Auspuffanlage C5
#71
Noch mal die Fragen die hier wohl so Einige interessieren:

1) Welche Dezibel (Auspuff) sind überhaupt im Straßenverkehr zugelassen? D.h. nicht was im Brief steht, sondern was man maximal eingetragen bekommt?

2) Wie sieht so eine Messung genau aus? Bei welcher Drehzahl? Wie hoch darf der Abstand zum Messgerät sein Heulen?

Bei Conrad habe ich mehrere Geräuschpegelmessgeräte gefunden, werde mir sowas mal anschaffen, brauch sowas sowieso...

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#72
Hallo Fraenkyboy,

google Dich mal durch mit "Messverfahren Standgeräusch Fahrgeräusch".

Da findest Du alle Informationen inklusive einer Europäischen Richtlinie.

Gruß

JR
[Bild: cf_sig_2009.jpg]
Es ist schade, dass nicht mehr das Erreichte zählt, sondern das Erzählte reicht!
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#73
Schon was im Netz gefunden, interessante Grafik, besonders die manipulierten Fahrzeuge (Umweltamt Düsseldorf)!!!!

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#74
Habe eine geile Tabelle bei dem Kraftfahrtbundesamt (KBA) gefunden Yeeah!:

KBA

1,) 95 db (A) ist wohl die absolute Obergrenze, ansonsten immer das was im Brief eingetragen ist.

Bei mir

zu Nr. 30 im Brief =Standgeräusch 91 db(A)

zu Nr. 31 im Brief = Fahrgeräusch 74 db(A)



2) Die Meßmethode lt. Kraftfahrtbundesamt (Auszug siehe Anlage):



M.f.G
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#75
Na wenn die das Standgeräusch beim Rücklauf von 3/4 der Nennleistungsdrehzahl nehmen, dann Prost malzeit.

Außer das sie da wohl etwas mehr "Krach" macht, nein dann Knallt es auch noch so schön.

Da hat man mit der PRT wohl schon seine Probleme, aber mit der Bullit ist dann ganz vorbei.

PRT-Gruß
Thorsten
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#76
Wie gesagt, morgen halte ich mal ein Meßgerät an meine vorhandene Anlage. Aber es ist schon meiner Meinung nach wichtig zu wissen, wenn man in einer Kontrolle kommt wie man sich zu verhalten hat und wie eine Messung auszusehen hat. Der Gesetzeshüter darf ja garnicht in mein Auto einsteigen und Gas geben, also werde ich entsprechend sehr wenig Gas geben, möglichst nicht die möglichen 3/4 sich vor Lachen auf dem Boden wälzen sich vor Lachen auf dem Boden wälzen sich vor Lachen auf dem Boden wälzen

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#77
Fraenky,

Du bekommst keine höhere db Zahlen eingetragen. Laut StVZO muss ein Fahrzeug so entwickelt und betrieben werden das die nach dem Stand der Technik geringst möglichen Emmisionen (Abgas und Lärm) entstehen. Wenn in Deinem Brief 74db steht kann das Fahrzeug mit 74 db betrieben werden und muss (darf, soll, kann) nicht mit 90 db betrieben werden. So einfach ist das.

Grüße

Jochen
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#78
Nachdem ich mich jetzt auch etwas eingelesen habe, bin ich zu folgendem Ergebnis gekommen.

Rechtlich wirklich relevant ist das Fahrgeräusch. Dafür gibt es gesetzliche Obergrenzen, die nicht überschritten werden dürfen (je jünger die Autos, desto niedriger die Grenze).

Wegen des komplizierten Messverfahrens wird hilfsweise für Kontrollen die Standgeräuschmessung vorgenommen. Für die gibt es keine Obergrenze und der im Schein eingetragene Wert darf maximal 5 db überschritten werden. Das heißt bei einer C5 91+5=96 db.

Gemessen wird - wie schon beschrieben - 50 cm hinter dem Auspuff bei der Hälfte der Drehzahl, bei der die Nennleistung anliegt. (die 3/4 gelten nur dann, wenn die Nenndrehzahl <5.000 U/min liegt). Bei der C5 gibt es die Höchstleistung bei 5.400 U/min, die Messung muss also bei 2.700 U/min stattfinden.

Somit ist man bei einer Standgeräuschmessung mit <=96 db bei 2.700 U/min bei der C5 im grünen Bereich. Und diese Bedingung erfüllt angeblich auch die PRT, deswegen eintragungsfähig.

mit zugelassenem Gruß

JR
[Bild: cf_sig_2009.jpg]
Es ist schade, dass nicht mehr das Erreichte zählt, sondern das Erzählte reicht!
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#79
@JR

Das war ja ne saubere Arbeit!!! Glückwunsch, durch Dich hätten wir beinahe die :pilot:Toleranz :pilot: vergessen!! Jedes db`chen ist hier jetzt wichtig und wir wissen nun, wenn wir geprüft werden auf der Straße, was zulässig ist und was nicht...:pilot:!!!

Ich möchte am Donnerstag gut vorbereitet sein, wenn ich zur Auspuffschmiede fahre. Ich weiß ja wie die Typen drauf sind, manchmal haben die keine Lust, keine Zeit und reden Dir dann ein, dass dies das Maximale ist. Bewaffnet mit den gesetzlichen Bestimmungen, bewaffnet mit einem Geräuschpegelmessgerät (vertrauen ist gut Kontrolle ist besser), werde ich dann den maximalen Sound rausholen lassen, und wenn der Monteur den "Pott" 100 x öffnen muss...

Ein Tip über Verhaltensregeln gegenüber der Polizei. Man darf nicht vergessen, dass Polizeibeamte auch nur Menschen sind huldigen huldigen huldigen . Da mein Freund Polizeibeamter ist, und ich dadurch sehr viele Leute in diesem Bereich persönlich kenne, kann ich jedem nur raten der was zu verbergen hat = immer freundlich zu sein. Typen die schlecht gelaunt wirken, Typen die sofort auf dem Beamten verbal zuschlagen oder sich wichtig machen wollen, haben dann auch mit der gesamten Gesetzesmacht zu kämpfen. Da ich weiß was der Grüne wünscht, steige bitte aus Höflichkeit erst einmal aus dem Auto aus und mache die Stereoanlage aus, um mit deinem Gegenüber auf gleicher Höhe zu sein. Dabei setze sofort eine überaus freundliche Mimik auf, bitte sofort überaus freundlich wirken, dass irritiert den Beamten, den dies ist er nicht gewohnt und wird ihn an seinen Vorhaben hindern. Die Grünen mögen es gar nicht wenn man ganz cool sitzen bleibt und erst aufgefordert werden muss. Auch wenn es regnet, steige bitte sofort aus, stehe unbedingt mit dabei im Regen und werde selber nass. Beantworte extrem freundlich alle Fragen, ein verschämtes Lächeln bitte möglichst dabei und Du wirst sehen die halbe Miete ist im Sack. Wenn dies nicht hilft, dann verwickle den Beamten in ein Gespräch und erwähne das ein guter Freund ja auch Polizeibeamter ist und Du am Wochenende ja auch sehr viel mit ihm raus gehst sich vor Lachen auf dem Boden wälzen sich vor Lachen auf dem Boden wälzen sich vor Lachen auf dem Boden wälzen...Er wird Dich sofort nach dem Namen Fragen OK!, deswegen wäre es gut wenn Du Dir irgendeinen Namen von der Wache XY ausdenkst. Ob der Name stimmt oder nicht spielt hier keine Rolle, der Beamte muss sofort entscheiden und hat keine Möglichkeit dies zu prüfen! Da die eine Krähe der anderen Krähe kein Auge auskratzt, wirst Du spätestens dann zum Erfolg kommen. Wenn alles nichts hilft, dann nutze die 50:50 Chance und erzähle Dein Leid wegen der Scheidung und dass Deine Frau mit einem anderen durchgebrannt ist sich vor Lachen auf dem Boden wälzen sich vor Lachen auf dem Boden wälzen sich vor Lachen auf dem Boden wälzen Warum das Ganze! Was keiner weiß, Polizeibeamte sind nicht die glücklichen Übermenschen. Meistens in Scheidung oder in einer unglücklichen Beziehung lebend, dies überwiegend wegen der absolut schlechten Arbeitszeit. Alkohol und Drogen, Milieu kann da mal kein Fremdwort sein. Die Quote der Scheidungen liegt bei über 50%, entsprechend ist dann auch der Gemütszustand, den es entgegenzuwirken gilt....Wie gesagt ein freundliches Lächeln wirkt manchmal Wunder…

Dies war nur ein Tipp und kann in der Situation helfen, ist aber kein Allheilmittel, bei schweren Verstößen wird Dir auch dies nichts nützen...

bow TieFraenkyboy bow Tie
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#80
Ob die Tips so gut sind weiß ich nicht - bei einer nächtlichen Kontrolle kommen die Beamten grundsätzlich mit der Hand an der Waffe ans Auto, und da mache ich die Innenraumbeleuchtung an, Fenster runter, Hände auf's Lenkrad und folge den Anweisungen der Beamten. Jedes eigenmächtige Handeln, wie von Dir beschrieben, bedeutet nur zusätzlichen Streß für den Beamten.

Meine Meinung, die ich mir auch nach langen Diskussionen im Bekanntenkreis (4x Zivilfahnder) gesammelt habe.

Die meinten auch (und das ist auch die erlebte Praxis hier in Halle) - so lange man nicht negativ auffällt, ist denen ein anderer Auspuff / Ansaugtrakt an der C5 völlig egal. Fahre seit 1 Jahr mit Magnaflow und Halltech - und trotz wiederholter Kontrollen keine Mängelkarte - nicht einmal einen Spruch unter Augenzwinkern habe ich geerntet.
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