Mehrwertsteuer
#1
Hallo allerseits, wie nachteilig ist es beim Verkauf einer Corvette die Mehrwertsteuer nicht ausweisen zu können? Ich könnte mir vorstellen, dass der Anteil der privaten Halter höher ist, als bei "vergleichbaren" Fahrzeugen, also die Frage des Mehrwertsteuerausweises nicht ganz so relevant ist. Liege ich damit richtig oder daneben? Gruß Willi
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#2
Welcher Betrieb kauft denn Autos, wo die Mehrwertsteuer ausgewiesen sein muß/soll?
Und wenn ein Betrieb ein Auto kauft, dann doch wohl einen Neuwagen. Der wird dann meist geleast. Eine drei Jahre alte Corvette wird sich wohl keine Firma hinstellen.
Ergo ist der MwSt-Ausweis bei einem gebrauchten Auto egal, es sei denn, es geht ins Ausland.

Das sind nur meine Gedanken dazu. Vielleicht liege ich ja auch falsch. Betriebswirtschaftler und Steuerberater vor!
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#3
Hallo Willi,

bis zur Änderung des Gewährleistungsrechts war die Ausweisbarkeit der MwSt ein deutlicher Vorteil beim Verkauf eines höherpreisigen Autos.

Mit dem neuen Recht ist es nicht mehr so eindeutig:

Kann man die MwSt ausweisen - verkauft also eine Firma - sollte man auch nur an ein anderes Unternehmen verkaufen, ein Verkauf an Privat sollte tunlichst unterbleiben. Damit kann man zwar bei einem Verkauf womöglich einen besseren Preis erzielen (wird auch von ankaufenden Händlern lieber gesehen), dafür fallen eine Menge potentieller Käufer unter den Tisch (sicher die Mehrheit der in Frage kommenden Kaufinteressenten).

Andererseits kannst Du (oder ein Mensch Deines Vertrauens) das Auto immer noch erst selbst privat kaufen und anschließend privat weiterverkaufen.

Per Saldo ist die Wahlmöglichkeit am Ende immer noch die bessere Alternative.

Gruß

JR

edit: Frank, bei meinen bisherigen C5-Verkäufen bin ich von mehreren Interessenten nach der Ausweisbarkeit der MwSt gefragt worden. Gerade bei jungen und relativ teuren Gebrauchten ist das ein Thema.

Wenn der Käufer vorsteuerabzugsberechtigt ist, macht es das Auto für ihn um die MwSt billiger, wenn er sich diese zurückholen kann.
[Bild: cf_sig_2009.jpg]
Es ist schade, dass nicht mehr das Erreichte zählt, sondern das Erzählte reicht!
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#4
JR hat es schon angesprochen. Aber vielleicht ist das nicht so deutlich geworden.

Aufgrund des neuen Gewährleistungsrechts ist der gewerbliche Verkäufer verpflichtet, für das verkaufte Auto 12 Monate Gewährleistung zu geben. Dabei ist es unerheblich, was er eigentlich für ein Gewerbe hat. Das betrifft den Bäckern genauso, wie den KFZ-Händler. Damit kann man sich als Firma schnell ein ganz schönes Ei legen. Die Gewährleistung ist auch bei gebrauchten Wagen rechtlich bindend und kann nicht vertraglich ausgeschlossen werden!! Ausnahme wäre nur das Thema "Bastlerfahrzeuge oder nur zum Ausschlachten".

Wie JR schon geschrieben hat, umgeht man das am einfachsten mit einem privaten Zwischenkäufer. Allerdings geht dann auch die Möglichkeit verloren, die Mwst. auszuweisen.

Ich hoffe, dass meine Informationen soweit richtig sind und ich hier kein Müll dazu erzähle.

[Bild: cska.gif]
[Bild: owl2.bmp] [Bild: d.gif]
welcome to the real world
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#5
Zitat:Original von Frank the Judge
Welcher Betrieb kauft denn Autos, wo die Mehrwertsteuer ausgewiesen sein muß/soll?
Und wenn ein Betrieb ein Auto kauft, dann doch wohl einen Neuwagen. Der wird dann meist geleast. Eine drei Jahre alte Corvette wird sich wohl keine Firma hinstellen.
Ergo ist der MwSt-Ausweis bei einem gebrauchten Auto egal, es sei denn, es geht ins Ausland.

Das sind nur meine Gedanken dazu. Vielleicht liege ich ja auch falsch. Betriebswirtschaftler und Steuerberater vor!

und was ist mit der c5 welche ecki gesucht hat (oder immernoch sucht, hab das nicht weiter mitverfolgt)?! bei ihm wäre der MwSt ausweis von vorteil...vorausgesetzt er wird nicht nach der kleingewerbeverordnung versteuert...

klugscheissende grüsse
alex
"There is no reason for any individual to have a computer in his home." Digital Equipment Corp. founder Ken Olsen 1977
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#6
Sorry Herr Richter,

aber zu Deinen Ausführungen muß ich mal Stellung nehmen, weil sie mir wirklich weh tun.

Zitat: „Welcher Betrieb kauft denn Autos, wo die Mehrwertsteuer ausgewiesen sein muß/soll?“

Ein einfaches Beispiel: Ein Auto kostet 11.600,- €.

Der Preis steht fest. Egal ob mit oder ohne Mehrwertsteuer.

Für die Firma ist es aber ein Unterschied von genau 1.600,-- €, die sie einsparen kann wenn die MWST ausgewiesen wird. Beim MWST-Ausweis muß die Firma nur 10.000,-- € investieren!!!

Zitat: “Und wenn ein Betrieb ein Auto kauft, dann doch wohl einen Neuwagen. Der wird dann meist geleast.“

Hier gibt es mehrere Möglichkeiten:
1. Ein Betrieb kauft einen Neuwagen. Das macht er wenn er eine sehr hohe Liquidität hat.
2. Ein Betrieb kauft eine Gebrauchtwagen. Dann hat er auch das nötige Kleingeld, will aber trotzdem Kosten sparen.
3. Er entscheidet sich für einen Neuwagen. Der wird aus Liquiditätsgründen geleast. Das ist heute der Normalfall. Das Auto wird aber nicht vorher gekauft.

Zitat: „Eine drei Jahre alte Corvette wird sich wohl keine Firma hinstellen.“

So lieber Frank, jetzt kommt der Königsweg:

Als Inhaber einer Firma, die natürlich vorsteuerabzugsberechtigt ist, findest Du eine 2 Jahre alte Corvette, bei der auch noch die Mehrwertsteuer ausgewiesen ist, zum normalen Marktpreis. Dann machst Du mit Deiner Leasingfirma einen kleinen Deal. Die Leasingfirma kauft das Auto zu den Konditionen, die Du ausgehandelt hast und verleast es gleichzeitig an Dich.

Dann hast Du viele Vorteile gegenüber einem Neuwagenleasing.

Betriebswirtschaftlich sehr sinnvoll!!!

Sorry nochmals, aber................................ Juristen, die nicht auf Ihrem Fachgebiet tätig werden ...................

Gruß

CC5
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#7
Klar, der erste Satz ist ein wenig mißverständlich. Auch unsere Firma kauft ihre Autos selbstverständlich mit ausweisbarer Steuer bzw. least sie, wo die Steuer dann natürlich auch ausweisbar ist.
Ich persönlich kenne keinen Laden, der sich einen Gebrauchtwagen hinstellt. Deswegen schrieb ich ja auch
Zitat:Das sind nur meine Gedanken dazu. Vielleicht liege ich ja auch falsch.
Der "Deal" mit der Leasinggesellschaft ist aber auch ein wenig heikel (wenn ich Dich richtig verstanden habe).
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#8
Zitat:Original von Frank the Judge
Eine drei Jahre alte Corvette wird sich wohl keine Firma hinstellen.
Doch, ich, mit ausgewiesener MwSt und bar bezahlt. 2ter Firmenwagen läuft unter Leasing....

Achja, dumme Entscheidung? Nein, hat sich sogar gerechnet Geist
Meine blaue Lady ist die einzige, bei der es mich nicht stört wenn man ihr auf den hintern schaut Großes Grinsen

Member #2 of the TVC (Targadach Verlierer Club)
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#9
Okay Jungs, ich bin raus aus diesem Thema.
Kein Mensch hat hier behauptet, dass das eine dumme Entscheidung wäre. Sie ist, so sehe ich das, nur nicht sehr üblich.
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#10
Zitat:Original von CC5...
Ein einfaches Beispiel: Ein Auto kostet 11.600,- €.

Der Preis steht fest. Egal ob mit oder ohne Mehrwertsteuer.

Für die Firma ist es aber ein Unterschied von genau 1.600,-- €, die sie einsparen kann wenn die MWST ausgewiesen wird. Beim MWST-Ausweis muß die Firma nur 10.000,-- € investieren!!!
Ist das so? Ich dachte bei Autos ist nur die Hälfte der Mehrwertsteuer weiter zu geben, also in diesem Fall €800.

Till
Dyno-Center, Hans-Böckler-Str. 13, 40764 Langenfeld, Tel. 02173-9377070
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