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versenkbare Scherenhubbühne gesucht
#11
Dafür wird ja ein kleiner Baumarktkompressor reichen. Das Füllen geht bei so nem kleinen Tank ja ruck zuck.

Die Bühne braucht die Luft nur zum Entriegeln ?
Dann könntest Du dir auch eine Alte Taucherflasche besorgen mit Druckminderer. DIe Flasche kannst du "laden" und dann ewig zum Entriegeln benutzen.

Gruß Markus
[Bild: 6978481uhi.jpg][Bild: 8829553nhi.jpg]
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#12
Ich habe die gleiche Bühne bei mir installiert. Preis Leistung ist sicher schwe zu topen für den Hobbybereich. Die Luft braucht man nur zum entriegeln also nicht zum hochfahren.
Ich habe einen Flüsterkompressor der ist erträglich und es reicht völlig den einzuschalten wenn ich die Bühne nutze.
Grüsse Rayko

Ein Auto ist erst dann schnell genug, wenn man morgens davor steht und Angst hat es aufzuschließen. - (Walter Röhrl)
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#13
Nach unzähligen Überlegungen, Lösungsansätzen und Telefonaten werde ich das Thema nun beerdigen.

In der Euphorie hatte ich den an der Decke hängenden Antrieb des Sektionaltors völlig vergessen. Nach Adam Riese und dem Zollstock bleibt mir damit nur noch eine Höhe von rund 200cm. Ich könnte also selbst ein so flaches Auto wie die Vette nur rund. 70cm anheben. Ergibt also wenig Sinn.

Die einzige Möglichkeit wäre noch gewesen ein seitlich fahrendes Sektionaltor einzubauen und dadurch 30cm in der Höhe zu gewinnnen... Und spätestens da streikt die Finanzabteilung - zu Recht.

Ist einfach die falsche Garage, c'est la vie
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#14
Meine Nußbaum Bühne braucht keine Luft zum Entriegeln. Deshalb habe ich diese auch genommen, weil ich das doof finde.
Luft wäre schon da gewesen, aber wenn es was Besseres gibt, warum nicht?
Außerdem hat die Nußbaum eine feuerverzinkte Tragplatte. Einen besseren Rostschutz gibt es nicht.

So wie JR könnte man die auch einbauen und die klappbaren Rampen abbauen, da man sie ja nicht braucht.

Grüße
Ralph
[Bild: vetten-signatur.gif]

[img]signatur_5xs.jpg[/img]

In bleibender Erinnerung an unseren lieben Freund Ritzelralle †12.11.2012.
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#15
Hallo Ralph,
hallo zusammen,

mit der Nußbaum- Bühne geht das nicht so einfach wie mit der Twinbusch-Bühne!

1. Klappbare Rampen abbauen = ja.
2. Es muss eine aufwendige überfahr - und revisionsfähige mittl. Abdeckung ausgeführt werden, da sich eine Querstrebe mit verschiebt. Diese wird auch erforderlich für Wartung und Reparatur.
Gruß
Dieter L.


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#16
Das Thema hat mir einfach keine Ruhe gelassen und da heute eh der Wintergartenbauer zugegen war bot sich die Gelegenheit King

Bevor ich mir nun aber beim zuständigen Amt ein Eigentor schieße Augenrollen ... eventuell haben wir ja den ein oder anderen unter uns der sich mit baurechtlichen Dingen auskennnt OK! (selbstredent völlig unverbindlich)

Folgende Ausgangssituation:

Besagte Doppelgarage mit zu geringer Deckenhöhe steht auf einer Seite auf der Grundstücksgrenze und schließt auf der anderen Seite an das Haus an. Hinter der Garage befindet sich ein kleiner Hof, der linksseitig durch eine Mauer in Verlängerung der Garage und rechtsseitig durch die Hauswand flankiert ist. Nach hinten in dieser "Hof" zu unserem, auf einem höheren Niveau gelegenen Garten offen, jedoch nur bedingt einsehbar - und derzeit auch nicht mit einem PKW erreichbar. Bisher war dieser Hof völlig ungenutzt und auch nach der Neugestaltung des Gartens fiel uns keine sinnvolle Verwendung für das letzte verbliebene "Dreckeck" ein.

Nun wäre es ja naheliegend die Rückwand der Garage zu teilen herauszunehmen (würde statisch gehen) und die Fläche hinter der Garage mit einem Kaltwintergarten zu überdachen, wodurch ein weiterer Stellplatz generiert werden könnte und auch die Deckenhöhe ganz andere Möglichkeiten bieten würde. Soweit so gut.

Nun habe ich aber im Zusammenhang mit einem anderen Garagenprojekt in Erinnerung, dass die Garage auf der Grundstücksgrenze nicht höher als 3m bzw. die zugehörige Wand auf der Grundstücksgrenze nicht länger als 9m sein darf.

Stand heute ist es aber so - und hier wird es nun interessant - das die Garage bereits eine Tiefe von 8m hat und die Wand auf der Grundstücksgrenze, also in Verlängerung der Garage, nochmals rund 5m misst.

Wir haben also 8m Garage + 2,5m Wand (Höhe ca. 2,7m) + 2,5m Wand (Höhe ca. 1,5m) => macht 13m Gesamtlänge.

Der Wintergartenbauer meinte nun das das alles kein Problem wäre. Auch wenn die Grenzbebauung 4m zu lang ist, hätte die bestehende Mauer nach den 30 Jahren die sie nun steht Bestandsschutz. Daher wäre der Bau einer Bedachung, ausgeführt als Kaltwintergarten der auf diese Wand aufgesattelt wird, kein Problem.

Daher nun meine Frage. Stimmt das was man uns gesagt hat oder laufen wir Gefahr eines späteren Rückbaus.

(Keine Sorge, ich werde hier wie anfangs beschrieben niemanden auf seine Aussage hin festnageln Prost! Vielleicht kennnt sich ja aber jemand mit so Themen wie dem Bestandsschutz im Baurecht etwas aus und kann eine erste Einschätzung abgeben)

Der Vollständigkeit halber sei noch hinzugefügt... Unser Nachbar hätte nichts dagegen einzuwenden, da er von dem Anbau ohnehin nichts sehen würde. Seine Seite der Wand ist zu 6m von seiner eigenen Garage überdeckt und die restlichen 7m hat er mit einer in etwa 6m hohen Baumhecke bepflanzt.
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#17
Ich habe die Ravaglioli RAV 1450N. Die könnte man versenken, mich stört die 10cm Überfahrhöhe aber nicht.
Hubhöhe 1m, absolut ausreichend für den Hobbyschrauber. Druckluft ist nicht erforderlich. Mein Garage hat 2,40m Höhe, Tordurchfahrt 2,00m.

[Bild: 26164015aw.jpg]

Gruß
Matthias


The bitterness of poor quality remains long after the sweetness of low price is forgotten.
Benjamin Franklin
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#18
Zitat:Die einzige Möglichkeit wäre noch gewesen ein seitlich fahrendes Sektionaltor einzubauen und dadurch 30cm in der Höhe zu gewinnnen... Und spätestens da streikt die Finanzabteilung - zu Recht.

Warum baust Du Dir kein Rollladentor ein? Ist finanziell durchaus überschaubar.

Gruß
Reiner
Wer einen Engel sucht und dabei nur auf die Flügel schaut, könnte leicht eine Gans nach Hause bringen!          Engel-3

www.hochglanzverdichten-giessen.de
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#19
@speutz... ja, wäre sicher die einfachste Lösung gewesen... leider fehlt hierzu aber die nötige Einbautiefe zwischen Sturz-Unterkante (215cm) und Decke (230cm). In die 15cm Differenz passt das Rolltor leider nicht hinein.

Selbst das montierte Sektionaltor würde nicht passen, wenn die Höhendifferenz damals nicht durch eine Blende vergrößert worden wäre. Als Folge daraus blieben von den theoretisch möglichen 215cm nur noch 194cm Durchfahrtshöhe.

Ich habe mich die letzten Tage wirklich schon durch alle möglichen Tor-Varianten gekaut und so wie es aussieht wäre das seitlich verfahrende Sektionaltor bei den baulichen Voraussetzungen die einzige Möglichkeit um in den Genuss der vollen Durchfahrts- und Deckenhöhe zu kommen (außer Du meinst ein von außen montiertes Rolltor, das aber aus ästhetischen Gründen ausscheidet). Wäre ja auch Quark ein neues Tor einzubauen und dafür wieder die Durchfahrtshöhe zu reduzieren.

Letztlich hilft das aber alles nichts... Kosten und Nutzen stehen bei dieser Lösung in keinem gesunden Verhältnis zueinander. Klar, ein Anbau würde einiges mehr kosten. Allerdings würden wir dadurch einen zusätzlichen Stellplatz gewinnen und könnten bei jedem Wetter trockenen Fußes von der Garage ins Haus - was ja auch wieder etwas wert ist.

Ist aber alles noch Theorie... mal sehen was die Bauexperten zum Thema Bestandsschutz sagen OK!
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#20
Hebebühne

https://www.youtube.com/watch?v=ZLDADFjF2DY

Gruß Detlef
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