19.01.2022, 21:33
Hallo liebe Corvettefreunde,
Sind denn unser C1 Radkappen mit Spinner in irgendeiner Form beanstandbar?
Kurz:
StVZO §30c gilt: "(1) Am Umriß der Fahrzeuge dürfen keine Teile so hervorragen, dass sie den Verkehr mehr als unvermeidbar gefährden."
Dazu kommt noch, das die "Rennleitung" Spinner und Spinning Hub caps nicht unterscheiden mag.
Vielleicht für den ein oder anderen eine dumme Frage, aber hey , ich bin Anonym hier.
Vielen Dank
Sind denn unser C1 Radkappen mit Spinner in irgendeiner Form beanstandbar?
Kurz:
StVZO §30c gilt: "(1) Am Umriß der Fahrzeuge dürfen keine Teile so hervorragen, dass sie den Verkehr mehr als unvermeidbar gefährden."
Dazu kommt noch, das die "Rennleitung" Spinner und Spinning Hub caps nicht unterscheiden mag.
Vielleicht für den ein oder anderen eine dumme Frage, aber hey , ich bin Anonym hier.
Vielen Dank