22.12.2004, 22:14
Hi 68er,
1. Er repariert nicht und rechnet auf Gutachtenbasis ab - dann fehlen ihm 16% seines Schadens,
Wenn er nicht repariert, wozu soll er dann die Mwst bekommen?????????
Die Mwst. würde doch so oder so Freund Eichel zustehen.
2a. Er läßt reparieren gegen Rechnung - dann bekommt er sein Geld in voller Höhe,
So ist es eigentlich gedacht......
2b. Er repariert selbst mit MWSt.-Ersatzteilen - dann bekommt er dier 16% seiner Ersatzteile,
Ist doch OK. Er bekommt eben keine Mwst für seine Arbeitszeit. Die Werkstatt würde die verlangte Mwst ja abführen.
2c. Er repariert mit Ersatzteilen für die er keine MWSt. nachweisen kann - dann fehlen ihm 16%.
Dann hat er für die Ersatzteile auch keine Mwst bezahlt. Wenn er die gezahlte Mwst nachweisen kann, dann bekommt er sie auch erstattet
2d. Er läßt reparieren mit z.B. eigenen Teilefür die er keine MWSt. nachweisen kann - dann bekommt er nur die
Siehe 2c.....
Eine Bereicherung (zumindest nach meiner Rechtsaufassung) kann ich hier nicht erkennen. Es ist eher so. dass ihm Geld fehlt.
Es ist doch die Entscheidung des Geschädigten, ob er nach Gutachten abrechnet, oder den
Schaden reparieren lässt.
Musterbeispiel dafür sind Hagelschäden an älteren Autos.
Die meisten Kunden rechnen nach Gutachten ab. Das Geld marschiert einfach in den
Konsum. Die Mwst, die in solchen Fällen abgezogen wird, ist rein fiktiv. Denn wie schon
geagt: Sie gehört Onkel Eichel. Bei einer Rep. in der Werkstatt oder beim Hageldoktor würde er von der Märchensteuer auch keinen einzigen Cent sehen.
Wir können das mal ausgiebig bei irgendeinem Treffen bei einem Bier diskutieren
Grüsse und ein schönes Weihnachtsfest
Martin
1. Er repariert nicht und rechnet auf Gutachtenbasis ab - dann fehlen ihm 16% seines Schadens,
Wenn er nicht repariert, wozu soll er dann die Mwst bekommen?????????
Die Mwst. würde doch so oder so Freund Eichel zustehen.
2a. Er läßt reparieren gegen Rechnung - dann bekommt er sein Geld in voller Höhe,
So ist es eigentlich gedacht......
2b. Er repariert selbst mit MWSt.-Ersatzteilen - dann bekommt er dier 16% seiner Ersatzteile,
Ist doch OK. Er bekommt eben keine Mwst für seine Arbeitszeit. Die Werkstatt würde die verlangte Mwst ja abführen.
2c. Er repariert mit Ersatzteilen für die er keine MWSt. nachweisen kann - dann fehlen ihm 16%.
Dann hat er für die Ersatzteile auch keine Mwst bezahlt. Wenn er die gezahlte Mwst nachweisen kann, dann bekommt er sie auch erstattet
2d. Er läßt reparieren mit z.B. eigenen Teilefür die er keine MWSt. nachweisen kann - dann bekommt er nur die
Siehe 2c.....
Eine Bereicherung (zumindest nach meiner Rechtsaufassung) kann ich hier nicht erkennen. Es ist eher so. dass ihm Geld fehlt.
Es ist doch die Entscheidung des Geschädigten, ob er nach Gutachten abrechnet, oder den
Schaden reparieren lässt.
Musterbeispiel dafür sind Hagelschäden an älteren Autos.
Die meisten Kunden rechnen nach Gutachten ab. Das Geld marschiert einfach in den
Konsum. Die Mwst, die in solchen Fällen abgezogen wird, ist rein fiktiv. Denn wie schon
geagt: Sie gehört Onkel Eichel. Bei einer Rep. in der Werkstatt oder beim Hageldoktor würde er von der Märchensteuer auch keinen einzigen Cent sehen.
Wir können das mal ausgiebig bei irgendeinem Treffen bei einem Bier diskutieren
Grüsse und ein schönes Weihnachtsfest
Martin
Ihr seid ja nur neidisch, weil diese leisen seltsamen Stimmen nur zu mir sprechen