selbst das nicht.
Die ganze Sche.... wird doch hier schon verdreht und verworren gemacht.
Na dem Motto : wenn sich zwei verstehen, hat der dritte immer Arbeit.
Hier gehts darum, welches Fahrzeug die Messung ausgelöst hat, und nicht darum, wer gefahren ist.
So wird der ganze Mist hochgeschaukelt , jeder verdient daran und reibt sich die Finger.
Zum ist das.
Nur ein WOHLGEMEINTER HINWEIS daß es so kommen könnte.
Und das ist erlaubt.
Richter geben oft genug Hinweise, daß im Falle .. es auch so ausgehen könnte u.s.w.
Selbst schon erlebt.
Zu bemerken ist, daß solche richterlichen Hinweise oft auch gut gemeinde Ratschläge hinsichtlich einer Einigung sind und so gesehen werden sollten.
Dies sollte jetzt kein Hinweis darauf sein daß die 15,-- Euronen zu zahlen sind. Sicherlich ist es richtig bei einem nicht erwiesenen Tatbestand auf dem Grundsatz in dubio pro reo zu bestehen.
Das was ich sehen "wollte" ist leider nicht drauf (beide Felgen/Verwischungsgrad).
Ansonsten sieht es etwas eindeutig aus, weiß aber nicht wer/was/wann auslöst.
Wen wolltest Du hier eigentlich für dumm verkaufen ?
Da engagieren sich auf drei Seiten User für Dich und dann so ein Bild ?
Ist Dir der Realitätssinn flöten gegangen ?