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Wer von euch hat schon eine C8 bestellt?
(22.02.2022, 12:43)MikeG schrieb: „… Grundwissen …“ hilft hier eher wenig.  Augenrollen  Bitte die Thematik den Profis überlassen. In diesem Fall mithin Edgar.

Ich muss kein Bäcker sein um einen Kuchen zu backen.

Wer eine kaufmännische Ausbildung hat, der hat auch regelmäßig mit Verträgen zu tun.
Und wenn er lesen kann, dann hat er evtl. ja auch das im Schrank:

Gesetzestext
Buch. Softcover
89., überarbeitete Auflage. 2022
XXXI, 956 S.
Beck im dtv. ISBN 978-3-406-78746-1
Format (B x L): 12,4 x 19,1 cm
Gewicht: 567 g
Stand: 23. Dezember 2021


Dort steht z.b. auch, dass Verträge "formfrei" sind ... d.h. auch ein mündlicher Vertrag ist gültig.
Bei einer Anzahlung von 5.000 € auf denen der Geiger wohl mehrere Monate saß, sollte sich dieser
"mündliche Vertrag" eindeutig klären lassen. Ausserdem muss er ja nichts "stornieren" was es nicht gibt.
Ich für meinen Teil würde dies - zur Not auch von einem Anwalt - klären lassen.

Ich hatte vor Jahren einen ähnlich gelagerten Fall und ich habe keinen Anwalt benötigt. Die Drohung hat ausgereicht.


Wenn Ihr jetzt immer noch der Meinung seid, dass ich solche Diskussionen doch den "Profis" überlassen soll, 
dann ist dieses Forum ein Kindergarten der meine Zeit nicht Wert ist. Ihr könnt dann mein Profil gerne löschen.
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Du weißt schon, dass Edgar Rechtsanwalt ist? Von daher würde ich mich im Zweifelsfall eher an ihn wenden, als mir irgendwas selber aus dem Finger zu saugen. Und nein, für einen Kuchen backen muss man kein Bäcker sein.
Aber ich würde mal behaupten, dass Jura dann doch etwas umfangreicher ist, mit seinen Gesetzen, Urteilen und Kommentaren.
Genug OT, bin auf den Ausgang gespannt.
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@pr711:
Keine Ahnung, was diese juristische Hobby-Diskussion hier soll. Überlass das einfach einem ausgebildeten Juristen wie Edgar!
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Die ganze Diskussion mit ergoogeltem oder aus der Beckschen Textausgabe stammenden "Wissen" ist überflüssig, erst recht die, ob ein mündlicher Vertrag - der natürlich ausreichen würde, da kein Schriftformerfordernis - zustande gekommen ist. Wie bereits oben geklärt, Posting #697, gab es eine verbindliche, schriftliche Bestellung von Rainer, die dann von Geiger schriftlich angenommen wurde, also einen schriftlichen Vertrag, den man nicht so mir nichts dir nichts stornieren kann, von dem man nur zurücktreten kann oder ihn anfechten kann, wofür aber ein wichtiger Grund vorliegen müßte oder ein vertraglich vereinbartes Rücktrittsrecht. Letzteres weiß ich nicht, kenne den Vertrag nicht, das gilt umso mehr, als viele gewerbliche Autohändler auch eine so genannte “verbindliche Bestellung” verwenden und hierzu dann AGB beifügen, in denen geregelt ist, wann der Vertrag zustande kommen soll, ersteres liegt sicher nicht in dem Geschilderten vor.

Man muß auch noch prüfen, ob kein Dissens vorliegt, weil Angebot und Annahme nicht korrespondieren. Eine Einigung wäre in diesem Fall nicht zustande gekommen, also existiere auch kein Vertrag. Aber lassen wir die Feinheiten, das würde hier zu weit führen. Im Einzelfall ist das nicht so einfach zu bestimmten – ohne Unterlagen und Prüfung durch einen fachkundigen Juristen ist es schwierig, das Zustandekommen eines Vertrages zu prüfen.

In einem muss ich dem jungen User, der wohl Roland heißt - er hat sich hier nie vorgestellt - erneut recht geben, damit ginge ich zum Anwalt und würde - wenn möglich - Karl nicht davonkommen lassen.

Fachlichen Gruß

Edgar
[Bild: sig_edgar.jpg]
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So ist es. Der Geiger kann nicht einfach so nach Lust und Laune einen Kaufvertrag stornieren. Umgekehrt geht das auch nicht so einfach - wenn jemand ein Auto verbindlich bestellt hat und dann warum auch immer nach ein paar Wochen oder Monaten storniert, werden locker ganz automatisch (das ist aber im Vertrag geregelt) 10-15% vom Kaufpreis fällig, die er an den Verkäufer zahlen muss.
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(22.02.2022, 14:25)pr711 schrieb: … Ich muss kein Bäcker sein um einen Kuchen zu backen. …

… und sicher würdest du auch gerne neben dem Chirurgen stehen und ihm erklären, wie er bitte zu operieren hat. Hast ja immerhin ein Medizinbuch im Schrank.  dumdidum

Mir ist das letztlich egal (solange ich nicht der Patient bin  Feixen), es ist halt nur in aller Regel nicht hilfreich…


Nachtrag: Prima, nun gab es ja erste Lösungsansätze dazu. Zwink
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Zitat:Vollzitat des Vorpostings gelöscht! JR

Da bin ich ja froh, dass dieser Post so hilfreich ist ;-)
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...mal abgesehen von Jura- Profi oder nicht:
Es kann doch nicht sein, dass wir uns hier ducken, zu kreuze kriechen und uns still verhalten müssen,
nur weil wir ein "seltenes" und begehrtes Produkt haben möchten und deshalb unsere "Grundrechte/Wissensdurts" als Kunde komplett hinten anstellen
aus "Angst" wir bekommen das Auto gar nicht mehr.
Bei allem Verständnis, dass der Verkäufer auch für die Situation (lange Liferzeiten) nichts kann und selbst genervt ist-
wenn ich höflich frage (jetzt kann man noch über die Menge diskutieren), möchte ich auch eine höfliche Antwort,
zumal bei anderen Verkäufern dies ja anscheinend besser funktioniert.

Doch nochmal eine Frage an den Juristen:
Wo genau liegt der Schaden beim Verkäufer (bei einem solch begehrten Produkt, dass er jederzeit anderweitig los wird)
oder beim Kunden (dem ja nichts genommen wird, weil er ja noch nichts hat- mal abgesehen von "unbezahlbarem emotionalem Schmerz"),
wenn der (gültige) Vertrag zurückgenommen/storniert wird?
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Der Schaden beim Käufer läge darin, dass er im Mai (Produktion im März gemäß Geiger) sein Auto zum vereinbarten Preis nicht bekommt.

Nach meinem Verständnis kann er jetzt entweder ein vergleichbares im Mai verfügbares Auto gegen Aufpreis kaufen und die Differenz bei Geiger geltend machen, oder ein neues Auto irgendwo bestellen und einen Schaden für die entgangene Nutzung von Mai bis zum tatsächlichen Lieferzeitpunkt wiederum bei Geiger geltend machen, z.B. indem er sich über den Sommer einen R8 Spyder mietet.

Edgar, ist dem so?

Der Verkäufer hätte aus der Aktion einen ordentlichen finanziellen Vorteil, den ich ihm an des Käufers Stelle nicht ließe.

Gruß

JR
[Bild: cf_sig_2009.jpg]
Es ist schade, dass nicht mehr das Erreichte zählt, sondern das Erzählte reicht!
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Das sind Zeiten.   Kopfschütteln
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