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Hallo,
habe mir in Frankreich einen zusätzlichen Oldie gekauft. Nein - keine Vette, es ist ein 64er Thunderbird, da wir ab und zu mal Freunde oder Eltern im Auto mitnehmen. Der Verkäufer, ein Händler für US-Cars mit Werkstatt und Lackiererei, muss noch einige Dinge instand setzen, dann soll der Wagen Mitte August zu mir transportiert werden.
Wie kann ich absichern, dass nach Überweisung des Geldes der Wagen incl. Papieren zu mir gesandt wird? Einfach eine Überweisung senden und warten erscheint mir zu unsicher.
Mit Begleitung rüber fahren (2 x 970 km) und den Wagen mitnehmen geht auch nicht. Der Wagen war in Europa noch nicht zugelassen, ich erhalte also meines Wissens weder in Frankreich noch in Deutschland eine Kurzzeitkennzeichen bzw. eine Kurzzeitversicherung.
Aktuell erscheint mir die sicherste und leider auch umständlichste Lösung, selbst hinzufahren und gegen Aushändigung des Title und der Rechnung mit dem Verkäufer zu einer Bank zu fahren und das Geld bar auf sein Konto einzuzahlen.
Wer hat eine bessere Idee? Vielen Dank im Voraus.
Grüße, Günther
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Edit: hab mich mit dem KZK schlau gemacht.... kacke sage ich da nur!
Grüße
Thomas
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Ginge ein Zollkennzeichen, hast du das mal überprüft ?
Für die Zahlung könntest du einen Treuhänder einschalten, also z.B. einen Anwalt oder Notar. An den überweist du und der übernimmt die Zahlung vor Ort und überwacht die Verladung / Versendung.
Eine von dir beauftragte Spedition könntest du auch noch mit der Zahlungs- und Transportabwicklung beauftragen. Habe ich damals beim Selbstimport meiner C5 aus USA so gemacht.
Gruß, Midnight-Cruiser
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@Thomas
KZK geht innerhalb Europa, aber nur von Deutschland aus, nicht von einem anderen Land nach Deutschland.
@Midnight-Cruiser
Zollkennzeichen sind für den Export in eine nicht europäisches Land und setzen TÜV voraus.
Mit der Spedition muss ich noch reden, stelle ich mir aber nicht so einfach vor.
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KZK setzen aber seit 2015 ein FZ mit gültiger HU voraus, sonst darfst Du nur im Zulassungsbezirk des KZK damit zur Prüfstelle fahren.
Der Import-Wagen wird ja unmöglich eine gültige HU haben
Grüße
Thomas
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Stimmt, hatte oben schon erwähnt, dass KZK nur erteilt werden, wenn der Wagen schon mal zugelassen war, also TÜV hat.
Den Wagen zu fahren, scheidet somit faktisch aus, Spedition ist für mich auch ok. Die wichtige Frage ist nur, wie ich den Kauf absichern kann, damit nach Zahlung auch ein Auto kommt.
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Eventuell PayPal, ansonsten Treuhandverhältnis beim Anwalt oder Notar, wie schon gesagt.
Gruß
Edgar
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Hallo Edgar,
danke, aber PayPal hat der Händler nicht. Meinen Anwalt habe ich schon angeschrieben, ist telefonisch nur schwer zu erreichen. Hoffe auf kurzfristige Antwort. Bin gespannt.
Hast Du eine Idee bezüglich der Gebühren? Der nach Anzahlung noch offene Kaufpreis ist 17.000,- €.
Grüße, Günther
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- C6 (2005-2013)
Wie im Inland auch: Cash gegen Auto und Papiere!
Gruß
JR
Es ist schade, dass nicht mehr das Erreichte zählt, sondern das Erzählte reicht!
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Hallo JR,
geht nicht. In Frankreich regiert ein strenges Geldwäschegesetzt. Barzahlungen in dieser Höhe sind ausgeschlossen. Für Ausländer gelten zwar Sonderregeln, die werden von den Franzosen aber nicht umgesetzt, da sie durch die Einzahlung von Bargeld auf ihr Bankkonto in den Focus der Finanzbehörden geraten.
Grüße, Günther
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