hab mir vor kurzem gut gebaucht Sidepipes zugelegt von Hooker, leider will mir mein TÜV Mann nur die linke Seite eintragen, oder wenn ich irgendwelche Papier herbekomme trägt er sie mir dann doch beide Seiten vielleicht ein. Hat mir jemand einen Tipp oder vielleicht auch Papier / Eintragungen im Fahrzeugschein. Wäre echt klasse wenn mir jemand helfen kann.
Gruß
Du musst die rechte Seite etwas umarbeiten und das Pipe nach unten drehen.
Leider muss man dazu die Halterungen verbiegen oder neu verschweissen.
Wenn der rechte Sidepipeausgang nach unten zeigt, wird er dann auch zugelassen, denke ich.
Das hätte dein TÜV dir auch sagen können !
mfG. Günther
early 1968 L71 tri-power big block convertible.
GM-T56 Viper 6 speed manual , 4.11 rear.
HOOKER chrome side pipes. Long L88 hood.
Tires front 235 rear 255 on 8x15 real wire spoke rims
You can't beat short stroke displacement .
Dann fahr doch zu einem anderen TÜV Prüfer... Kopien entsprechender Gutachten lassen sich hier im Forum bestimmt auftreiben. Schreib doch mal den Zuendler an ... der hat die doch auch montiert.
Hi,
meine ist Bj.80, mit Eingetragenen Hooker Sidepipes... Der Fzg.schein sieht so aus:
Kann dir ne komplette Kopie (mit teilgeschwärzter Fahrgest.Nr) mailen...
Grüße Christoph
Ich kann mich nicht daran erinnern, jemals etwas vergessen zu haben...
Die Prüfer zucken vor solchen Eintragungen zusammen weil sie H-Kennzeichen damit ausgrenzen.
Die Sidepipes sind nur bis zu 8 Jahre nach der letzten Ordermöglichkeit bei GM H-fähig.
Wenn es also 1968 die letzten offiziellen gab,wäre damit 1976 Schluß.
Früher hat bei solchen Eintragungen kein Prüfer gezuckt.
Heute heißt es Abmahnung.
Bei der 2. Abmahnung Ende mit dem Job.
Da hilft auch kein nach unten drehen oder Fahrzeugscheinkopie.
Hier kommt der Staat ins Spiel mit KFZ Steuern.
Davor zuckt auch der TÜV .
Ich kenne das so: „Änderungen, die nachweislich innerhalb der ersten 10 Jahre nach Erstzulassung oder gegebenenfalls Herstellungsdatum erfolgt sind oder hätten erfolgen können, sowie Änderungen innerhalb der Fahrzeugbaureihe, sind zulässig.“
26.08.2020, 18:58 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 26.08.2020, 19:00 von Molle.)
Ja,
aber Sidepipes gab es bei diesem 1979er Modell nicht mehr.
Wenn es diese 1979 gegeben hätte hätte man diese bis 1989 am selben Modell nachrüsten dürfen.
zuletzt 1968
Bei der C3 waren Sidepipes ausschließlich im Modelljahr 1969 als RPO N14 Side mount exhaust ab Werk bestellbar.
Ansonsten gilt die Aussage von Hermann für nachträglich angebaute Zubehör-/Tuningteile.
Ob die Sidepipes an einer 79er schädlich für das H-Kennzeichen sind, darüber lässt sich trefflich streiten und obliegt weitgehend der Gunst des Prüfers.
Die eigene Argumentation pro könnte man sicher untermauern, wenn man zeitgenössische Bilder von 79ern mit Aftermarket-Sidepipes hätte.
Gruß
JR
Es ist schade, dass nicht mehr das Erreichte zählt, sondern das Erzählte reicht!