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- C3 (1968-1982)
- C4 (1984-1996)
Hallo zusammen,
bei der Zulassung meiner 72er hat die Zulassungsstelle eine Ausnahmegenehmigung für die hinteren roten Blinker sowie grüne Warnblinklichtkontrollleuchte gefordert.
Bis 1970 ist diese ja nicht nötig.
Das Regierungspräsidium zeigt sich etwas zurückhaltend bei der Erteilung.
Ich habe keine Ambitionen, die hintere Beleuchtung umzurüsten.
Gibt es irgendwelche Argumente oder Dokumente, um die Damen und Herren zu überzeugen?
Immerhin habe ich die kleinen Kennzeichen (vorne etwas größer) bekommen.
Danke im voraus!
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Hallo Andreas,
- wenn deine C3 bisher schon einmal in Deutschland zugelassen war, dürfte es doch eigentlich keine Probleme geben ?!
- wenn sie bisher im EU-Ausland zugelassen war, hilft vielleicht als Argumentationshilfe ein Hinweis auf EU-Recht, nach dem PKW, die eine EU-Zulassung hatten, bei uns ohne Umrüstung zugelassen werden müssen.
- wenn sie bisher im Nicht-EU-Ausland zugelassen war, wirst du um eine Umrüstung nicht herumkommen. Seit 4 oder 5 (?) Jahren ist die Umrüstung bei Fahrzeugen, die nach 1970 hergestellt und nach obigen 4 oder 5 Jahren importiert wurden, Pflicht.
Gruß, Midnight-Cruiser
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wenn´s hülft :
edit: noch ein ....
, ....... vette Grüße, Gerd
°° °°
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Hallo Hubsi,
bei mir sind die Originalen auch noch dran und eingetragen. Gib mir Deine Faxnummer, dann faxe ich meinen KFZ-Schein (bin immer noch zu blöd, um es so als Bild einzustellen)
Viele Grüße
Wilfried
Corvette-Stammtisch Stuttgart 2003
Ein Mann verkauft seine Corvette nicht!!!
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@hubsi
§ 54 Abs. 3 (Blinkleuchten für rotes Licht)
Statt der in § 54 Abs. 3 aufgeführten Blinkleuchten für gelbes Licht dürfen an den vor dem 1. Januar 1970 in .... Blinkleuchten für rotes Licht angebracht sein, ....
Die Schmerzgrenze liegt bei 01. 01. 1972!!
Mit Porter seinem Fahrzeugschein als Beispiel müsste Dir aber der Eintrag Deiner roten Blinker möglich sein.
Ansonsten ein Unbedenklichkeitsgutachten durch das KBA
oder
Auskunft hierzu gibts auch vom Lichttechnischen Institut in Karlsruhe, Arbeitsgruppe angewandte Lichttechik/Prüfstelle. Hier der Link (Mein Gesprächspartner war Herr Kooß):
https://wwwrz.rz.uni-karlsruhe.de/~jl51/Pruefstelle/
oder
über SV-Büros beantragen (Kostet aber richtig Knete) und dann damit zur Zulassungsstelle!
Ich hätte auch gerne meine roten Blinklichter behalten, aber der nette TÜV-Mann meinte nur: Geht nur bis vor 1973, 1980er , also umrüsten
Ich wünsche Dir viel Erfolg!!
OSC-Canibalist STRUPPI
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Ich habe rote Blinker hinten bei meiner 76er eingetragen, kann dir den Schein faxen wenns was hilft...
Gruß
Christian
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Hallo Andreas, ich bringe Dir übermorgen eine Kopie meines
Scheins mit, vielleicht hilft es ja...
daumendrückende Grüße
Patric
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@ all:
Mir würde diese Ausnahmegenemigung für eine C3 Baujahr/Erstzulassung 1980 sehr helfen!!
Mir wurde mitgeteilt, das es generell keine Ausnahmegenemigung mehr für Fahrzeuge ab Baujahr/Erstzulassung 1973 gibt!!
Dieses soll durch eine Anordnung an die Zulassungsbehörden 2003 erfolgt sein.
Also benötige ich möglichst viele Kopien von verschiedenen KFZ-Scheinen für 1980er Fahrzeuge mit roten Blinklichtern.
Hoffnungsvolle Grüsse an alle Rot-Blinker
OSC-Canibalist STRUPPI
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moin
soweit ich weiß ist es in niedersachsen so das man grundsätzlich umrüsten muß
solange man die 1000 euro grenze nicht überschreitet
(dieses ist für jeden pkw besitzer bezahlbar aussage bezirksregierung)
das schlimmste ist es ist von bundesland zu bundesland anders
gruß
christian
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@Struppi
Zitat:Mir wurde mitgeteilt, das es generell keine Ausnahmegenemigung mehr für Fahrzeuge ab Baujahr/Erstzulassung 1973 gibt!!
GEBEN tut's viele, und die behalten auch ihre Gültigkeit. Es weden nur keine mehr ERTEILT. D.h. Kopien von älteren Scheinen helfen Dir nichts.
@Midnight-Cruiser
Zitat:- wenn sie bisher im EU-Ausland zugelassen war, hilft vielleicht als Argumentationshilfe ein Hinweis auf EU-Recht, nach dem PKW, die eine EU-Zulassung hatten, bei uns ohne Umrüstung zugelassen werden müssen.
Ist so nicht ganz richtig. Nur Fahrzeuge, die eine EG-Typgenehmigung haben, müssen in allen EU-Ländern zugelassen werden. Fahrzeuge, die im Ausland nach dortigem nationalem Recht zugelassen wurden, müssen hier nicht zugelassen werden (Sonst würde man auf unseren Strassen viel mehr fahrbare Doppelbetten und Badewannen aus England und Saunas mit Rädern aus Finnland sehen).
Nach der derzeitigen Rechtslage wird man bei Fahrzeugen, für die noch keine Ausnahmegenehmigung erteilt worden ist, kaum um eine Umrüstung herumkommen.
wenig Hoffnung verbreitende Grüße
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