Beiträge: 15.069
Themen: 372
Registriert seit: 11/2002
Ort: Alpen
Baureihe: C3
Baujahr,Farbe: 76, gelb
Kennzeichen: Klein, v + h
Baureihe (2): 95, weiß
Baujahr,Farbe (2): C4
Baureihe (3) : 92, weiß
Baujahr,Farbe (3) : ehem. C4
Der persönliche Geschmack steht doch hier nicht zur Debatte. Dem Besitzer muss es gefallen.
Frank
Beiträge: 6.072
Themen: 191
Registriert seit: 02/2009
Ort: Kölsche Jung
Baureihe: C3
Baujahr,Farbe: 1976, little red Corvette
Kennzeichen: Hakenzeichen
Corvette-Generationen:
Sehe ich auch so Frank.
.
" Besser eine gesunde Verdorbenheit, als eine verdorbene Gesundheit."
Beiträge: 5.733
Themen: 27
Registriert seit: 04/2003
Ort: Köln am Rhein
Baureihe: C3 Cabrio
Baujahr,Farbe: 73 blau
Baureihe (2): C3 Coupé
Baujahr,Farbe (2): 77 blau
Baureihe (3) : C5 Coupé
Baujahr,Farbe (3) : 2001 rot
Corvette-Generationen:
Sehe ich auch so,
bei mir persönlich hört es dann bei matt-oliv auf
Nun ja, das Überfolieren mit einer Farbe, die es früher gab, ist wahrscheinlich auch nicht erlaubt,
von daher muß der Mojo wohl in den sauren Apfel beißen und die momentane Farbschicht abkratzen und alles neu lackieren lassen.
Jrooss us Kölle
Mainhard
(Mitglied im Double GTC)
Beiträge: 193
Themen: 11
Registriert seit: 02/2023
Ort: Ingolstadt
Baureihe: C3
Baujahr,Farbe: 1973, weiß
Kennzeichen: IN-XX X H
Corvette-Generationen:
Eine Rauhfasertapete wäre die bessere Wahl gewesen.
Schaut zwar genauso übel aus, geht aber leichter wieder ab.
Beiträge: 3.046
Themen: 56
Registriert seit: 10/2011
Ort: 02979 Elsterheide
Baureihe: C3
Baujahr,Farbe: 1969, Cortez Silver
Kennzeichen: BZ-
Baureihe (2): 2001, schwarz
Baujahr,Farbe (2): Chevy Tahoe
Kennzeichen (2): BZ-
Corvette-Generationen:
(23.06.2024, 01:40)man-in-white schrieb: Der persönliche Geschmack steht doch hier nicht zur Debatte....
Hier darf doch jeder schreiben, wenn ihm etwas gefällt, also darf man auch schreiben, wenn es einem nicht gefällt.
Natürlich darf jeder seine Vette herrichten, wie er will.
Mir persönlich gefällt es nicht mal ansatzweise, um es diplomatisch auszudrücken. Ist aber auch nicht meine Vette.
Beiträge: 1.401
Themen: 30
Registriert seit: 04/2018
Ort: 54497
Baureihe: C3
Baujahr,Farbe: 1980 schwarz
Kennzeichen: BKS-D 66 H
Corvette-Generationen:
23.06.2024, 22:38
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 23.06.2024, 22:39 von flashy.)
Ist doch ok so,
ohne H-Kennzeichen hat man auch viel mehr Spielraum für Individualisierungen wie riesige Räder, Pipes, Carbonteile usw.
Mit Saisonkennzeichen macht das ~500,- mehr aus.
Grüße Christoph
Ich kann mich nicht daran erinnern, jemals etwas vergessen zu haben...
Beiträge: 4.882
Themen: 65
Registriert seit: 12/2011
Ort: Stuttgart
Baureihe: C3
Baujahr,Farbe: 1979
Corvette-Generationen:
Genau. Und die Streckenplanung wird auch einfacher - alle Großstädte werden weiträumig umfahren 😎
Viele Grüße, Martin
18436572
Beiträge: 11.962
Themen: 303
Registriert seit: 12/2008
Ort: Karlsruhe
Baureihe: C3 zz502
Baujahr,Farbe: 1969, monterey red metallic
Baureihe (2): C6 GS Supercharged
Baujahr,Farbe (2): 2012, schwarz
500€ mehr kommt im Leben nicht hin, das sind eher 3000€ mehr.
Aber mal so, man könnte einen LSx mit Kats einbauen, dann bist du bei ~500€ mehr.
Ich weiß allerdings nicht, wie einfach es ist da ne bessere Schadstoffklasse eingetragen zu bekommen,
theoretisch geht es jedenfalls, bräuchte man ne C5 oder C6 als Spender für die ganze Elektronik.
Billiger und leichter ist es die Farbe zu ändern. Oder einen gefälligen Prüfer zu finden.
gruss,
zuendler
Beiträge: 21
Themen: 3
Registriert seit: 05/2015
Ort: Wetter / Ruhr
Baureihe: C3
Baujahr,Farbe: 1973 Weiß / Oxblood
Baureihe (2): 1991 Silber / Schwarz
Baujahr,Farbe (2): r129
Baureihe (3) : 1984 Braun / Schwarz
Baujahr,Farbe (3) : c126
Corvette-Generationen:
Die Farbe ist ein Bewertungskriterium für das H-Kennzeichen, bzw. der damit verbundenen vergünstigten Steuer. Werden die Bewertungskriterien nicht eingehalten, erlischt dieses Steuerprivileg und es kann bis zu 5 Jahre rückwirkend die dann ja zu wenig bezahlte Steuer nachgefordert werden.
Vor diesem Hintergrund und vor allem der Tatsache, dass sich eine nicht H-Kennzeichen konforme Lackierung ja schlecht verbergen lässt und in diesem Fall auch für einen Laien leicht ersichtlich ist, würde ich von allen Möglichkeiten, die sich ggf. hinsichtlich besonders wohlwollender Prüfer ergeben, Abstand nehmen.
Es ist sicher ärgerlich & teuer die Beschichtung gegen einen ordentlichen Lack zu tauschen, aber für einen Betrieb mit H-Kennzeichen langfristig sicher der bessere Weg.
Den Nachweis, dass die Beschichtung länger als 30 Jahre auf dem Auto ist, oder bis 1987 gerne Autos so beschichtet wurden, den wird man nicht erbringen können.
Beiträge: 4.494
Themen: 36
Registriert seit: 01/2011
Ort: Essen
Baureihe: C7 Collector Edition
Baujahr,Farbe: 2017 Grey
Die Problematik mit den "wohlwollenden" Prüfern hat mittlerweile teilweise juristische Auswirkung in mehreren Bereichen als nur bei der Steuerschuld. Classic Data berichtete mir, dass man einige Fälle zur gerichtlichen Beurteilung auf dem Tisch hat, in denen Fahrzeuge mit erfolgter H Kennzeichnung verkauft wurden, die dann nach 2 Jahren beim neuen Besitzer und der ersten HU in einem anderen Bundesland nach Kauf das H aberkannt bekommen haben, ohne dass nachweislich in ihrem Besitz irgendetwas am Fahrzeug verändert wurde. Die HU wurde damit nicht bestanden und die Anerkennung als Oldtimer entzogen. Die Rückforderungen von Steuern und Versicherungskosten sind die eine Sache, die Umbaukosten zur Wiedererlangung des H die andere. Die Käufer wenden sich in diesen Fällen meist an den Verkäufer, da die H Kennzeichnung eine zugesicherte Eigenschaft des Fahrzeugs beim Verkauf war und eine Vertragsschliessung ohne H, gerade bei hubraumstarken Fahrzeugen nicht zustande gekommen wäre. Gerichte beschäftigen sich da intensiv mit der zeitlichen Abfolge, wo überall eine Fehlbeurteilung der Bestimmungen geschehen ist und stoßen dabei häufig auf großzügige Auslegungen von Prüfern bei den Bestimmungen des Paragraph 23 sowohl bei der Zuteilung wie auch bei nachfolgenden HU Abnahmen. Das bleibt für die beteiligten Prüfer sicherlich nicht ohne Folgen. Und der Ärger für Käufer und Verkäufer tut sein Übriges.
|