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Fragen an die 07er Experten
#1
Nachdem ich vom LRA keine Auskunft bekommen kann (kompetenter Mitarbeiter krank)
frage ich mal die Forumsexperten:

Ich gehe davon aus, daß ein über 20-jähriges WoMo (VW LT) grundsätzlich
07er tauglich ist. (Habe schon Beispiele fahren sehen)

Darf ich dann in dieser Kombination einen Autoanhänger ziehen ?

Was passiert versicherungstechnisch, wenn man das Gespann in den Graben wirft
und das Auto auf dem Hänger eigentlich auch auf dieselbe rote Nummer läuft.
Diese befindet sich aber ja am Zugfahrzeug. besoffen

Gibt es jemanden , der sowas praktiziert ? (454BIG vielleicht huahua?)

fragende Grüße
Rüddy
[Bild: osc_logo_klein.gif]
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#2
Ein Fahrzeug mit roten 07 er darf nur für veranstaltungen oder wartung bewegt werden .bestimmt nicht um ander autos damit abzuholen.
Jeden 1. Sonntag im Monat im Daisys Diner / Oyten ab 15.00Uhr

http://www.uscarfreundebremen.de
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#3
Einfach mal ausprobieren.






















Bloss-weg-hier , ....
Hallo-gruen , .......  vette Grüße, Gerd

                 °°  °°  

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#4
Bsp:
Ich zerre meine C3 auf eine mehrtägige Historallye, und nutze
das WoMo als Hotel und Werkstatt.
Ich sehe hier erst mal keinen Widerspruch zu den 07er-Regeln.

Grübeln
Rüddy
[Bild: osc_logo_klein.gif]
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#5
Dann hast Du das Womo ja eine Zeitlang ohne Kennzeichen stehen da das ja uaf der vette ist. wenn Du auf einem öffentlichen Platz parken solltest kann es sicherlich Probleme geben. Es könnte natürlich sein, daß Du, da du ja nicht mit dem Womo an der Rally teilnimmst, nocht mit der roten Nr. fahren dürftest.

Frg doch bzgl. der versicherungstechnischen Seite mal den Frank Fischer, der ist doch bei einer Versicherung (hoffe ich doch, daß ich ihn nicht verwechsle).

Ich glaube, diesen Fall (07-er zugfahrzeug und 07-er Oldi auf gleicher Nr.) haben die Oberen nie bedacht.
Frank
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#6
Ist ne interessante Frage. Das 07er ist ja für mehrere Fahrzeuge gedacht - wohl auch in der Erkenntnis, dass man von den mehreren immer nur eines bewegen kann. Und hier sind nun 2 Fahrzeuge unterwegs, das eine mit dem Kennzeichen als Zugwagen, das andere ohne Kennzeichen auf dem Hänger. Die verschärfte Version wäre, wenn auch der Hänger historisch ist und auf dem Kennzeichen läuft - oder gilt die Regelung für Hänger nicht ? - oder wenn auf dem Hänger z.B. noch Platz ist und noch ein historisches Motorrädle mitgeführt wird. Sollte dann wirklich was passieren, wird das dem Versicherungsmenschen wohl einige schlaflose Nächte bereiten :-))

Bist du beim ADAC ? Dann kannst du online mit deiner Mitgliedsnummer diese Frage an die dortigen Rechtsexperten schicken. Die antworten innerhalb von 2, 3 Tagen.
Gruß, Midnight-Cruiser Hallo-gruen
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#7
Rüddy,
seit wann sind denn die Veranstaltungen, wo Du mit dem Wohnmobil hin möchtest und die Corvette auf dem Hänger am gleichen Ort?

Will damit ausdrücken, das Du nicht gleichzeitig zu zwei Veranstaltunmgen, die Dich berechtigen würden auch zwei rote Nummern (auch wenns zwei unterschiedliche wären) gleichzeitig zu nutzen. Zumindest eine Nutzung wäre dann Steuerhinterziehung, da nicht direkt und unmittelbar in Verbindung mit einer entsprechenden Veranstaltung stehend!

Diese Starrsinnigkeit und nicht ordnungsgemäßen Schachzüge bezüglich der roten Nummer haben letztendlich zum "Aus" der 20-Jahre-Grenze geführt.

Aber manche lernen es nie und es ist denen Ihre Umwelt bezüglich anderer Mitmenschen anscheinend sch***egal!

Irgendwie k****t mich solch eine Verhaltenwsweise mittlerweile echt an!

Nur mal so meine eigene Meinung zu diesem nie endenden Thema und kann sich vielleicht auch jemand hier vorstellen, wie blöde man sich als aktiver Clubvorsitzender vorkommt, wenn man auf der jährlichen Hauptversammlung des DEUVET sich die Ergebnisse anhören muss, die dann überhaupt nicht mehr zufriedenstellend für uns sind??!!

Gruss
Friedel

18. Intern. Corvette-Club Pfingsttreffen vom 06.06.-09.06.2025 in Suhl.
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#8
@Friedel:

Eben weil mich der Mißbrauch der 07er-Nummer auch an Zum K....n,
frage ich ob der Legalität einer solchen Idee.

Durch den verzwickten und (für mich) undurchsichtigen Ausnahmeverordnungstext
des Gesetzgebers kommt es doch erst zu solchen Dauerdiskussionen.

Inzwischen wurde mir dieser Link zugemailt.

Da stehen einige Neuigkeiten für mich drin (Bsp. Ausgabe mehrerer Nummerntafeln!)

Ganz so illegal und abwegig ist die Idee grundsätzlich also nicht !

Eine Frage bleibt:
Wie verhält es sich, wenn der Anhänger des Gespannes nicht historisch ist??

Halt also mal die Luft an, und versuch lieber mitzuhelfen, Licht ins Dunkel der
legalen (!!!) Nutzung des 07ers zu bringen.

Gruß
Rüddy
[Bild: osc_logo_klein.gif]
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#9
@ Friedel

Kopfschütteln Kopfschütteln Wo Du doch sonst immer so auf Etikette und Umgangsformen im Forum erpicht bist Zum K....n


Die Frage an sich ist aber sehr interessant. Wenn man mehr als ein Fahrzeug hat z.B. 2 alte Trecker und mit beiden zu einer Veranstaltung fahren will. Dürfte man den Zweiten auf einem Hänger hinter dem Ersten mitnehmen ? Von kulturhistorischem Interesse für die Veranstaltung wären ja beide, Überführungsfahrten sind ja auch erlaubt...

Marijn
[Bild: CSC-C3b-plastik.gif]
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#10
@marijn:

m.E. nach geht das, womöglich sogar mit dem gleichen Kennzeichen für alle. Yeeah!

Grüße
Rüddy
[Bild: osc_logo_klein.gif]
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