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Hallo guten Abend
Ich spiele mit dem Gedanken mir im neuen jahr eine C4 ZR1 zuzulegen .
Nun bin ich Belgien auf ein sehr schönes Fahrzeug gestossen mit wenig km auf der Uhr zu einem vergleichsweise guten Preis.
Diese C4 ZR1 ist ein US-Import , ist in Belgien angemeldet und läuft dort bereits seit 2016 bei einem privaten Sammler.
Meine Frage ist nun ob die Umrüstung nach dem US- Import nach Belgien gleichzusetzen ist mit der Umrüstung die in Deutschland fällig ist nach dem Import ?
Oder kommen hier evtl. noch weitere Kosten / Umrüstungen auf einen zu da der deutsche TÜV hier noch weitere Maßnahmen notwendig macht ?
Sicherlich hat hier jemand Erfahrungswerte und kann mich aufklären.
Besten dank im Voraus
VG Frank
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13.12.2023, 22:14
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 13.12.2023, 22:21 von Hermann.)
Da kein COC Papier vorhanden ist, ist eine Umrüstung für die Vollabnahme fällig, als wäre das Auto gerade aus den USA nach D gekommen. Also -soweit nicht schon in Belgien erfolgt- das volle Programm mit EU-Scheinwerfern, gelben Blinkern, Stilllegung der Sidemarker, Nebelschlussleuchte, Rückstrahler usw. Es fällt nur der Zoll und die Einfuhrumsatzsteuer weg.
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Sollte es so sein , in Kosten ausgedrückt ?
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Kann man so nicht pauschal sagen, weil ja nicht klar ist, was ggf. schon gemacht wurde und was dein TÜV sehen will. Können 1.000 EUR sein oder auch deutlich mehr. Machst Du alles selbst oder macht das eine Werkstatt. Du benötigst auch noch ein Datenblatt des Autos vom TÜV Süd und ggf. auch ein Abgasgutachten. Am Ende bei der Zulassung ggf. auch nochmal einiges an Gebühren für die nötigen Ausnahmegenehmigungen.
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Hermann, kannst Du dich noch an Deine ZR-1 erinnern?
Auch die in D erstzugelassenen ZR-1en haben alle keine ABE, sondern wurden sämtlich per Einzelabnahme zugelassen.
Deswegen hat meine (Ex-Hermann) auch keine gelben Blinker, das wurde über eine Ausnahmegenehmigung für die roten gelöst, dazu der Vermerk, dass diesbezüglich das Auto als vor dem 01.01.91 in den Verkehr gekommen gilt.
Gleiches gilt auch für die roten Seitenmarkierungsleuchten.
Gerade bei einer ZR-1 würde ich schon drauf verweisen, da es quasi "ab Werk" in D auch so gemacht wurde.
Gruß
JR
Es ist schade, dass nicht mehr das Erreichte zählt, sondern das Erzählte reicht!
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Nach 1989 greift die Ausnahmegenehmigung für rote Blinker hinten offiziell nicht mehr. Anderslautende Erfahrungen Einzelner mögen anders sein, begründen aber keinen Anspruch auf Rechtssicherheit.
Unabhängig davon sollten die Kosten für die Umrüstung keinen Ausschlag für oder gegen ein Fahrzeug geben. Darüber geht niemand pleite.
Gruß, Alex
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14.12.2023, 10:44
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 14.12.2023, 10:50 von Hermann.)
(14.12.2023, 02:32)JR schrieb: Hermann, kannst Du dich noch an Deine ZR-1 erinnern?
Auch die in D erstzugelassenen ZR-1en haben alle keine ABE, sondern wurden sämtlich per Einzelabnahme zugelassen.
Deswegen hat meine (Ex-Hermann) auch keine gelben Blinker, das wurde über eine Ausnahmegenehmigung für die roten gelöst, dazu der Vermerk, dass diesbezüglich das Auto als vor dem 01.01.91 in den Verkehr gekommen gilt.
Gleiches gilt auch für die roten Seitenmarkierungsleuchten.
Gerade bei einer ZR-1 würde ich schon drauf verweisen, da es quasi "ab Werk" in D auch so gemacht wurde. Klar, Versuch macht kluch, aber die Zeiten sind heute anders, die Prüfungen strenger.
Meine 96er C4 wurde ja 2021 aus NL importiert und da war nichts mehr möglich mit roten Blinkern hinten.
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Ich habe das aktuell im Zuge der H-Abnahme auch versucht. Keine Chance, wird für mein Baujahr nicht mehr gemacht.
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18.12.2023, 13:46
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 18.12.2023, 13:48 von Interceptor_ZR-1.)
Wenn es aktuell keine gelben Blinker auf dem Markt mehr zu kaufen gibt und die ZR-1 noch Baujahr 1989 ist, dann kannst du auch heute noch zumindest beim TÜV Süd rote Blinker hinten eingetragen bekommen. Allerdings wie gesagt nur bis Baujahr 1989. Das betrifft also dann lediglich eine relativ kleine Spanne an frühen 90er Modelljahren ZR-1en. Bis zur VIN 600 ungefähr wurden 90er ZR-1 noch in 1989 gebaut. Es kann sich also durchaus lohnen auf die Fahrgestellnummer zu achten. Auch weil Gerüchte besagen, dass die ersten 600-700 ZR-1en noch eher nach oben streuen sollen in Sachen Leistung, womöglich um in Tests noch besser abzuschneiden. In damaligen Tests Ende der 80er / Anfang fer 90er schnitten die Modelle tatsächlich im Schnitt am besten ab und die Werte wurden von späteren Baujahren in Testzeitschriften kaum noch erreicht wie zu anfangs. Allerdings wurden die Autos auch schwerer mit den Jahren.
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Bei meiner 95er ZR-1 sind die roten Blinker eingetragen. Bei der LT1 wo ich letztes Jahr §21/23 hab machen lassen keine Chance.
Ich würde mir aber diesbezüglich keinen Kopf machen, gelbe Birnchen rein und gut ist!
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