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Guten Morgen
und ein herzliches Danke für die Beiträge.
Ich würde mich freuen, wenn die C6-Spezis noch etwas mehr über die Ausstattungsunterschiede, z.B. Memorysitze, Navi, Sitzheizung, Keyless Go,... der beiden "Kontrahenten" sagen könnten. Hier bin ich besonders am schwimmen.
Danke & Grüße vom
Michael
Kann hier mal einer was sagen, sonst heißt es wieder, ich müsste immer das letzte Wort haben.
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Zitat:Original von Pauli
Guten Morgen
und ein herzliches Danke für die Beiträge.
Ich würde mich freuen, wenn die C6-Spezis noch etwas mehr über die Ausstattungsunterschiede, z.B. Memorysitze, Navi, Sitzheizung, Keyless Go,... der beiden "Kontrahenten" sagen könnten. Hier bin ich besonders am schwimmen.
Danke & Grüße vom
Michael
Wenn das Auto bereits in D zugelassen ist, kann man die Ausstattungsoptionen doch leicht erfragen. Mögliche Optionen siehe: https://www.c6registry.com/Facts/2006.htm Dann kannst Du vor Ort prüfen, ob das Navi (wenn vorhanden) funktioniert usw.
Ganz wichtig ist, wie oben erwähnt, das Z51 Package, was in Europa Serie ist. Alle anderen Ausstattungspakete sind individuelle Geschmackssache.
Zur SWR gibt es unterschiedliche Auffassungen. Genaugenommen wird sie benötigt, weil die EU-Modelle eine haben.
Wenn bereits eine Ausnahmegenehmegung eingetragen ist, gibt es kein Problem. Wenn sie nicht eingetragen ist, in der Regel auch nicht.
Gruß
Frank
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Hier ist einmal eine Preis- und Ausstattungsliste von Geiger bezüglich EU- Varianten 2011.
https://www.geigercars.de/fileadmin/imag..._specs.pdf
Mit Sicherheit findet man auch eine derartige Liste für US- Varianten.
Aus der gleichen Quelle noch ein US- Prospekt Z06:
https://www.chevrolet.com/corvette-z06-sports-car.html
Gruß
Ralf
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Zitat:Original von Corvalex
Sowohl SWA als auch die aut.Scheinwerferverstellung sind in D bei Xenon Pflicht, es gibt aber bei Sportwagen für beides Ausnahmeregelungen, weil davon auszugehen ist , dass die härtere Federung den Gegenverkehr nicht blendend in Gefahr bringt. Hängt sehr stark vom Prüfer ab, aktuelle Handhabungen sind mir nicht bekannt. (Beim 911er ist´s einfacher zu bekommen, weil der vorne beladen wird).
Ein Sachverständiger kann kein Fahrzeug ohne SWA abnehmen. Diese ist zwingend. Ausnahmen davon kann nur die Straßenverkehrsbehörde bzw. deren übergeordnete Behörde (Landesverwaltungsämter) machen.
Anders bei der automatischen Leuchtweitenregulierung. Hier ist die StVZO europakonform auszulegen. Gemäß der entsprechenden Richtlinie ist eine aLWR nämlich nicht in allen Fällen zwingend.
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Zitat:Original von GFoL
Anders bei der automatischen Leuchtweitenregulierung. Hier ist die StVZO europakonform auszulegen. Gemäß der entsprechenden Richtlinie ist eine aLWR nämlich nicht in allen Fällen zwingend.
Hi,
richtig. Nachzulesen im ECE-Regelungs-Amtsblatt EU R48 des Bundesministeriums für Verkehr,... : https://www.bmvbs.de/SharedDocs/DE/Artik...4bodyText3
in Anhang 5 werden die statischen Beladungszustände beschrieben, die der Hersteller zur Ermittlung der Grundeinstellung des Abblendlichts (Punkt 6.2.6) benötigt. Bleibt das Fahrzeug trotz der verschiedenen Beladungszustände im Grenzbereich der wiederum von der Unterkante der leuchtenden Fläche abhängt, so muss meines Erachtens auch keine Leuchtweitenregulierung erfolgen (da die Bestimmungen ja erfüllt sind).
Anhang 3 gibt Auskunft über die diversen zur Ermittlung benötigten Achsen und Flächen (und wichtig: leuchtende Fläche ist nicht gleich der Lichtaustrittsfläche)
Bitte korrigiert mich wenn Ihr das anders lest.
Grüße aus der Mittagspause, Ben
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Carfax ist gut fuer die Betreiber von Carfax aber in USA gab es viele Autos die bei Carfax eine unfallfreie weisse Weste hatten aber Autos waren schon Fluten gesehen hatten mit den entsprechenden Maengeln wie Salzwasser in Holmen,Achsen,Getrieben...
Auch werden kleinere Unfallreparaturen oft nicht eingetragen.
Moral der Geschichte Carfax ist so zuverlaessig wie eine unversiegeltes Blausiegel...
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Zitat:Original von JuergenD
Zitat:Meine C 6 als US-Modell hat auch keine SWA (Scheinwerferwaschanlage) - trotz Xenon-Licht.Denn in den Papieren ist diese Kombination ausdrücklich eingetragen.
Das heißt bei Dir steht explizit in den Papieren drin, daß Du Xenonlicht ohne Scheinwerferwaschanlage hast.
Und das ist wirklich zulässig?
Ich fänd's ja o.k., aber wieso wird dann hier und woanders auch immer behauptet man müßte eine Scheinwerferwaschanlage bei Xenonscheinwerfern haben?
So, ich habe nochmal in meinen Unterlagen, die ich beim Kauf mitbekommen habe, nachgesehen.
Mir liegt ein Gutachten gemäß § 21 StVZO vom TÜV NORD vor. Darin steht unter Feld 22 unter
anderem: Scheinwerfer Rein.-Anl. fehlt (50/10).
Dieses Gutachten wurde von einer Stadtverwaltung einen Tag später
mit einem Aufkleber versehen. Darauf steht:
Für die festgest. Abweich. v. StVzO wird hiermit die Ausn.-genehmigung gem. §70 StVZO o.
Beschränk. und Auflagen erteilt.
Der gesamte Text von Feld 22 des Gutachtens finde ich auch im Teil I der Zulassungsbescheinigung
wieder - dort auch unter Feld 22.
Ich hoffe, ich konnte helfen.
Der Hubert.
"zu streben, zu suchen, zu finden und nie zu ruhen"
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Danke Hubert.
Ich vermute dann aber, daß wenn ich jetzt dieses Fahrzeug kaufen würde und bei mir zulassen will und mir meine Stadtverwaltung, wahrscheinlich Straßenverkehrsamt, diese Ausnahmegenehmingung aus weiß ich was für Gründen nicht geben will, ich ein Problem habe und die Scheinwerferwaschanlage nachrüsten muß.
D.h. beim Wiederverkauf oder Kauf ist eine Vette mit Xenon und ohne Scheinwerferwaschanlage deutlich preiswerter anzusetzen, als ein Modell wo das alles vorhanden ist.
Ich glaube, daß die Scheinwerferwaschanlage mondestens 1000 Euro zum nachrüsten kostet, möglicherweise sogar mehr.
Richtig?
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Die Scheinwerferwaschanlage kompl. (Orig. GM Teile)kriegst Du in den Staaten für ~550$
Einbau geht auch selbst.
Gruss aus der Schweiz
Beat
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