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Hallo, ich weiß, dass das hier schon ein paar Mal Thema war, ist aber alles schon ein bisschen her, deswegen mache ich dazu nochmal einen neuen Thread auf.
Ich habe für meine 93er LT1 eine komplette Edelstahl-Katback-Anlage von Borla kaufen können, fast neu und in sehr gutem Zustand. Die hat aber leider keine Papiere irgendwelcher Art. Ich hab aber hier im Forum gelesen, dass einige Kollegen die trotzdem auch eingetragen bekommen haben. Mein Prüfer ist eigentlich ziemlich geschmeidig; es wäre aber trotzdem deutlich unkomplizierter, wenn ich irgend einen Nachweis bekommen könnte, dass jemand diese Dinger schon eingetragen bekommen hat. Deswegen die Frage, ob mir da irgendjemand irgendwie weiterhelfen kann mit eine Kopie von einem Schein mit Eintrag, Gutachten oder irgendwas, wo man nachlesen kann, dass das alles seine Ordnung hat.
Über jede Unterstützung würde ich mich freuen.
Gruß aus OWL
Joachim
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13.10.2023, 07:03
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 13.10.2023, 07:03 von ChrisB82.)
Guten Morgen Joachim,
leider haben sich die Zeiten geändert und sind insbesondere bei anderen Abgasanlagen deutlich strenger geworden. Will heißen, eine alte Eintragung einer Borla ist heutzutage kaum was wert. Der geschmeidige Prüfer hat heutzutage interne Kontrollprozesse die es vor einigen Jahren noch nicht gab. Mit anderen Worten, er riskiert seinen Job wenn er mit einem zugedrückten Auge etwas einträgt was nicht 100% legal ist. Daher würde ich auf eine Briefkopie einer alten Eintragung nicht zu viel setzen. Im Gegenteil. Man hat schon läuten hören, dass die Leute die eine Briefkopie herausgegeben haben, die Eintragung oft selbst los geworden sind.
Mit meinem Bescheidenen Wissenstand, als Österreicher in Österreich leben, aber schon viel mitbekommen was in D-Land so geschieht meine ich, die Eintragung der Borla im Jahr 2023 wird nicht klappen. Das es ggfls. im Jahr 2003 mal möglich war, hilft Dir heute nichts mehr.
LG Christian
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Ich stimme dem von Christian voll zu.In allen Punkten richtig.
Genauso ist es in D zur Zeit.
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Habe neulich von einem Kunden gehört, dass seine mit einer Augenklappe des Prüfers eingetragene Abgasanlage nach Aufgreifen durch eine SOKO "Lärm" wieder ausgetragen wurde. Mit Ärger für den Prüfer und allem, was sonst noch so dazugehört. Die Zeiten für Spielräume bei den Einträgen sind schon länger vorbei.
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Zu nem fähigen Prüfer fahren der die Anlage mit ner Stand- & Fahrgeräuschmessung sauber begutachtet, eventuell nachbessern falls es doch zu laut ist, was bei dem Baujahr und der Toleranz kaum der Fall sein sollte und glücklich sein.
Falls jemand sowas vor dir legal eingetragen hat, hat der Prüfer ohnehin über die Datenbank intern Zugriff darauf, nur haben 90% der Prüfer halt kein Bock sich die Arbeit zu machen.
Alternativ bei nem Unternehmen abgeben dass sich mit Sondereintragungen beschäftigt, muss man halt mal nen Kilometer weiter fahren oder trailern.
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Das geht leider nicht mehr ohne zusätzliches Abgasgutachten.
Die Geräuschmessung alleine nützt nichts mehr.
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13.10.2023, 10:29
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 13.10.2023, 10:29 von TheTiger93.)
Der Thread-Ersteller spricht hier von einer Catback Anlage, da ist kein Abgasgutachten notwendig, da die OEM Katalysatoren erhalten bleiben.
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Das ist falsch weil auch der Abgasgegendruck eine Rolle spielt
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Der nur relevant bis einschließlich zum Katalysator ist und dementsprechend das Abgasverhalten beeinflusst? Was danach passiert ist für den Schadstoffausstoß nicht relevant, sondern nur für die Lautstärke, weshalb das mit einer sauberen Geräuschmessung ohne Probleme eintragbar ist.
Sidenote:
Würde ich das nicht seit Jahren genau so bei mehreren Fahrzeugen von mir eingetragen bekommen, würde ich deine Aussage auch nicht in Frage stellen. Aber das wird im Frühjahr bei meiner C5 auch wieder genauso abgenommen.
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Dann hast Du einen Prüfer der es nicht so genau nimmt.
Das ist aber leider nicht der legale Weg.
Die Prüfer zucken zusammen weil damit die KFZ Steuer beeinflusst wird.
Bei der KFZ Steuer ist der Staat im Spiel.
Damit legt sich keine Prüforganisation an.
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