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Hallo ,
kann mir Einer zu Folgendem einen Rat geben?
Ich habe, bzw. meine Frau (Fahrzeug ist auf sie zugelassen) vom Regierungspräsidium in Freiburg eine förmliche Zustellung bekommen.
Inhalt, ein Strafzettel aus Italien. Und zwar bei der Gardaseeausfahrt letztes Jahr im Mai (21.5.2011) habe ich eine rote Ampel überfahren und bin geblitzt worden.
Strafe 166,- €. Wenn ich nicht innerhalb von 60 Tagen nach Zustellung bezahle erhöht sich der Betrag auf 318,50 €.
Soll ich bezahlen oder eher nicht, bzw. was kann mir bei Nichtbezahlung passieren.
Wäre toll wenn ich einige Meinungen dazu bekommen würde, meine Tendenz ist z. Zeit Bezahlen.
Viele Grüße und vielen Dank
Peter
Gruß
Peter
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Sorry Peter, ich habe Deine PN übersehen, deshalb hier.
ich gehe davon aus, daß der Bescheid an die Halterin, Deine Frau, gerichtet ist
Zuständig ist das Bundesamt für Justiz. Die müsssen die Vollstreckung in jenen Fällen verweigern, in denen es um die so genannte Halterhaftung geht.
In Italien, Frankreich und den Niederlanden werden generell die Fahrzeughalter zur Rechenschaft gezogen.
In Deutschland hingegen gilt: Keine Strafe ohne Schuld – es wird nur der tatsächliche Fahrer belangt,
also keine Halterhaftung ( außer bei Parkverstößen für die Kosten ).
Daher werden Bußgelder aus der Halterhaftung hierzulande nicht vollstreckt.
Wichtig ist dabei, daß der Fahrzeughalter - hier wohl Deine Frau - zuvor fristgerecht Einspruch gegen den ausländischen Bußgeldbescheid eingelegt hat.
Gruß
Edgar
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Und bei "Nichtbezahlung" Italien für längere Zeit meiden, sonst kann es ganz böse enden.
Grüsse vom OSC-Canibalisten STRUPPI
was heißt böse enden, bezahlen oder Auto stehen lassen, Knast gibt es dafür noch nicht oder??
W.
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Böse enden heisst, das Auto wird beschlagnahmt bis die dann aufgelaufene Horrorsumme bezahlt ist (inkl. der dann weit entfernten "Parkgebühr" auf dem Mafia Garage/Schrottplatz o.ä. ist nämlich selten ein abgesperrter und bewachter Polizeit-Parkplatz in der Nähe. maseratimerlin hat das gut beschrieben (besser hätt ich es auch nicht gekonnt ) Es kann vorkommen, dass die Grünen/Blauen sogar bei Euch klingeln oder die Nachbarn fragen (aber nur, wenn sie zu viel zeit haben). Jedenfalls gibt es in einigen EU-Statten diese "Hilfestellung".
Ich hatte mal einen saublösen Fall mit nur 36 km/h Differenz (zu schnell ). Nachdem ich mehr oder weniger alle Tricks dachte genutzt zu haben, hatte ich letztlich 485 Euro am Hals - und einen Anwalt gefragt. Der fragte nur, ob ich irgendwann mal wieder nach oder durch Italien fahren wolle ..
das meinte ich mit Auto stehen lassen.......
Gruß
W.
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Wenn in der naechsten Zeit Italien wirklich wieder anstehen sollte wuerde ich mir nochmal Gedanken um mein Wunschkennzeichen machen.
Gruss
Uwe
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Was hat das mit einem "Wunschkennzeichen" zu tun, versteh ich nicht,
Gruss RainerR
RaRo
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Zitat:Original von RainerR
Was hat das mit einem "Wunschkennzeichen" zu tun, versteh ich nicht,
Gruss RainerR
Hallo RainerR,
er meint bestimmt, daß ich ein neues Kennzeichen holen soll, damit man mich aufgrund des
alten Kennzeichens in Italien nicht fassen kann.
Übrigens vielen Dank für eure Antworten, werde Euch auf dem Laufenden halten
Gruß
Peter
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Hallo Peter
Warum so umständlich......Du und Deine Frau wisst doch, das Ihr bei ROT
über eine Ampel gefahren seid und geblitzt wurdet.
Zahl doch einfach , und Ihr seit damit durch und braucht Euch
über neue Kennzeichen oder ""wie schleiche ich mich ungesehen
nach Italien "" keinen Kopf mehr machen
Es grüßt
Peter und die Dicke
ph
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