Bubble lights und Gutachten
#1
Hallo Gemeinde,
ich habe eine Frage. An meiner 73er sind hinten die Bubble Lights montiert.

Das war auch seit dem Kauf vor drei Jahren kein Thema bei der Zulassung oder beim TÜV.
In der Zulassung / im Brief steht: "Schl.ussleuchten u. Bremsl. in etw a Wirkung geprüft* Ausn.: Gemäss §70 STVZO erf. v. §22A Sicherheitsglas DOT geprüft, Glühlampen teilweise o. Prüfz.; §47 Auflage 14 ohne Nachweis; §54 (3) FRAZ (hinten) rot".

Nun habe ich versucht, meine C3 nach Hamburg umzumelden und war guter Dinge, dass das auch klappt.

Leider fragte mich der freundliche Herr auf dem Amt dann, wo die Ausnahmegenehmigung ist.
Auf meinen Hinweis "ist doch alles eingetragen" klärte er mich auf: Richter
Der Satz heißt: es ist eine Ausnahmegenehmigung für diese Lampen erforderlich und die muß ich immer mitführen. Blaulicht

Diese Ausnahmegenehmigung wurde für das Fahrzeug jedoch nie erstellt, weil bei den bisherigen Zulassungen niemand darüber stolperte, wie meine Recherche bei den letzten drei Zulassungsstellen ergab.

Nun kann man zwar eine Ausnahmegenehmigung neu beantragen, die wird jedoch nur erteilt, wenn ein Gutachten zu den Lampen erstellt bzw. vorgelegt wird, dieses Gutachten existiert natürlich auch nicht (mehr).

Hat von Euch jemand vielleicht so ein Gutachten und kann es mir in Kopie zur Verfügung stellen, bzw. kennt jemand die Voraussetzungen, um ein solches Gutachten zu bekommen?

Danke und viele Grüße aus Hamburg
Andreas


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 Richter Goldene Regel: Erst anhalten, dann aussteigen! Richter
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#2
Blödmann am Amt. Dieser Satz steht da auch wenn du die Serienlampen verbaut hast. Das heißt doch nur, dass die Amilampen nicht nach EU Norm geprüft sin, die Wirkung aber in etwa den europäischen Lampen entspricht.
Ich kann mir nicht vorstellen dass irgendjemand so ein Gutachten vorliegen hat.

Bau für den Ahnungslosen die Serienlampen ein und dokumentiere das mit Bildern und Versuch es noch mal.

Frank, der auch mit Bubbles fährt.
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#3
Zitat:Original von man-in-white
Frank, der auch mit Bubbles fährt.

Bastelbude... sich vor Lachen auf dem Boden wälzen Großes Grinsen huahua
Gruss Uli Hallo-gruen

[Bild: 8699006ycp.jpg][Bild: 8699007oys.jpg][Bild: 8699006ycp.jpg]
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#4
Der Zulassungsstellenmitarbeiter hat in dem Fall Recht!

Wenn der TÜV schreibt, dass eine Ausnahmegenehmigung erforderlich ist, dann wird diese normalerweise von der Zulassungsstelle oder dem RP bei oder vor der erstmaligen Zulassung ausgestellt. Da sollte man dann auch nachhaken.

Der darf dann schon danach fragen, wo die denn ist.

Sollte da allerdings stehen, dass eine Ausnahmegenehmigung erteilt wurde, dann ist das endgültig durch.

Gruß

JR
[Bild: cf_sig_2009.jpg]
Es ist schade, dass nicht mehr das Erreichte zählt, sondern das Erzählte reicht!
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#5
Ok. Dann ist der Text in den Papieren ja ziemlich schwammig geschrieben. Da steht ja nur, das die in etwa Wirkung geprüft wurde.
Frank
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#6
Ok. Dann besteht da tatsächlich ein Problem. Die in etwa Wirkung wurde zwar geprüft aber nicht per Genehmigung legalisiert.
Schei...e
Frank
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#7
Zitat:Original von JR
Wenn der TÜV schreibt, dass eine Ausnahmegenehmigung erforderlich ist, dann wird diese normalerweise von der Zulassungsstelle oder dem RP bei oder vor der erstmaligen Zulassung ausgestellt. Da sollte man dann auch nachhaken.


In NRW zumindestens nicht! Da wird die Genehmigung erteilt, aber ich habe noch NIEMALS eine "zum Mitführen" ausgehändigt bekommen. Es wäre wir aber auch sehr neu, wenn das so wäre. Dann müsste ich beim Dodge ja auch ca. 7 Stück mitführen...
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#8
Hallo allerseits !
Hab meine Bubble lights auf gelbe Blinker Umgebaut
sprich ein weißes licht mit ca. gleicher wölbung ausgeschnitten
und eine gelbe glühbirne hinein inkl. Led. Erfüllt den zweck und sieht meiner Meinung
besser als orig. aus. Bilder muss ich erst suchen bzw. machen wenn gewünscht.
L.G. M...
[Bild: 27675554cw.jpg]
Patriot Prost!
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#9
Hi Oliver,

zum "Mitführen" habe ich das auch noch nicht gehört - dass bei einer Ummeldung danach gefragt wird, wundert mich aber auch nicht.

Den Zettel selbst mit Gebührenbescheid solltest Du aber schon bekommen haben.

Gruß

JR
[Bild: cf_sig_2009.jpg]
Es ist schade, dass nicht mehr das Erreichte zählt, sondern das Erzählte reicht!
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#10
Hm, wenn in den Papieren eine erteilte Ausnahmegenehmigung steht, dann wurde die auch irgendwo erstellt ( meistens steht das auch in den Papieren, wo die ausgestellt wurde... ).

Und wenn dann beim Verkauf/Kauf des Autos "vergessen" wird, diese Ausnahmegenehmigung weiterzugeben, kann das evtl. auch zu solchen Problemen führen. Und wenn das Auto dann z.B. noch mehrmals verkauft wird, nur auf 07er Kennzeichen gefahren wird...

In den Papierchen meiner C3 steht da auch eine erteilte Ausnahmegenehmigung, die ich leider auch nicht beim Kauf bekommen habe ( und der Verkäufer wohl auch nicht hatte ).
Bei der Zulassung wurde darauf hingewiesen, aber das alles ist ohne irgendwas ( in die neuen Papiere ) eingetragen und gut. Der weitere Hinweis war, sich diese Genehmigung sicherheitshalber zu besorgen...was ich auch versucht habe, aber da die Genehmigung schon vor über 10 Jahren ausgestellt wurde, gab es die auch nicht mehr in Papier bei der ausstellenden Stelle. Aufbewahrungsfrist überschritten - entsorgt.

Scheibenkleister...

Aber erteilt ist erteilt, oder?
Grüßle
Jens

The difference between men and boys are the price of the toys... Engel
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