Ansonsten ist es wie JR weiter oben geschrieben hat.
Nicht so ganz. Wenn die Verzollung in D angelaufen ist, lässt sich das auch nicht mehr ändern wenn der Zoll nicht mitspielt... Dann kann man nicht mehr sagen "och nö, dann möchte ich doch Holland..."
Zudem verstehe ich auch trotzdem immer noch nicht warum man freiwillig mehr bezahlt als notwendig. 1% ist bei einem 40 oder 50k Auto auch ne Menge Geld.
Weil wir Preussen sind, Oliver. Damit alles nach Recht und Ordnung vonstatten geht. Und man den Holländern eh nicht trauen darf. Die stellen ja noch nichtmals eine Zollunbedenklichkeitsbescheiniung (auch so ein typisch deutsches Wort) aus...
Kann jemand was Neues hierzu berichten, am liebsten aus eigener Erfahrung? Mein shipper aus Neufahrn propagiert den Import zu 7% und spricht von zig Autos, die er dieses Jahr schon in BHV durchgeschleusst haette. Und jetzt wird's fies: angeblich wuerden in NL verzollte Autos nach D an's FA gemeldet, geprueft und nachversteuert. Zollbroker in NL haetten bereits ihre Taetigkeiten fuer Kunden aus D eingestellt.
Sorry Alex, aber das ist völliger Blödsinn und dummes Verkäufergeschwafel!! (Was mich bei "Neufahrn aber auch nicht wundert...) Es gibt nach wie vor die EU und es gibt Gesetze! Das Märchen vom "Nachverzollen" gab es schon öfters, und es bleibt ein Märchen. Zumindestens bei Privatleuten, aber das dürfte auch hier zu 99% der Fall sein.
Mehr ist dazu nicht zu sagen, ich schüttel nach wie vor mit dem Kopf, wie manche Leute hier offensichtlich freudestrahlend mehr Geld bezahlen als nötig (Nochmal : bei einem 50k Auto ist auch 1% viel Geld!!)
Oliver, (konnte Dich nicht erreichen, bist Du in USA?) mir geht es hier nicht um 6% oder 7%, das macht bei überschaubaren Kaufpreisen keinen nennenswerten Unterschied und der höhere Satz in D wird durch Entfall von Umfuhr und Kosten in NL wettgemacht bzw. (z.T. sogar über-) kompensiert. Bleibt ein Rechenspiel.
Mir geht es vielmehr um Rechtssicherheit. Was hilft eine Kalkulation auf 7% vor dem Kauf, wenn bei Einfuhr dann 10% und 19% fällig werden? Was helfen 6% bei Einfuhr, wenn binnen 24 Monaten das FA um die Ecke kommt und nachversteuert?
Für Sicherheit müßte man eine verbindliche Zolltarifauskunft einholen. Diese birgt natürlich das Risiko einer unerwünschten Eingruppierung als "Gebrauchtwagen" mit regulären Zoll- und EUSt-Sätzen. Außerdem drohen Kosten für ein "Expertengutachten", auch wenn die eigentliche Auskunft kostenfrei ist.
Das Blattl von Quattro wird m. M. nach im Zweifelsfalle nicht standhalten. Der erster Absatz ist eindeutig, das kann man für die meisten seriennahen Oldies so unterschreiben. Allerdings ist mir nicht klar, wie der zweite Block zu verstehen ist. Erklärt der Unterschreibende diese Kriterien auch? Die Formulierung läßt das nicht erkennen, die Punkte "Rennwagen", "historische Ereignisse", usw. stehen zusammenhanglos da. Ich habe den Eindruck, da hat einer was aus der VO rauskopiert und irgendwie eingefügt.
Jürgen, bitte berichte mal weiter, wie das läuft. Wirklich schlau werden wir allerdings wohl erst in ein paar Jahren sein, wenn Langzeiterfahrungen vorliegen.
PS: Hat einer kürzlich mal mit dem HZA in BHV telefoniert, wie die das handhaben?
PPS: ich hab mich jetzt mal mit VO und den Begrifflichkeiten auseinandergesetzt: Der "Sammlerstatus" scheint gesetzt, Auslegungssache und damit Angriffsfläche für Willkür bleibt für mich aber der "geschichtliche und völkerkundliche Wert".
ich hatte vor Wochen die selben Zweifel und habe versucht beim Hauptzollamt anzurufen.
Man wird zu einer allgemeinen Behördenauskunft (ich glaube in Rostock) umgeleitet.
Der freundliche Herr dort hat keine spezifische Kenntnisse und kann nur den Gesetzestext vorlesen.
Ich habe meine Informationen nur von meinem Logistikpartner erhalten, dem direkten Ansprechpartner des Zollbeamten vor Ort, der den Wagen begutachtet und die Papiere ausstellt.
Dieser Vorgang an sich kostet übrigens 125,-€ Gebühr.
Dann habe ich mich bei Forumsmitglieder hier versichert, die schon 2014 in BHV eingeführt hatten und es mit 7% geklappt hat.
Ich habe auf dem Formblatt erklärt, dass Punkt 1-3 zutreffen.
Die "weiteren Kriterien" auf dem Formblatt treffen ja auch für Corvettes zu.
Es waren Fahrzeuge (unabhängig vom Herstelldatum (meines Fahrzeugs)) bei geschichtlichen Ereignissen dabei.
Und es wurden von diesem Typ Rennfahrzeuge ausschließlich für den Sport gebaut
(unabhängig vom Herstellerdatum meines Fahrzeugs).
Schön, dass es mit dem Formular von AFL geklappt hat, aber der Inhalt is mE Unsinn.
Position 9705 unterstellt für Fahrzeuge, die 1-3 erfüllen die bisher notwendigen (regelmäßig nicht erfüllbaren) Tatbestandsmerkmale des Folgeabsatzes (verhältnismäßig selten etc.). Für die vergünstigte Einfuhr ist weder die Teilnahme an einem geschichtlichen Ereignis, noch die Teilnahme am Rennsport erforderlich. Dies gilt nur für zu "junge" Fahrzeuge. Nach b) wird man wohl auch eine C6R mit nachweislicher Teilnahme in Les Mans importieren können. Eine originale C1 benötigt b) aber nicht.