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Horror Auf Der Zulassungsstelle!
#51
Hier noch ein interessanter Link zum Klebekennzeichen.

Ich hoffe wir weichen nicht zu weit vom Thema ab.
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#52
Ich war sehr freundlich! Wirklich!! Trotzdem ging gar nichts. Die scheinen hier in Heidelberg extrem speziell zu sein. Habe gerade mit dem Leiter einer TÜV Prüfstelle in der Nähe von Heidelberg (Baden Württemberg) wegen der Möglichkeit einer Begutachtung gesprochen, und der sagte mir (ich zitiere) - Früher durfte er wenn die Vorraussetzungen bestanden haben, Gutachten zur beantragung einer Sopndergenehmigung für verkleinerte Kennzeichen beim Regierungspräsidium ausstellen. JETZT DÜRFE ER DAS IN BADEN WÜRTTEMBERG NICHT MEHR! Nur mit diesem Gutachten ist die Beantragung beim Regierungspräsidium möglich. Ausserdem seien Umbaukosten (so dass dass ein Kennzeichen in Normalgrösse passen würde) im Gesamtwert von 10% des Fahrzeuggesamtwertes für den Fahrzeugeigentümer zumutbar. Ausser anderem gäbe es auch selbstleuchtende Kennzeichen die überall am Fahrzeug angebracht werden könnem!!!!?????? Hilfe!!
Jetzt weiss ich auch nicht mehr was ich sagen soll... Mir fehlen die Worte! Und der Leiter dieser TÜV Prüfstelle soll als aufgeschlossen gelten!

Kann ich das Gutachten für die Sondergenehmigung auch in einem anderen Bundesland erstellen lassen, oder können das die Behörden dann in Baden Württemberg ablehnen???

I AM F****** CONFUSED!

Gruss,
Alex
Gruss,
Alex


The only difference between men and boys, is the price of their toys!
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#53
Das, was der TÜV-Willi gesagt hat, gilt für neuere Fahrzeuge!

Die haben entweder eine EU-Betriebserlaubnis, bei der Bestandteil der Platz für ein 52er Kennzeichen ist, oder aber der Halter muss die genannten Umbaumaßnahmen vornehmen.

Bei Oldtimern mit H-Kennzeichen sind diese Umbaumaßnahmen gerade wegen der speziellen H-Vorschriften nicht zulässig, da sie das äußere originale Erscheinungsbild verändern; deswegen (wie in Oelis erstem Link auch aufgeführt) sind kleine Kennzeichen bei Oldtimern nach wie vor möglich, wenn wegen technischer Gegebenheiten kein Platz für Kuchenbleche ist.

Es geht dann nur auf diesem Weg: Groß geht nicht wegen technischer Gegebenheiten (natürlich mit einer stichhaltigen Argumentation - siehe mein Posting von oben), Umbaumaßnahmen gehen nicht wegen H-Zulassung, also bleibt nur ein kleines Kennzeichen!

Gruß

JR
[Bild: cf_sig_2009.jpg]
Es ist schade, dass nicht mehr das Erreichte zählt, sondern das Erzählte reicht!
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#54
Hallo Alex,

für die Zukunft musst Du dir einfach merken, dass die Zulassungsstellen Hoheitsrecht haben und was die sagen wird (muss) gemacht werden. Was der TÜV oder die DEKRA etc. sagt ist zwar schön hat aber mit der Realität leider nichts zu tun.

Meine Erfahrungen haben gezeigt wenn man sich etwas zuvorkommend gibt und öfters nachfragt, da man sich ja nicht auskennt klappt es meisten auch immer. Patriot
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#55
Man bin froh nicht in Heidelberg zu wohnen, da läuft es einem kalt den Rücken runter.

TÜV kann man doch machen wo man will, oder irre ich da?

Ich braucht seiner Zeit nur höflich Fragen ob ich denn das kleine Kennzeichen für vorn und hinten bekommen könnte? Die Dame meinte nur ist ja ein Oldtimer und dazu ein Ami. Ich gehe kurz zu meinem Chef. Anschließend brauchte ich mir nur noch die Buchstabenkombination aussuchen, welch ein Unterschied und noch heute vielen Dank an die Dame Yeeah!

Gruß Andreas
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#56
Hallo, hatte das gleiche Problem als ich noch eine C4 hatte. Lösung war folgende: Zum Tüv fahren, eintragen lassen im Brief das nur eine bestimmte Kennzeichgröße passt, anschleißend Ausnahmegenehmigung beantragen und wenn die dann vorliegt werden auch die Schilder
abgestempelt. Das ganze ist natürlich mit Zeit und Geld verbunden aber letztendlich Ziel erreicht.
Gruß Bob_50
  C6_Coup_gre_60.png
Gruß Bob_50
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#57
.
  C6_Coup_gre_60.png
Gruß Bob_50
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#58
Genau auf diesem Weg werde ich es jetzt auch versuchen!

Ich werde auf JEDEN Fall berichten wie es ausgegangen ist, das ganze wird jetzt erst mal aber bestimmt zwei bis drei Wochen dauern... Sind ja einige Schritte involviert und ich kann mir auch nicht jeden Tag so lala von der Arbeit frei nehmen. Aber wenigsten habe ich jetzt einen Weg! Zwinkern

Danke an alle für die vielen Tipps, ich bin jetzt wirklich ein Stück weiter!
Gruss,
Alex
Gruss,
Alex


The only difference between men and boys, is the price of their toys!
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#59
Hallo, der Eintrag beim Tüv muss eindeutig sein d.h. wenn ich mich noch recht erinnere: Bauart bedingt ist nur folgende Kennzeichengröße möglich, dann die Angabe der Kennzeichgröße. In meinen Fall waren es damals 320 x 150 mm glaube ich.

Die Ausnahmegenehmigung dauerte etwa 4 Wochen, bis ich diese erhalten habe.

Gruß
Bob_50
  C6_Coup_gre_60.png
Gruß Bob_50
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#60
Hallo Alex!
hatte in Karlsruhe und Bruchsal die gleichen Probleme mit der H-Zulassung, obwohl im Brief die kleinen Kennzeichen eingetragen waren.Habe auch alle erdenklichen Möglichkeiten erfolglos ausprobiert.Bin dann auf eine 07-Zulassung umgestiegen und da durfte ich mir die Kennzeichengrösse sogar aussuchen, das soll einer verstehen! Gruss Dieter
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