eine Ausnahmegenehmigung gibt es aktuell insofern das Fahrzeug als Oldtimer zugelassen ist.
Ab 1970 muss sonst leider umgerüstet werden.
Wenn deine Vette gemäß §21c StVZO anmeldet hast kann keiner mehr was haben - siehe Schreiben vom Tüv. Eine Eintragung ist bei Oldtimern lt. Tüv-Prüfer auch nicht nötig.
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Meine '69er hat eine Ausnahmegenehmigung für rote Blinker hinten, obwohl Autos mit EZ vor dem 1.1.1970 gar keine benötigen, weil sie bereits in den Übergangsvorschriften von der Regel mit den gelben Blinkern ausgenommen sind.
War wohl auch Ermessenssache, nicht jeder Amtsschimmel weiß genau, was im Gesetzestext steht....
Meine , eine paar Tage nach dem 01.01.1070 gebaute,
und wie die meisten als 01.07. eines Jahres betitelte,
hat auch die alte rote Blinker-Ausnahmeregelung.
Kommt wohl darauf an wann diese erteilt wurde.
Hoffe, dass niemand dies einzuklagen versucht wie neulich
zum blauen EU-Schild für Hakenzeichen. Das geht nach hinten los !!
In dem Punkt, wer Ausnahmegenehmigungen erteilen darf, hat sich schon sehr lange nichts geändert. Dürfen würde das der Amtsschimmel auf dem Regierungspräsidium für alle Vorschriften der STVZO bzw. FZV, inklusive Kennzeichengröße und Blinkerfarbe und was da noch so drin steht, nur das Wollen traut er sich nicht immer.
Zitat:Original von mark69
Meine '69er hat eine Ausnahmegenehmigung für rote Blinker hinten, obwohl Autos mit EZ vor dem 1.1.1970 gar keine benötigen, weil sie bereits in den Übergangsvorschriften von der Regel mit den gelben Blinkern ausgenommen sind.
Das ist verkehrt. In Deutschland sind gelbe Fahrtrichtungsanzeiger Vorschrift. D.h. auch wenn für Fahrzeuge vor 1970 in aller Regel immer eine Ausnahmegenehmigung erteilt wird muss diese trotzdem selbstverständlich eingetragen sein. ( Wie jede einzelne Ausnahme von der Regel ).
Zitat:Original von mark69
Meine '69er hat eine Ausnahmegenehmigung für rote Blinker hinten, obwohl Autos mit EZ vor dem 1.1.1970 gar keine benötigen, weil sie bereits in den Übergangsvorschriften von der Regel mit den gelben Blinkern ausgenommen sind.
Das ist verkehrt. In Deutschland sind gelbe Fahrtrichtungsanzeiger Vorschrift. D.h. auch wenn für Fahrzeuge vor 1970 in aller Regel immer eine Ausnahmegenehmigung erteilt wird muss diese trotzdem selbstverständlich eingetragen sein. ( Wie jede einzelne Ausnahme von der Regel ).
Bist du da sicher? Wenn jemand z.B. 1950 ein Auto gekauft und zugelassen hat und seit dem angemeldet hat, der müsste dann ja jedes mal auf Amt gehen und Ausnahmegenehmigungen beantragen, wenn sich die STVZO ändert. Das scheint mir selbst in Deutschland zu sehr bürokratisch zu sein.