29.11.2003, 22:30
Moin Moin zusammen!!
Vor zwei Tagen erhielt ich das Urteil gegen O.Weidling. Es ging bei mir darum, dass er meinen Jeep durch einen Aufkäufer für 9.000 € bei mir kaufte, und er bei Ablieferung des Fahrzeugs in Münster nicht bereit war, den ausgehandelten und im ordentlichen Kaufvertrag festgehaltenen Preis zu zahlen. Das Fahrzeug wurde damals dann von mir zu einem besseren Preis über Ebay nach Schweden verkauft.
Mir ging es jetzt darum meine entstandenen Kosten für die Vorführung in Münster erstattet zu bekommen.
Die Richterin Dr. König verurteilte O.W., 135,00 € an mich zu zahlen. Das sind allerdings nur 1/3 der von mir geltend gemachten Kosten. Aber ich sehe das schon als Erfolg an. O.W. wird es aber wohl darauf ankommen lassen, diesen Betrag nicht sofort zu zahlen, wie ich es aus der folgenden Zuschrifte ersehen konnte.
"Hallo Weidling-Geschädigte,
heute habe ich von meinem Rechtsanwalt erfahren, dass mein noch ausstehendes Grld auf seinem Konto eingegangen ist.
Kurze Sachverhaltsschilderung:
Während des Prozesses trumpfte Weidling mit lediglich zwei Zeugen auf, da die anderen angeblich nicht vorgeladen wurden, was die Richterin allerdings widerlegen konnte. Weiterhin logen die Zeugen, dass sich die Balken bogen.
Um es kurz zu fassen, die Richterin verurteilte Weidling die ausstehende Zahlung zuzüglich sämtlicher Auslagen und Zinsen zu leisten.
Weidling ließ die Berufungsfrist verstreichen, leistete aber auch nicht die Zahlung.
Somit mußten wir einen Gerichtsvollzieher beauftragen, der für uns das Geld eintrieb.
Ihr seht also, dass Weidling mit allen möglichen Mitteln versucht, sich um die Zahlungen zu drücken, in der Hoffnung, dass die Kunden klein beigeben.
Hartnäckigkeit und Geduld zahlen sich demnach aus.
Sollte irgendjemand an einer Strafanzeige gegen Weidling interessiert sein, so sollte man am besten eine Sammelklage machen, damit die Staatsanwaltschaft auch wirklich gegen diesen "Betrüger" ermittelt.
Über eine kurze Antwort würde ich mich sehr freuen.
Sollten Unterlagen benötigt werden, so meldet euch bei mir.
MfG
Matthias"
Stellt sich für mich eigentlich die Frage: Wie oft darf man für 135,00 € zuschlagen ???
Aber das lasse ich dann lieber und trinke lieber einen oder 2 auf das Wohl dieses Herrn.
Den vielen Weidling-Geschädigten alles Gute und viel Erfolg
Jens
Vor zwei Tagen erhielt ich das Urteil gegen O.Weidling. Es ging bei mir darum, dass er meinen Jeep durch einen Aufkäufer für 9.000 € bei mir kaufte, und er bei Ablieferung des Fahrzeugs in Münster nicht bereit war, den ausgehandelten und im ordentlichen Kaufvertrag festgehaltenen Preis zu zahlen. Das Fahrzeug wurde damals dann von mir zu einem besseren Preis über Ebay nach Schweden verkauft.
Mir ging es jetzt darum meine entstandenen Kosten für die Vorführung in Münster erstattet zu bekommen.
Die Richterin Dr. König verurteilte O.W., 135,00 € an mich zu zahlen. Das sind allerdings nur 1/3 der von mir geltend gemachten Kosten. Aber ich sehe das schon als Erfolg an. O.W. wird es aber wohl darauf ankommen lassen, diesen Betrag nicht sofort zu zahlen, wie ich es aus der folgenden Zuschrifte ersehen konnte.
"Hallo Weidling-Geschädigte,
heute habe ich von meinem Rechtsanwalt erfahren, dass mein noch ausstehendes Grld auf seinem Konto eingegangen ist.
Kurze Sachverhaltsschilderung:
Während des Prozesses trumpfte Weidling mit lediglich zwei Zeugen auf, da die anderen angeblich nicht vorgeladen wurden, was die Richterin allerdings widerlegen konnte. Weiterhin logen die Zeugen, dass sich die Balken bogen.
Um es kurz zu fassen, die Richterin verurteilte Weidling die ausstehende Zahlung zuzüglich sämtlicher Auslagen und Zinsen zu leisten.
Weidling ließ die Berufungsfrist verstreichen, leistete aber auch nicht die Zahlung.
Somit mußten wir einen Gerichtsvollzieher beauftragen, der für uns das Geld eintrieb.
Ihr seht also, dass Weidling mit allen möglichen Mitteln versucht, sich um die Zahlungen zu drücken, in der Hoffnung, dass die Kunden klein beigeben.
Hartnäckigkeit und Geduld zahlen sich demnach aus.
Sollte irgendjemand an einer Strafanzeige gegen Weidling interessiert sein, so sollte man am besten eine Sammelklage machen, damit die Staatsanwaltschaft auch wirklich gegen diesen "Betrüger" ermittelt.
Über eine kurze Antwort würde ich mich sehr freuen.
Sollten Unterlagen benötigt werden, so meldet euch bei mir.
MfG
Matthias"
Stellt sich für mich eigentlich die Frage: Wie oft darf man für 135,00 € zuschlagen ???
Aber das lasse ich dann lieber und trinke lieber einen oder 2 auf das Wohl dieses Herrn.
Den vielen Weidling-Geschädigten alles Gute und viel Erfolg
Jens