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Klar, kannste machen.
Den Bremsstaub hindert das aber nicht.
Ist echt nervig, mit ein Grund warum ich den umgekehrten Weg gehen werde.
215/70-15. Vielleicht klappt´s dann auch mal mit nem
Rüddy
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Zitat:Original von Rüddy
Klar, kannste machen.
Den Bremsstaub hindert das aber nicht.
Ist echt nervig, mit ein Grund warum ich den umgekehrten Weg gehen werde.
215/70-15. Vielleicht klappt´s dann auch mal mit nem
Rüddy
Lass die Felgen schwarz lackieren und alles ist gut.
Die 215/70-15 wirst Du nicht wirklich auf dem BB wollen.
Greez
Hermann
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Woran ist eigentlich erkenntlich, ob ein Reifen hier in Europa zugelassen ist?
Zum Beispiel der hier Firestone Indy 500
Oder gibt es so eine spezifische Europa/Deutschland Zulassung gar nicht?
Gruß vom Ingo
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"Woran ist eigentlich erkenntlich, ob ein Reifen hier in Europa zugelassen ist?":
StVZO §36 (2b) z.B.
Nachtrag:
§ 36 Abs. 1a (Luftreifen nach internationalen Vorschriften)
ist spätestens ab 1. Oktober 1998 auf Luftreifen anzuwenden, die von diesem Tage an
hergestellt werden, in Verbindung mit der im Anhang aufgeführten Bestimmung für
Kraftfahrzeuge nach § 30a Abs. 3 jedoch spätestens ab 17. Juni 2003.
Grüsse vom OSC-Canibalisten STRUPPI
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Hm ... danke Struppi
Also wenn ich jetzt einen neuen Reifen kaufe und hier auf ein Auto mache, dann muss er diesem PragraphenDingens entsprechen. So weit so gut.
Hier habe ich auch folgendes zum Thema gefunden
Zitat:P-Reifen (amerikanische Klassifizierung, Kennzeichung z.B. P 225/60 R 15...).
Sie dürfen verwendet werden, wenn sie entsprechend der ECE-R30 gekennzeichnet sind,
d.h. ihre Betriebskennung muss der in diesem Informationsblatt dargestellten Form entsprechen.
Weicht die Kennzeichnung von der ECE-R 30 ab (z.B. kein Load-Index, kein Speed-Index),
so muss der Reifenhersteller schriftlich die Übereinstimmung dieser Reifen mit entsprechenden
Anforderungen der ECE-Norm bestätigen.
Diese Bestätigung hat der Fahrer immer mitzuführen.
Sind in den Papieren (insbesondere von US-Modellen) "P"-Reifen eingetragen, so dürfen auch
nach ECE-R 30 geprüfte Reifen verwendet werden, wenn mit Ausnahme des fehlenden
Buchstabens "P" die Kennzeichnung auf dem Reifen mit Eintrag in den Fz.-Papieren übereinstimmt.
Vielleicht weiss noch jemand etwas weiterführendes zur ECE-R 30 Kennzeichnung und ob der o.g. Firehawk Indy 500 eine solche hat.
Gruß vom Ingo
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Ich würde mal bei denen hier KLICK nachfragen.
Gruß
Olly
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Danke für den Hinweis Olly
Nun habe ich es leider schriftlich von einem freundlichen Herrn der Fa. Bridgestone
Zitat:Nach kurzer Rücksprache mit unseren Kollegen, sollte der Firehawk Indy 500 keine E-Kennzeichnung haben da dieser Reifen rein auf dem Amerikanischen Markt Verkauft wird.
und weiter
Zitat:leider ist eine Ausnahmegenehmigung im Fall der E-Prüfung nicht zulässig. Für die Verwendung des E-Kennzeichens ist eine aufwändige Prüfung nötig, da diese Prüfung nicht vorliegt können wir keine Bescheinigung über die E-Prüfung erstellen.
sehr schade. Ich hätte diese Reifen gerne gehabt.
Vielleicht bewahrt die obige Info von Bridgestone manchen vor einer falschen Hoffnung.
Gruß vom Ingo
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Da hätte ich überhaupt keine Skrupel, auf einen Oldtimer Reifen ohne E-Kennzeichnung draufzumachen.
Hatte damit auch noch kein Problem.
Gruß
JR
Es ist schade, dass nicht mehr das Erreichte zählt, sondern das Erzählte reicht!
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Zitat:Original von JR
Da hätte ich überhaupt keine Skrupel
Ich schon, da das beim TÜV als schwerer Mangel gilt.
Im Falle eines Unfalls will ich von evtl. fehlendem Versicherungsschutz mal gar nicht reden.
Reifen sind ein Sicherheitsteil. Da hört für mich das Mogeln auf.
Aber natürlich kann das jeder handhaben wie er mag.
Gruß vom Ingo
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Bei richtigem Geschwindigkeitsindex und nicht vorhandenem Angebot in der Größe in D lässt sich darüber trefflich diskutieren.
Gruß
JR
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