26.08.2008, 22:04
Also, nur für den Fall dasses hier mehr Leute mit vielen Punkten gibt, dem könnt ich abhelfen für Forumsmitglieder gibts auch nen kleinen Rabatt
V8, the american way
C5 vs 5er BMW
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26.08.2008, 22:04
Also, nur für den Fall dasses hier mehr Leute mit vielen Punkten gibt, dem könnt ich abhelfen für Forumsmitglieder gibts auch nen kleinen Rabatt
V8, the american way
27.08.2008, 09:21
Zitat:Original von Michael Hoppe 0 Punkte. Schön, Deine Vorstellungskraft. Was mir nicht passt sind tatsächlich total grenzdebile Fahraktionen von meinen Mitmenschen, wozu ich ebenfalls das bewusste Ausbremsen ohne erkenntlichen Grund zähle, läuft offiziell unter gefährlichem Eingriff in den Straßenverkehr und Nötigung. Wenn Du seitdem dazu gelernt hast, dann ist ja alles bestens.
27.08.2008, 09:23
Zitat:Original von colonel Kann es sein, dass Du den Zusammenhang nicht erkannt hast. Exakt um das Rechtsfahrgebot ging es hier. Da gibt es keinen Grund auf der linken Spur Leute auszubremsen, wie von herrn Hoppe stolz wieder gegeben, oder wie jetzt?
27.08.2008, 11:19
Zitat:bewusste Ausbremsen ohne erkenntlichen Grund zähle, läuft offiziell unter gefährlichem Eingriff in den Straßenverkehr und NötigungGab mal ein urteil, in dem das anders gewertet wurde. Irgendwo hatte ich den zettel auch mal rumliegen, für den Fall der Fälle. Frank
27.08.2008, 11:26
Zitat:Original von man-in-white Dann wird das Fall wohl auch ganz anders gelegen haben. Gruß Tom
Bei DKMS wird erklärt, wie man mit etwas Spucke auf einem Wattestab oder einem kleinen Piekser Leben retten kann. Interesse ein Lebensretter zu werden? Alles was man braucht ist etwas Mut und Herz.
29.08.2008, 16:53
ich hatte vor einiger zeit auch mal so ein "Rennen" gegen einen 5er BMW:
es war nachts auf einer autobahn; ich sehe wie sich einer an mich hängt, gebe dann mal ein bisschen gas... und weg war ich!! das dachte ich zumindest eine weile... als ich in ein mit 100 km/h begrenztes autobahnstück reinfuhr, alle anderen überholte, sah ich dass es hinter mir einen wagen gab, der ständig das gleiche machte wie ich!? also sofort runter auf 100 km/h, wie es erlaubt ist. nach einer weile blinkte es von hinten: STOP POLIZEI!!! dann der schock: "Wir haben sie verfolgt mit einer maximalen Geschwindigkeit von 191 km/h, danach haben wir sie aus dem Blickfeld verloren...!?!" dann lange pause, ich sehe schon wie sich mein führerschein in luft auflöst... das resultat der netten beamten: "Wir folgten ihnen auf einer distanz von 1,4 kilometern mit einer durchschnittsgeschwindigkeit von 123 km/h, statt der erlaubten 100 k/mh. Nach Abzug von Toleranz, eine Geldbusse/strafe von 80.--Euro (120.--SFr.)!!!" mehr konnten sie mir nicht nachweisen! dann kam noch eine standpauke der netten beamten: "Denken sie, dass die strasse ihnen alleine gehört...??" oder: "Wir möchten sie nicht von der Fahrbahn kratzen müssen, denn das ist kein schöner Anblick!!" oder: "Wenn sie Rennen fahren möchten, gehen sie auf eine Rennstrecke!!" ¨ ich fuhr ja auch gar nicht sooo schnell, die übertreiben...! kann nur sagen: mehr oder weniger glück gehabt...!!!
Gruss
Tunc
29.08.2008, 17:24
Zitat:Original von man-in-white Schmeiss den Zettel ruhig weg Frank. Das Bayerische OLG - von dem auch wohl Deine Entscheidung stammt - hat das Vorhalten einer Waffe eines meiner Mandanten gegenüber einem zu nah Auffahrenden auch einmal als Wahrnehmung berechtigter Interessen gewertet. Da hatte ich wohl 1998 einen besonders guten Tag, oder besonders blöde Richter. Ist nie wieder vorgekommen..daß mit den besonders blöden Richtern jedenfalls. Gruß Edgar @quentin Wir sind nicht nur bei der Farbwahl einer C3 d´accord. Beruflich bin ich natürlich anderer Meinung als Du
05.09.2008, 09:35
Habe den Zettel mit dem angesprochenen Urteil gefunden:
"Folgendes Gerichtsurteil dürfte die Fahrer mit dem schweren Gasfuß interessieren. Fährt man auf der Autobahn zu dicht auf, darf der genötigte kurz auf die Bremse treten, um auf die Belästigung aufmerksam zu machen. Verursacht der Drängler aufgrund einer Panikbremsung dann einen Unfall, ist er der Schuldige. (OLG Karlsruhe, AZ 1U269-90)" Keine Ahnung, ob das noch Gültigkeit hat. Frank |
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