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Hallo an alle,
hätte die Möglichkeit ein Fahrzeug in Italien zu erwerben (Oldtimer BJ 1971) an dem ich stakt interessiert bin.
Die Papiere sind nicht auffindbar.
Der Besitzer ist verstorben, das Fahrzeug wird von den Erben verkauft.
Habe jedoch ein mulmiges Gefühl ein Auto ohne Originaldokumente zu kaufen.
Wie kann man sicherstellen, das in Zukunft ein Besitzer der Originaldokumente nicht Besitzrechte an dem Fahrzeug ableiten kann?
bitte Antworten auch gerne per PN oder mail.
Danke OLI
blackvette68
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Ayrton Senna
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Besitzrechte könnten Sie nicht anmelden. Allein der Besitz des Fahrzeugbriefes reicht nicht immer und zwingend um das Recht abzuleiten. Wenn du den Kauf nachweisen kannst durch Kaufvertrag, Zahlung, etc. kann das ausreichen.
Trotzdem solltest du das Auto natürlich keinesfalls ohne Brief kaufen, um Probleme in D bei der Zulassung zu vermeiden. Dann sollen die sich halt um einen neuen Brief bemühen, oder eben entsprechende notarisierte und übersetzte Dokumente vorlegen. Schliesslich wollen die verkaufen...
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Wegen "gediegener Geschichten" stellt sich Italien ziemlich an.
Der Eigentümer [Erben] kann ganz normal alle Papiere für dieses Fahrzeug beantragen.
Auch das in Italien wichtige COC-Dokument.
Danach kann es gekauft werden, ist dann "normal" und nach "D" überführt werden.
Grüsse vom OSC-Canibalisten STRUPPI
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Hier in D brauchte ich eine KBA-Auskunft mit den Fahrzeugdaten ob nichts negatives vorliegt , dann musste ich zum Notar und schriftlich ne eidesstattliche Erklärung abgeben, dass ich Eigentümer bin.
Dann Kaufvertrag und Krötenwanderung.
Gebremst wird erst, wenn du Gott siehst !
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Struppi, klähre mich auf, was ist ein COC Dokumnent?
So wie ich es verstanden habe gibt es ein "altes" und "neueres" Besitzdokument in Italien.
blackvette68
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Ayrton Senna
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COC gibts doch nicht für Oldtimer...?!
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Zitat:Original von CORVIP
COC gibts doch nicht für Oldtimer...?!
Ah..meinst Du ?
Naja, wenn es denn so ist, hast Du bestimmt recht.
Mein "Quasi-Bruder" in Italien kauft/verkauft auf Kundenwunsch Europaweit Fahrezeuge jeglichen Alters.
Auch ist Er für die Überprüfung der Einhaltung des Oldtimer-Status zuständig.
Aber was weis ich schon.
Grüsse vom OSC-Canibalisten STRUPPI
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Baujahr,Farbe: Wie peinlich!
Richtig, COC nur für Autos ab den 90er.
Wie man den Wagen aus Italien rausbekommt, vermag ich nicht zu sagen. Dazu später mehr.
Um das Auto hier zulassen zu können, wird ein Kaufvertrag in deutscher Sprache verlangt. Es reicht auch eine beglaubigte Übersetzung.
Dann benötigt es vom Eigentümer und vom Ersteher eine eidesstattliche Versicherung über den Verlust der Fahrzeugpapiere.. Die muß nicht beim Notar vorgenommen werden. Es reicht, das beim STVA zu machen bzw. mitzubringen.
Wenn ein Auto aus Italien ausgeführt wird, muß es abgemeldet sein und auch die Steuer aus den Papieren ausgetragen sein. Ansonsten werden die Verkäufer für dieses Auto bis zum Lebensende Steuern zahlen müssen.
Eingetragen wird das ins Foglio Complementare (hoffe, das ist so richtig geschrieben). Das entspricht unseren KFZ Papieren. Und das Dingen fehlt eben. Das meinte ich weiter oben mit Problemen bei der Ausfuhr.
Nun kann es sein, das Amt in Bayern behandelt das ein wenig anders als hier in NRW. Da hilft nur die Auskunftstelle in München. Oder wo auch immer das Auto angemeldet werden soll.
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Ich habe kürzlich mein Oldsmobile mit der Kopie des Titles angemeldet bekommen.
Eidesstattliche Erklärung, dass es nichts anderes gibt und schon lief es...
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