offizielle c6 pics
#51
Hi.

Habe eben beim stöbern auch noch Bilder der C6 gefunden.

https://www.auto-news.de/auto/news/anzeige.jsp?id=11680

Dort die Bildergalerie anklicken.
Kann sein das schon bekannte Pic's dabei sind.

Grüße
Olly
[Bild: olly_sig.gif]
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#52
Ich denke ich muß sie erst mal im original gesehen haben, im Profil, von schräg oben und von mir aus von hinten ist sie ganz OK. Aber zumindest von vorne sieht sie zuviel nach "Massenware" aus. Diese Schweinwerfer hat doch fast jeder Ferrari, Lamborghini, sogar der neue Porsche. Die Corvette war der letzte (Großserien-)Sportwagen mit Schlafaugen. Selbst den armen MX5 hat man mit so funzeln verhunzt. Sportwagen=Klappscheinwerfer, im dunkeln kann man eh nicht sehen, ob die aufgeklappt gut aussehen oder nicht. Im hellen sehen sie zugeklappt (warum auf, wenn's hell ist ?) DEUTLICH besser aus !
Die Corvette war nie ein Sportwagen, der jeden Modetrend mitgemacht hat, warum also jetzt ? In 10 Jahren ist Retro mal wieder/immer noch in, dann kommen sie alle wieder mit den Klappscheinwerfern als hätten sie den Stein der Weisen gefunden...
[Bild: CSC-C3b-plastik.gif]
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#53
aber nicht wenn klapp scheinwerfer ab 2005 bei neufahrzeugen nicht mehr erlaubt sind. wieso denn? weiß jemand ob das wirklich so ist und die c5 wirklich für immer die letzte dieser art ist?
[Bild: ani08c.gif][Bild: ani08b.gif]
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#54
ist manuelle leuchtweitenregulierung nicht schon lange pflicht?

wie ist das bei der c5?

gruß thomas
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#55
Ganz Einfach : Richter

Ich nehme an, da steht irgendwo sinngemäß, wenn sich die Werte bei voller Beladung innerhalb der Toleranzen bewegen, braucht man keine manuelle Einstellung. Also den Kartoffelsack nicht inn Kofferraum sondern auf den Beifahrersitz. sich vor Lachen auf dem Boden wälzen

§ 50 StVZO
Scheinwerfer für Fern- und Abblendlicht
(1) Für die Beleuchtung der Fahrbahn darf nur weißes Licht verwendet werden.
(2) Kraftfahrzeuge müssen mit 2 nach vorn wirkenden Scheinwerfern ausgerüstet sein, Krafträder - auch mit Beiwagen - mit einem Scheinwerfer. An mehrspurigen Kraftfahrzeugen, deren Breite 1.000 mm nicht übersteigt, sowie an Krankenfahrstühlen und an Fahrzeugen, die die Baumerkmale von Krankenfahrstühlen haben, deren Geschwindigkeit aber 30 km/h übersteigt, genügt ein Scheinwerfer. Bei Kraftfahrzeugen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 8 km/h genügen Leuchten ohne Scheinwerferwirkung. Für einachsige Zug- oder Arbeitsmaschinen, die von Fußgängern an Holmen geführt werden, gilt § 17 Abs. 5 der Straßenverkehrs-Ordnung . Bei einachsigen Zugmaschinen, hinter denen ein einachsiger Anhänger mitgeführt wird, dürfen die Scheinwerfer statt an der Zugmaschine am Anhänger angebracht sein. Kraftfahrzeuge des Straßendienstes, die von den öffentlichen Verwaltungen oder in deren Auftrag verwendet werden und deren zeitweise vorgebaute Arbeitsgeräte die vorschriftsmäßig angebrachten Scheinwerfer verdecken, dürfen mit 2 zusätzlichen Scheinwerfern für Fern- und Abblendlicht oder zusätzlich mit Scheinwerfern nach Absatz 4 ausgerüstet sein, die höher als 1.000 mm (Absatz 3) über der Fahrbahn angebracht sein dürfen; es darf jeweils nur ein Scheinwerferpaar einschaltbar sein. Die höher angebrachten Scheinwerfer dürfen nur dann eingeschaltet werden, wenn die unteren Scheinwerfer verdeckt sind.
(3) Scheinwerfer müssen einstellbar und so befestigt sein, dass sie sich nicht unbeabsichtigt verstellen können. Bei Scheinwerfern für Abblendlicht darf der niedrigste Punkt der Spiegelkante nicht unter 500 mm und der höchste Punkt der leuchtenden Fläche nicht höher als 1.200 mm über der Fahrbahn liegen. Satz 2 gilt nicht für
1. 
Fahrzeuge des Straßendienstes, die von den öffentlichen Verwaltungen oder in deren Auftrag verwendet werden,
2. 
selbstfahrende Arbeitsmaschinen und land- oder forstwirtschaftliche Zugmaschinen, deren Bauart eine vorschriftsmäßige Anbringung der Scheinwerfer nicht zulässt. Ist der höchste Punkt der leuchtenden Fläche jedoch höher als 1.500 mm über der Fahrbahn, dann dürfen sie bei eingeschalteten Scheinwerfern nur mit einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 30 km/h gefahren werden (Betriebsvorschrift).
(4) Für das Fernlicht und für das Abblendlicht dürfen besondere Scheinwerfer vorhanden sein; sie dürfen so geschaltet sein, dass bei Fernlicht die Abblendscheinwerfer mitbrennen.
(5) Die Scheinwerfer müssen bei Dunkelheit die Fahrbahn so beleuchten (Fernlicht), dass die Beleuchtungsstärke in einer Entfernung von 100 m in der Längsachse des Fahrzeugs in Höhe der Scheinwerfermitten mindestens beträgt
1. 
0,25 lx bei Krafträdern mit einem Hubraum von nicht mehr als 100 ccm,
2. 
0,50 lx bei Krafträdern mit einem Hubraum über 100 ccm,
3. 
1,00 lx bei anderen Kraftfahrzeugen.
Die Einschaltung des Fernlichts muss durch eine blau leuchtende Lampe im Blickfeld des Fahrzeugführers angezeigt werden; bei Krafträdern und Zugmaschinen mit offenem Führersitz kann die Einschaltung des Fernlichts durch die Stellung des Schalthebels angezeigt werden. Kraftfahrzeuge mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 30 km/h brauchen nur mit Scheinwerfern ausgerüstet zu sein, die den Vorschriften des Absatzes 6 Satz 2 und 3 entsprechen.
(6) Paarweise verwendete Scheinwerfer für Fern- und Abblendlicht müssen so eingerichtet sein, dass sie nur gleichzeitig und gleichmäßig abgeblendet werden können. Die Blendung gilt als behoben (Abblendlicht), wenn die Beleuchtungsstärke in einer Entfernung von 25 m vor jedem einzelnen Scheinwerfer auf einer Ebene senkrecht zur Fahrbahn in Höhe der Scheinwerfermitte und darüber nicht mehr als 1 lx beträgt. Liegt der höchste Punkt der leuchtenden Fläche der Scheinwerfer (Absatz 3 Satz 2) mehr als 1.200 mm über der Fahrbahn, so darf die Beleuchtungsstärke unter den gleichen Bedingungen oberhalb einer Höhe von 1.000 mm 1 lx nicht übersteigen. Bei Scheinwerfern, deren Anbringungshöhe 1.400 mm übersteigt, darf die Hell-Dunkel-Grenze 15 m vor dem Scheinwerfer nur halb so hoch liegen wie die Scheinwerfermitte. Bei Scheinwerfern für asymmetrisches Abblendlicht darf die 1-Lux-Grenze von dem der Scheinwerfermitte entsprechenden Punkt unter einem Winkel von 15 Grad nach rechts ansteigen, sofern nicht in internationalen Vereinbarungen oder Rechtsakten nach § 21a etwas anderes bestimmt ist. Die Scheinwerfer müssen die Fahrbahn so beleuchten, dass die Beleuchtungsstärke in einer Entfernung von 25 m vor den Scheinwerfern senkrecht zum auffallenden Licht in 150 mm Höhe über der Fahrbahn mindestens die in Absatz 5 angegebenen Werte erreicht.
(6a) Die Absätze 2 bis 6 gelten nicht für Mofas. Diese Fahrzeuge müssen mit einem Scheinwerfer für Dauerabblendlicht ausgerüstet sein, dessen Beleuchtungsstärke in einer Entfernung von 25 m vor dem Scheinwerfer auf einer Ebene senkrecht zur Fahrbahn in Höhe der Scheinwerfermitte und darüber nicht mehr als 1 lx beträgt. Der Scheinwerfer muss am Fahrzeug einstellbar und so befestigt sein, dass er sich nicht unbeabsichtigt verstellen kann. Die Nennleistung der Glühlampe im Scheinwerfer muss 15 W betragen. Die Sätze 1 bis 3 gelten auch für Kleinkrafträder und andere Fahrräder mit Hilfsmotor, wenn eine ausreichende elektrische Energieversorgung der Beleuchtungs- und Lichtsignaleinrichtungen nur bei Verwendung von Scheinwerfern für Dauerabblendlicht nach den Sätzen 2 und 4 sichergestellt ist.
(7) Die Beleuchtungsstärke ist bei stehendem Motor, voll geladener Batterie und bei richtig eingestellten Scheinwerfern zu messen.
(8) Mehrspurige Kraftfahrzeuge, ausgenommen land- oder forstwirtschaftliche Zugmaschinen und Arbeitsmaschinen, müssen so beschaffen sein, dass die Ausrichtung des Abblendlichtbündels von Scheinwerfern, die nicht höher als 1.200 mm über der Fahrbahn (Absatz 3) angebracht sind, den im Anhang zu dieser Vorschrift genannten Bestimmungen entspricht.
(9) Scheinwerfer für Fernlicht dürfen nur gleichzeitig oder paarweise einschaltbar sein; beim Abblenden müssen alle gleichzeitig erlöschen.
(10) Kraftfahrzeuge mit Scheinwerfern für Fern- und Abblendlicht, die mit Gasentladungslampen ausgestattet sind, müssen mit
1. 
einer automatischen Leuchtweiteregelung im Sinne des Absatzes 8,
2. 
einer Scheinwerferreinigungsanlage und
3. 
einem System, das das ständige Eingeschaltetsein des Abblendlichtes auch bei Fernlicht sicherstellt,
ausgerüstet sein.

Zur Vorschrift des/der
sind folgende Bestimmungen anzuwenden:
 
§ 50 Abs. 8 § 51b
Anhang II
der Richtlinie 76/756/EWG des Rates vom 27. Juli 1976 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über den Anbau der Beleuchtungs- und Lichtsignaleinrichtungen für Kraftfahrzeuge und Kraftfahrzeuganhänger (ABl. EG Nr. L 262 S. 1), geändert durch die a) Richtlinie 80/233/EWG der Kommission vom 21. November 1979 (ABl. EG 1980 Nr. L 51 S. 8), b) Richtlinie 82/244/EWG der Kommission vom 17. März 1982 (ABl. EG Nr. L 109 S. 31), c) Richtlinie 83/276/EWG des Rates vom 26. Mai 1983 (ABl. EG Nr. L 151 S. 47), d) Richtlinie 84/8/EWG der Kommission vom 14. Dezember 1983 (ABl. EG Nr. L 9 S. 24), e) Richtlinie 91/663/EWG der Kommission vom 10. Dezember 1991 (ABl. EG Nr. L 366 S. 17), f) Berichtigung der Richtlinie 91/663/EWG (ABl. EG Nr. L (1992) 172 S. 87). g) Richtlinie 97/28/EG der Kommission vom 11. Juni 1997 (ABl. EG Nr. L 171 S. 1).
 
Flying High Corvette Engel-3

animierte C4 Not all plastic cars are toys. animierte C4
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#56
Blacker is Vetter !!


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Corvette C2
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Wer später bremst ........... ist länger schnell ! ! !
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#57
Das ganze im Grand-Sport Style !!! Yeeah!


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#58
Hallo an alle Yeeah!

Also ich möchte sagen das die neue C6 ein super Dingen ist und das sie mir persönlich echt gut gefällt.
Dazu denke ich noch das die Vette vom Preis/ Leistungs Verh. echt was zu bieten hat.
Denn bedenkt schließlich wo kriegt man sonst einen super bis obenhin ausgestatteten,mit brachialer Leistung und super Fahreigenschaften gespickten Sportwagen für unter 60000€.
Deswegen denke ich das auch der Nissan 350Z,Mazda RX8 oder Celica TS ihren Weg machen weil diese Wagen einfach eine Menge zu bieten haben und das für einen Preis bei dem BMW Mercedes oder Audi abstinken können.

Um nochmal auf Mercedes zukommen tut mir leid aber ich kann diese Leute einfach nicht ernst nehmen die sich einen Mercedes SLR für mehr als 370000 € kaufen, genauso wie z.B den Enzo Ferrari für über 600000€, ich denke ihr kennt alle den Bericht aus der Bild der kürzlich auf der letzten Seite gestanden hat.


und deswegen

animierte C4 animierte C4 animierte C4

Nette Grüße

Dennis

bow Tie
bow Tie
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#59
Zitat:Original von thocar
ist manuelle leuchtweitenregulierung nicht schon lange pflicht?

wie ist das bei der c5?

gruß thomas



Bei der C5 gibt es leider keine Leuchtweitenregulierung, was aber auch nicht unbedingt der Grund für die schlechte Ausleuchtng bei der C5 ist, aber Hilfreicher wäre es schon.
Gruß
.:Teymur:.
-----------------------------
https://www.icedsoul.de
-----------------------------
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#60
Zitat:..., ich denke ihr kennt alle den Bericht aus der Bild der kürzlich auf der letzten Seite gestanden hat.
Habe ich leider verpaßt... Heulen Was wurde geschrieben? Frage
1992 C4, 2003 C5, 2003 C5 Convertible, 2006 C6 Z06 - alle verkauft  Kopfschütteln
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