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Ist doch eigentlich egal. Du kannst ja auch auf dem Hänger ein Fahrzeug ohne Kennzeichen durch die Lande bewegen, oder?
Was soll denn einem Ziehen eines normalen, angemeldeten Hänger durch eine rote Nummer entgegenstehen?
Auf Treckerveranstaltungen sieht man auch Fahrzeuge mit roter 07er-Nummer, die einen normal zugelassenen Hänger, wo dann ein weiteres altes Fahrzeug mit 07-er-nummer drauf steht.
Nur sind bei denen die meisten Hänger auch bereits mit 07er-Nummer versehen.
Das ist eher die Ausnahme!
Ich wüsste also nicht, warum es nicht erlaubt sein soll, mit einem Camper, der eine rote Nummer hat und sich erlaubterweise zu einem passenden Event unterwegs ist, auch einen normal angemeldeten Hänger zu bewegen.
Schwierig wird es nur zu erklären, wenn auf dem Hänger eine Corvette steht, warum vorne die Zugmaschine auf 07 zugelassen ist und nicht zu einem passenden Event, wo es um Campingmobile geht, zu erklären.
Dort liegt das Problem.
Wir hatten, um den Mitgliedern eine Handhabe zum Bewegen der 07er-Fahrzeuge zu geben, auf unserer Homepage schon einmal eine Rubrik, die "Übrige Termine" genannt wurde und alle zur Verfügung stehenden Termine auflistete.
Diese Liste sollten sich die Mitglieder ausdrucken und mitführen, damit sie bei einer Kontrolle nachweisen konnten, warum sie überhaupt unterwegs waren.
Haben wir aber wieder fallen lassen, da es sowieso niemand kontrollierte!
Gruss
Friedel
18. Intern. Corvette-Club Pfingsttreffen vom 06.06.-09.06.2025 in Suhl.
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Zitat:seit wann sind denn die Veranstaltungen, wo Du mit dem Wohnmobil hin möchtest und die Corvette auf dem Hänger am gleichen Ort?
z.B. auf allgemeinen, markenoffenen Veteranentreffen.
Gruß, Midnight-Cruiser
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Zitat:Original von fsahm
Ist doch eigentlich egal. Du kannst ja auch auf dem Hänger ein Fahrzeug ohne Kennzeichen durch die Lande bewegen, oder?
...
Gruss
Friedel
JEIN !!
Bsp: Ein Vereinskollege zieht mit seinem 07er WoMo seinen Stock-Car-Käfer
zu Rennveranstaltungen.
Illegal, da keine adäquate Veranstaltung gemäß 07er Nummer,
aber der Käfer ist über 20 Jahre alt, hat aber weder Zulassung noch TÜV.
Bsp: Besuch und Teilnahme an einer Historallye. Du kommst im Outfit jener Tage
mit entsprechendem Zugfahrzeug, Hänger und Rennfahrzeug. Legal.
Man kann hier (fast) unzählige Kombinationen aus Möglichkeiten konstruieren.
Statt der 30-Jahre-Regel wäre eine KLARE Definition der Möglichkeiten angesagt gewesen.
verwirrte Grüße
Rüddy
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Zitat Bsp: Besuch und Teilnahme an einer Historallye. Du kommst im Outfit jener Tage
mit entsprechendem Zugfahrzeug, Hänger und Rennfahrzeug. Legal.
Hier in Bremen nicht.Zugfahrzeug und Hänger haben nichts mit der Veranstaltung zu tun .
Nur das Rennfahrzeug darf zu dieser Veranstaltung mit 07er bewegt werden.
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Zitat:(Bsp. Ausgabe mehrerer Nummerntafeln!)
Wir haben auch mehrere rote 07er Schilder für Autos, Motorräder, Mopeds, Traktor.
Man muß allerdings schon einen guten Draht zum Amt haben, um z.Bsp. mehrere Schilder
in der gleichen Größe zu bekommen, aber es geht
Ich sehe keinen Grund, warum es nicht legal sein sollte, wenn Zugfahrzeug und Hänger im roten Schein eingetragen sind, denn einen Hänger kann man nun mal nicht allein benutzen. Allerdings solltest Du wirklich mehrer Schilder haben, denn ein Fahrzeug ohne Nummernschild darfst Du nicht auf öffentlichen Plätzen abstellen.
Natürlich darf man nicht 2 Fahrzeuge (ausser Hänger) mit der selben 07er Zulassung gleichzeitig benützen. Allein schon aus dem Grund, wenn es zwischen den beiden Fahrzeug einen Unfall geben würde... (Huber gegen Huber geht nicht)
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- C6 (2005-2013)
Nur zur Info:
Bei Unfall Huber gegen Huber zahlt die Haftpflicht auch bei regulären Nummernschildern nicht.
Gruß
JR
Es ist schade, dass nicht mehr das Erreichte zählt, sondern das Erzählte reicht!
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Also, das Leben ist doch ganz einfach, Geiz schaltet Logik aus.
Der Versicherungsschutz bezieht sich auf ein oder max. zwei Kennzeichen (Krad o. PKW). Alle in Frage kommenden Fahrzeuge müssen im rotem Fahrzeugscheinheft eingetragen sein und der Versicherungsgesellschaft genannt sein.
Die Prämie bezieht sich immer auf das "Führen" eines Fahrzeuges. Die Nutzung ist bauartbedingt zulässig, also wenn mit AHK, dann auch mit Anhänger, der aber ein eigenes Kennzeichen, mit eigener Versicherung haben muß.
Ansonsten wie bereits gepostet, Fahrten nur zu Treffen die dem Sinne nach, für die Erhaltung und Kulturpflege historische Fahrzeuge veranstaltet werden.
cu Volker
EXroteNRfahrer
Alles hat seine Zeit.
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