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Wo ist die ABE für die SidePipes?
Ganz ehrlich, wenn er dir die Auspuffanlage einträgt, dann würde ich den Prüfer nicht wechseln und lieber eine vermeintlich originale Haube besorgen. Vielleicht auch geborgt und danach wieder zurück. Da kräht später keine Hahn mehr nach, aber mit den Pipes wirst du immer anecken, wenn sie nicht eingetragen sind.
Nur meine Meinung. Wir haben hier gerade den Tanz durch mit der Eintragung von nicht originalen SidePipes.
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... und nebenbei, wenn ACP 200km von mir entfernt wäre, würde ich nicht drüber nachdenken, wo ich hinfahren.
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(26.06.2020, 21:24)Oeli schrieb: Wo ist die ABE für die SidePipes?
[...]
Für die kann es keine ABE geben.
§47c StVZO "Ableitung von Abgasen": ... Mündungen von Auspuffrohren dürfen nur nach oben, nach hinten, nach hinten unten oder nach hinten links bis zu einem Winkel von 45° zur Fahrzeuglängsachse gerichtet sein... also nicht nach rechts in Richtung Fußgänger.
Das Einzige was möglich ist, ist eine Ausnahmegenehmigung nach §70 StVZO und die kann wenn überhaupt die oberste Landesbehörde erteilen und auch nur wenn dies entsprechend begründet werden kann.
Gruß Martin
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Hallo Namensvetter ;-) Kann es sein, daß es da Ausnahmen oder ähnliches für historische Fahrzeuge gibt? Anders wäre die Menge US-Cars mit Sidepipes auf deutschen Straßen nicht zu erklären...
Viele Grüße, Martin
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Ist ganz einfach zu erklären: die meisten haben keine Eintragung,
Gruss RainerR
RaRo
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Also eine ABE im Sinne des §22 StVZO können die nicht haben. Wenn es die theoretisch gäbe, wäre sie nutzlos, da die C3 ein Importfahrzeug ist und nach §21 StVZO eine Betriebserlaubnis für Einzelfahrzeuge braucht. Für Fahrzeuge mit EBE bringt die ABE gar nichts, da sie für diese Fahrzeuge nicht zutrifft.
Das es C3s auf der Straße gibt die mit Sidepipes offiziell zugelassen sind liegt daran, dass in diesen Fällen im Rahmen der Begutachtung (nach §21) diese als Ausnahme (nach §70 StVZO) genehmigt wurde. Dies sind aber meist Einzelentscheidungen und meines Wissens gibt es dort keine generelle Ausnahme-Verordnung.
D.h. ein Importfahrzeug kommt an die Prüfstelle, wird dort begutachtet, alles was nicht StVZO konform ist muss entweder umgebaut werden, mit einer In-Etwa-Wirkung beschrieben oder z.B. über eine Ausnahmegenehmigung von der Verwaltungs, höheren-(Regierungspräsidien), obersten Landesbehörde (Verkehrsministerien) oder vom BMVI (oberste Bundesbehörde) genehmigt werden. Das ganze wird dann bildlich dokumentiert um den Ist-Zustand bei der Begutachtung nachweisen zu können.
Hat man also eine C3 mit EBE und ändert dort z.B. die Auspuffanlage erlöscht sofort die Betriebserlaubnis, egal ob die Auspuffanlage theoretisch eine ABE hätte oder eine EG-Typgenehmigung hat. Es muss daraufhin eine neue Begutachtung nach §19(2) StVZO in Verbindung mit §21 StVZO durchgeführt werden um die Änderung eintragen zu lassen. Dies wird ja dann auch im Fahrzeugschein vermerkt.
Ich kenne mich mit der C3 nicht aus, könnte aber wetten, dass im Fahrzeugschein in Feld 2.2 steht: 000000... was steht im Feld K ?
Gruß Martin
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(27.06.2020, 10:13)Wesch schrieb: [...]
Warum ? Der rechte Puff ist doch nach unten gedreht
[...]
Hast du ein Bild von der rechten Seite deiner C3?
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(27.06.2020, 23:07)Ing.M.Frank schrieb: Das es C3s auf der Straße gibt die mit Sidepipes offiziell zugelassen sind liegt daran, dass in diesen Fällen im Rahmen der Begutachtung (nach §21) diese als Ausnahme (nach §70 StVZO) genehmigt wurde. Dies sind aber meist Einzelentscheidungen und meines Wissens gibt es dort keine generelle Ausnahme-Verordnung.
Es gab auch C3 mit Sidepipes ab Werk.
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27.06.2020, 23:37
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 27.06.2020, 23:40 von Ing.M.Frank.)
Mit Sicherheit gab es das, aber in den USA und nicht bei uns. Also weder nationale Betriebserlaubnis noch EG-Typgenehmigung. Und hier gelten unsere Gesetze, egal was die Amis verbaut haben
Gruß Martin