Habe damals das in der Schlange so abgepasst, dass ich bei einem speziellen Mitarbeiter der Zulassungsstelle dran gekommen bin; der hatte nämlich einen Eintracht Frankfurt-Bildschirmschoner auf seinem PC.
Also ihn in einen kurzen Smalltalk darüber verwickelt und die Fahrzeugpapiere rübergereicht.
Er schlägt sie auf, "das ist ja ein US-Auto, da passen wohl nur 1 Buchstabe, 1 Zahl", geht raus auf den Parkplatz, misst die Aussparung vorne nach, kommt zurück und sagt "genau so ist es".
Meine Antwort war "dann müssen wir das eben so machen" und die mitgebrachten Argumentationshilfebilder von C5en mit kleinen Kennzeichen habe ich unauffällig unter meiner Jacke verschwinden lassen.
2006 bei der Zulassung der ersten Z06 gab es noch mit viel Mühe und extra dafür angefertigtem TÜV-Gutachten WI-ZO 6, 2009 bei der nächsten Z06 war dann endgültig Schicht im Schacht und trotz der auf mich reservierten Nummer und gleichem Fahrzeugmodell ging nichts mehr.
Leider kann ich die C5 auch nicht auf GG wie alle anderen Autos anmelden, da sonst das kurze Kennzeichen unwiderruflich weg wäre.
Gruß
JR
Es ist schade, dass nicht mehr das Erreichte zählt, sondern das Erzählte reicht!
wir sind uns sicherlich einig, daß ungesiegelte KFZ-Klebekennzeichen nicht
vorschriftsmäßig sind. Allerdings sind die eventuell zu verhängenden Bußgelder
sehr gering, solange man nicht in den Verdacht kommt, mit dem ungesiegelten
Schild seine Identität verschleiern zu wollen.
Kennzeichenmißbrauch jedoch wird heftig bestraft !!
Anbei ein Auszug von Lehrmaterial der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung
als pdf-Datei dieses Thema betreffend.
Demnach müßte Olli mit einer 10 Euro-Knolle rechnen (Seite 2).
Och Mensch syber017,
so ein feines Auto und dann so ein bescheidenes Graustufenfoto für 10 EURO??
Da gefällt mir dieses hier in Farbe aber wesentlich besser....und kostet quasi nix....