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Zitat:Original von ZR1951
Bei einem Freund war es mal so dass er geblitzt wurde und das Foto war scharf aber die Person konnte nicht eindeutig festgestellt werden ,und was war nach langem hin und her mußte der Fahrzeuhalter die Strafe bezahlen .
Was für ein Unsinn.
Ansonsten ....
Schön finde ich die zwei Scheinheiligen die sich hier über den Charakter von Anwälten Gedanken machen, der eine der im wahren Leben aber wenig Anstand und Ehrgefühl hat, wenn er an Gebrauchtwagen vor dem Verkauf mit dem Edding die Lackschäden beseitigt um den Käufer zu täuschen oder den der hinterrücks über andere herzieht und diese verunglimpft, hier Charakter für sich reklamieren und den Stab über diejenigen brechen, die für sich den Rechtsstaat und die Unschuldsvermutung reklamieren.
Gruß
Edgar
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Edgar,
das siehst Du falsch. Hier geht es nicht um die "Unschuldsvermutung". Diese wird nur benutzt um sich aus einem eindeutig begangenen Vergehen rauszuwinden. Und natürlich ist niemand IMMER ehrlich.
Ich halte das so, das ich für bewusste Abzocke auch den Rechtsweg gehe (Blitzer ein paar hundert Meter NACH einer 6 Kilometer (!) langen Baustelle, Vorwurf des Überholens im Lkw Überholverbot obwohl der Tatort gar nicht einsehbar war). Allerdings mache ich das nicht wenn ich zB ganz bewusst im Halteverbot geparkt habe um Zeit zu sparen, o.ä.
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Schön Edgar, daß Du mich verstanden richtig hast, auch wenn man mich missverstehen könnte.
Der Charakter des Anwalts ist eigentlich egal, denn er muß seinen "Kunden" vertreten!
Wenn der "Kunde" charakterlos ist und sich der gerechten Strafe entziehen will, kann der Anwalt ja nix für!
Was gibt´s denn so für zu dichtes Auffahren?
Mir ist heute morgen auch jemand zu dicht vorne her gefahren!
Er hatte mich überholt und ist knapp vor mir eingeschert.
Da kann ich ja nicht voll in die Eisen gehen, nur um den Sicherheitsabstand in NullKommaNix wieder herzustellen!?!
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Diese ganzen Abstandsmessungen und auch die Geschwindigkeitsmessungen dienen doch in erster Linie dazu den Beutel von Städten und Gemeinden zu füllen und in zweiter Linie der Verkehrssicherheit......alles nur Abzocke.
Und aus diesem Grunde ist es nur Verständlich, ja sogar angebracht sich zu wehren wo es nur geht.
Außerdem darf und kann der Angeklagte so viel Lügen bis sich die Balken brechen, ihm muss die Schuld ja nachgewiesen werden und nicht umgekehrt.
Und was den Charakter betrifft .......wo ist der denn bei unseren Behörden.
Da gibt es grüne Männchen die fahren hinter dir her, dicht auf sodass du denkst was will denn der, ans bremsen denkt man da nicht wenn so ein Idiot dicht hinter einem fährt. Und dann halten sie einen an und fragen scheinheilig "wissen sie warum wir sie angehalten haben". Das ist Charakterlos und nicht diejenigen die sich einen Anwalt nehmen.
Gruß Helmut
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Zitat:Original von meStefan
Mir ist heute morgen auch jemand zu dicht vorne her gefahren!
Er hatte mich überholt und ist knapp vor mir eingeschert.
Da kann ich ja nicht voll in die Eisen gehen, nur um den Sicherheitsabstand in NullKommaNix wieder herzustellen!?!
Nicht voll in die Eisen gehen, aber zügig den Abstand wieder vergrößern... so sieht es zumindest die Straßenverkehrsordnung vor.
Hat nur den Nachteil, dass man bei dichterem Verkehr dann schnell "nach hinten durchgereicht" wird...
Ich bin früher auch häufiger etwas dichter aufgefahren, als man es tun sollte.
Mache ich nicht mehr. Ich habe damals als leitender Oberarzt einer Notaufnahme in einem großen Krankenhaus jahrelang zu viele Unfallopfer und ihre Verletzungen gesehen, da muss ich mich nicht einreihen. Meine Kinder brauchen mich noch. Und ich selbst lebe eigentlich auch ganz gerne...
Viele Grüße
Ingo
Für jede schwierige, komplexe und herausfordernde Frage gibt es mindestens eine klare, einfache, leicht verständliche und falsche Antwort.
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was hier einige total vergessen:
Ein Anwalt hat in erster Linie die Interessen seines Mandanten zu vertreten. Dies hat zuerst einmal gar nichts mit Charakter zu tun. Natürlich könnte man hier spekulieren, dass man aus charakterlichen Gründen das Mandat ablehnt. Dann hätte dieser Anwalt eigentlich gar keine Arbeit, denn irgendwie etwas Schuld ist auch beim "Unschuldigsten" vorhanden, oder?
Wie sollte ein Anwalt eine Person vertreten, bei der die Schuld feststeht? Dann würde er ja auch nicht versuchen können, das kleinstmögliche Strafmaß für seinen Mandanten herauszuholen.
In meinen Augen muss ein guter Anwalt die Interessen seines Mandanten so gut wie möglich vertreten. Dabei auch gesetzliche Gegebenheiten berücksichtigen. Und das Gesetz ist nun mal nicht immer eindeutig. Auch die Auslegung des Gesetzes ist nicht immer eindeutig. Und wenn ein guter Anwalt unter Einhaltung der Gesetze mit deren richtigen Anwendung und evtl. den Schlußlöchern darin argumentiert, was sollte da charakterlich nicht richtig sein? Gerade wegen der Schwierigkeit der Gesetzestexte und deren Auslegung benötigt man ja einen Anwalt.
(ich beziehe mich hier auch nicht auf Edgar, schließlich kenne ich Ihn nicht.)
Und ja, ich habe auch schon öfters erlebt, dass gerade "heilige" sehr schnell"unheilig" werden, wenn es um Ihren eigenen Geldbeutel oder eigene Vorteile geht. (und dann in der Weihnachtsmesse großzügig in der ersten Reihe einen Schein in den Klingelbeutel vorzeighaft einwerfen, während die ältere Oma zum 250 mal dieses Jahr nur 50 Cent einwirft und die gesamte Messe im Stehen begleitet, weil die Plätze von den "einmal-an-weihnacht-in-die-kirche-geher" besetzt sind.) Das ist das beste Beispiel für "ScheinHeilige"
Werner
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Da die eigentliche Frage nach der Meßmethode (nicht ob Abstreiten oder nicht!) beantwortet ist:
Bei der heutigen Verkehrsdichte und der Vielzahl an Meßbrücken erwischt es über
kurz oder lang jeden mal. Und zwar ohne daß bewußt "gedrängelt" wurde.
Der Mindestabstand ist kaum einhaltbar. Mir auch schon passiert.
Ohne Anwalt bekommt man aber seltsamerweise keine Akteneinsicht,
wenn man nicht gleich zahlen will.
, .................
, ....... vette Grüße, Gerd
°° °°
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Hallo Ingo,
sehe ich auch so!
Hab natürlich gleich etwas langsamer gemacht, aber wenn der direkt vor Dir einschert und die Rennleitung macht gerade dann Ihr Filmchen/Foto, hast Du eben die A-Karte.
Und ja, man wird schnell nach hinten durchgereicht.
Bin heute aber gemütlich auf der Autobahn unterwegs gewesen, mit 100 wo man 130 durfte, spart doch einiges an Sprit bei meinem PickUp.
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Genau so ein Verhalten gehört eigentlich auch bestraft, wegen Behinderung des Verkehrsflusses.
Genau so wie die notorischen Mittelspurfahrer
Gruß
Martin
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Zitat:Hab natürlich gleich etwas langsamer gemacht, aber wenn der direkt vor Dir einschert und die Rennleitung macht gerade dann Ihr Filmchen/Foto, hast Du eben die A-Karte.
das stimmt doch gar nicht!
Es wird eine gewisse Fahrtstrecke gefilmt wo man erkennen kann wie die Sache abgelaufen ist.
Die machen doch nicht wahllos Fotos und gucken dann ab jemand dem anderen zu dicht draufhängt
Grüße
Thomas
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