Nummernschilder (Größe & Schrift) für C3
#31
Ich zitiere mal aus der mir erteilten Ausnahmegenehmigung der Landesdirektion Dresden:
Zitat:... unter Vorbehalt des jederzeitigen Widerrufs wird ihnen gemäß Paragraf 70 Abs1 Nr.2 StVZO die Ausnahmegenehmigung für nachfolgendes Fahrzeug erteilt:

Damit dürfte erstmal die Frage geklärt sein, ob eine einmal erteilte Ausnahmegenehmigung wieder entzogen werden kann. In der Ausnahmegenehmigung geht es um die roten hinteren Seitenmarkierungsleuchten und zusätzliche bauartgenehmigte Rückstrahler. Eine Begründung ist da nicht aufgeführt.

Die roten Blinker hinten und die kleinen Kennzeichen wurden durch Ausnahmegenehmigungen der Zulassungsstelle (also Landratsamt) erlaubt und eingetragen. Die Ausnahmegenehmigungen liegen in der Zulassungsstelle, deshalb kenne ich den genauen Wortlaut nicht und sind in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 eingetragen,  mit der  Begründung des vorhandenen Platzes für die Kennzeichen.
Die roten Blinker sind ja bei meinem Baujahr erlaubt und bedürfen damit eigentlich keiner Ausnahmegenehmigung, aber es macht kein Sinn, sich darüber aufzuregen. Bin bei der Anmeldung sehr fair behandelt worden, also schluckt man die kleine Pille für die zusätzlichen Kosten.

Grundsätzlich gilt, wie man in den Wald hinein ruft, so schallt es heraus. Deshalb auch mein Post vom 20.01. um 14:08 Uhr.
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#32
Ich bin die Sache mit dem KKR Kennzeichen sehr entspannt angegangen , da die kleinen Kennzeichen in die Fahrzeugpapiere einetragen waren ( vorne + hinten ) und ich auch noch die Kennzeichen vom Vorbesitzer montiert hatte . Ich war mir sehr sicher es gibt da keine Probleme . Das Wunschkennzeichen war schon reserviert und es kam wie es kommen musste die Eintragung der kleinen Kennzeichen interessierte die Dame von der Zulassung überhaupt nicht . Sie nahm so ein "Kuchenblech" und ging mit mir raus und hielt das Kennzeichen an meine Vette . Sie war der Meinung das passt so und war zu keinerlei Diskussion bereit . Ich wollte noch den Amtsleiter sprechen der aber an diesem Tag nicht da war . So einfach wollte ich mich nicht geschlagen geben also bin ich erst mal unverrichteter Dinge nach Hause gefahren und etwas im Netz recherchiert und gelesen das die unterkannte des Kenzeichen mind. 200mm von der Fahrbahndecke entfernt sein muss . Darauf hin habe es den Halter für mein vorderes Kennzeichen so geändert damit das Kenzeichen etwas tiefer kommt und somit überhaut nicht mehr in die Öffnung vor dem Kühler ragt . Soltte bei meinem BB evtl. von Vorteil sein.

Am nächsten Morgen bin ich wieder zur Kreisverwaltung und beim Amtsleiter mein Anliegen bekundet . Diesmal ging es wieder mit Kuchenblech und Massband zum Auto . Er hielt das Schild hinten über die aussparung und war auch der Meinung es passt . Ich brachte den Einwand das die Originale Kennzeichebeleuchtung das große Schild nicht ausleuchtet . Der Amtsleiter war der Meinung ich müsste eine zusätliche Beleuchtung anbringen . Ich habe im dann erklärt das es mit der Originalität und H - Zulassung ein Problem geben wird. Dann ging es nach vorne und habe die Thermischen Probleme von unseren BB erklärt und warum das Kennzeichen nicht in denn Bereich vor dem Kühler ragen soll . Wir haben das Kuchenblech oben bündig mit dem KKR Kennzeichen gehalten . Dann habe ich Gemessen , unterkannte Kennzeichen bis Fahrbahndecke ca 170mm . Der Amtsleiter wusste nichts von mind. 200mm. Wir gingen zurück in sein Büro und er recherchierte und gab mir recht . Es gab zum Glück von seiner Seite keine Vorschlage was eine ander Kennzeichengröße betrifft.

Aber ob das hier jemanden hilft sei dahin gestellt . Für mich hat sich meine Hartnäckigkeit und meine Argumente ausgezahlt.

Gruß Timo
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#33
Hallo, habe vor 2 Jahren das gleiche Problem gehabt bei einer 82er corvette. einfachste Lösung ist ein 27er Gutachten das bestätigt das der lufteinlass bei großen nummernschild nicht ausreichend ist bei einem Oldtimer. kostet glaub 65 Euro aber funktioniert. Gruß aus Sachsen Anhalt
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#34
Der Umbau der Kennzeichen Befestigung im zumutbaren Rahmen sowie Veränderungen der Front zur Aufnahme des Kennzeichens sind leider eine Möglichkeit der Ämter sämtliche angebrachten Bestätigungen abzulehnen und auszuhebeln. Ich denke, es liegt wirklich nur am Verständnis und der Empathie der Sachbearbeiter. Eins im Zulassungsbereich genehmigt erweckt bei anderen Besitzern schnell den Anspruch es auch kriegen zu können und zu müssen. Und dann haben sie sich schwupps die dauernden Diskussionen selbst ins Haus geholt.
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