@mac
90% des Wagens müssen original oder zeitgenössisch sein.
Also wäre es eine reine Auslegungssache was 90%sind oder was zeitgenössisch.
In meiner Einschätzung deckt die 90% Regel das ab, aber wenn nicht, dann käme der zeitgenössische Umbau als Argument
Alles was es vor 20jahren gab ist zeitgenössisch. Madza MX 5 Stellmotoren sind noch älter und der Ford Probe ist schon ewig nicht mehr gebaut.
In meiner 69er sind mehrere Änderungen die bei der H Abnahme keine Rolle gespielt haben, aber ich habe schon von Leuten gelesen, welche kein H bekommen sollten, weil ein falsches Radio verbaut war.
Also was macht man?
Alles auf original umbauen oder den Prüfer wechseln?
Das muss jeder selber wissen und da kann Dir keiner helfen.
Von der 90%-Angabe habe ich noch nie gehört, steht auch nicht im Anforderungskatalog des TÜV Süd für das H-Kennzeichen.
Das kann mMn auch nicht sein, da es unbestimmter nicht mehr ginge.
Kannst Du bitte eine belastbare (offizielle) Quelle dafür posten?
Auch Deine 20 Jahresregel gibt es mMn so nicht. Zeitgenössisch ist üblicherweise alles, was bis zehn Jahre nach EZ des Fahrzeuges möglich war.
Gruß
JR
Es ist schade, dass nicht mehr das Erreichte zählt, sondern das Erzählte reicht!
15.01.2022, 14:23 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 15.01.2022, 16:26 von Gelber Bengel.)
Diese 90 Prozent Regelung ist mir auch nicht bekannt. Die Sache mit dem falschen Radio schon. Hintergrund des H Kennzeichens ist ein Zugeständnis des Verkehrsministeriums an die Erhaltung klassischer Automobile als kulturhistorisches Gut. Da laut Classic Data, die mit im Beratungsausschuss der Bundesregierung für dieses Thema sitzen, wegen der mittlerweile großen Schwemme von Alltagsfahrzeugen aus den 90ern über weitere Restriktionen nachgedacht wird, denke ich nicht, dass da Lockerungen ala 90 Prozent möglich sind oder werden. Ich erwarte da eher das Gegenteil.
Danke dass ihr das Originalitätsthema noch einmal aufgegriffen habt. Spannende Diskussion mit sehr unterschiedlichen Erfahrungen und Sichtweisen. Jeder zieht die Grenze zwischen Oldtimer und Restomod eben woanders.
Ich kenne die Zehnjahres-Regel für zeitgenössische Veränderungen genauso wie die um ein nicht originales Radio aus eigener Erfahrung. Ich habe auch schon - unter anderem von einem der renommiertesten Corvetteschrauber hier - von der 90%-Regel gehört, ohne allerdings dafür jemals einen Beleg gesehen zu haben.
Unabhängig davon würde ich davon ausgehen, dass der Umbau der Klappscheinwerfer nicht zu einer Verweigerung oder Aberkennung des H-Kennzeichens führen würden.
Ja die 90% sind nicht textlich erfasst,. Im Text heißt es : "weitgehend original"
Ein Prüfer sagte mir das man da von 90% ausgeht, wobei man auch wieder streiten kann, was 90% sind.
Es gibt genügend Möglichkeiten für Umbauten, wenn es nicht zu extravagant ist
15.01.2022, 22:27 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 15.01.2022, 22:28 von BerlinCorvette.)
Die 20jahre Regel war ein Fehler meinerseits. Es bezog sich auf ein mind 30 jahre altes Auto was bis 10 Jahre nach Herstellung umgebaut wurde, dann wäre der Umbau 20 Jahre alt.
Viele wollen da keinen Nachweis für das Alter des Umbaus.
Aber ich denke schon mit dem "weitesgehend original" an den Baugruppen, wäre genug Spielraum für den ScheinwerferMotor Umbau
Besonders wo die Vette bis 67 und ab 84 elektrische Klappscheinwerfer hatten.
Ist ja dann alles innerhalb der 10 Jahresfrist.
MfG. Günther
early 1968 L71 tri-power big block convertible.
GM-T56 Viper 6 speed manual , 4.11 rear.
HOOKER chrome side pipes. Long L88 hood.
Tires front 235 rear 255 on 8x15 real wire spoke rims
You can't beat short stroke displacement .