Meine Corvette Baujahr 78 (Zulassung Dez. 77) soll das H-Kennzeichen bekommen.
Von Tripower 28.04.2003
Voraussetzung für die Zulassung als "Historisches Fahrzeug" ist zunächst einmal ein Mindestalter des Fahrzeugs von 30 Jahren und eine TÜV-Sonderabnahme gem. §21c StVZO. Diese erfordert - neben der üblichen Verkehrssicherheit - einen überdurchschnittlichen Erhaltungszustand (keine größeren Beschädigungen) und weitestgehenden Originalzustand. Zeitgenössisches Zubehör wird (teilweise) toleriert, wenn es ebenfalls mindestens 20 Jahre alt ist.
Aus Erfahrung ist mir bekannt, daß der TÜV-Rheinland sehr pingelig ist.
Würde lieber die DEKRA in Anspruch nehmen! Hier in NRW ist z.Zt. nur der TÜV-Rheinland zuständig.
In Ostdeutschland ist auch die Dekra zugelassen.Die Dekra in Westdeutschland soll noch in 2006 eine
Abnahmeberechtigung für H-Kennzeichen bekommen?
Wie schon erwähnt, " Meine Corvette Baujahr 78 (Zulassung Dez. 77)"
Laut TÜV ist das Zulassungsjahr entscheidend!
Habe ich da einen Gedankenfehler?
Von Zulassung Dez. 1977 bis jetzt 2006 sind doch 30 Jahre.
Oder muß das Jahr 2006 abgeschlossen sein?
Wenn es soweit ist, melde Dich bei mir. Das machen wir dann zwischen Düsseldorf und Köln. Der TÜVler kommt immer mittwochs.
Ob das Jahr oder der Monat (bzw. Tag) ausschlaggebend für das H-Kennzeichen ist, kommt ganz auf Deine Zulassungsstelle an. Die handhaben das von Bezirk zu Bezirk wie Dachdecker Lempel.
2006 muß aber abgeschlossen sein. Ansonsten hast Du einen kleinen Rechenfehler eingebaut.
Die Frau auf unserer Zulassungsstelle hat mir auch was vom Datum der Erstzulassung erzählt.
Warum eigentlich?
In den Bedingungen zum H-Kennzeichen ist doch immer vom Mindestalter die rede. Theoretisch wärs ja möglich, daß ein 30 Jahre altes Fahrzeug noch gar nicht, oder erst Jahre später erstmalig zugelassen worden wäre.
Soll man da etwa noch 30 Jahre warten?
Bei mir ist es fast dementsprechend: Baujahr 1975, aber Erstzulassung 04.1976 !