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Zitat:Hast Du Nebelscheinwerfer an Deinen Autos, welche so montiert wurden, das diese ohne Abblendlicht benutzt werden dürfen?
Ist ja eigentlich verboten, auch wenn das scheinbar die meisten Golf und BMW so hingebastelt haben.
Frank
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Zitat:Original von man-in-white
Zitat:Hast Du Nebelscheinwerfer an Deinen Autos, welche so montiert wurden, das diese ohne Abblendlicht benutzt werden dürfen?
Ist ja eigentlich verboten, auch wenn das scheinbar die meisten Golf und BMW so hingebastelt haben.
Frank
Hi Frank, das habe ich jetzt nicht verstanden.
Soll alleiniger Betrieb der Nebelscheinwerfer in Verbindung mit "Standlicht" verboten sein?
Da sagt die mir vorliegende StVZO etwas anderes.
Diese Art der Betriebserlaubniss ist abhängig vom Montageort der Nebelscheinwerfer.
Ich kann Dir gerne die dafür eingerichteten Vorschriften per Email zukommen lassen.
Meine Nebelscheinwerfer sind so montiert, das diese nur in Verbindung mit Abblendlicht benutzt werden dürfen.
Grüsse an Dich vom OSC-Canibalisten STRUPPI
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Wenn Du Nachrüst NS kaufst steht in der Anleitung, das diese nur mit dem Abblendlicht funktionieren dürfen. Oder ich vertue mich total. Bin mir allerdings ziemlich sicher, das dem so ist.
Viele Golf etc. Fahrer haben aber so geschaltet, daß maximal Standlicht + NS an ist.
Frank
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Hallo Tom,
wenn ich richtig gelesen habe, ging es hier um fahren mit Tagfahrlicht - ja oder nein.
Deine politische Meinung war hier eigentlich nicht gefragt.
In der Dunkelheit schalten wir Autofahrer das Abblendlicht doch auch nicht aus, damit die Motorradfahrer besser gesehen werden - oder?
Hier der Link zum Spiegelbericht: https://www.spiegel.de/auto/aktuell/0,15...27,00.html
P.S. Noch mehr Geld liesse sich bei einer Pflichtbeleuchtung aller Fußgänger einfahren.
Gruß Uwe
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Zitat:Original von man-in-white
Wenn Du Nachrüst NS kaufst steht in der Anleitung, das diese nur mit dem Abblendlicht funktionieren dürfen. Oder ich vertue mich total. Bin mir allerdings ziemlich sicher, das dem so ist.
Viele Golf etc. Fahrer haben aber so geschaltet, daß maximal Standlicht + NS an ist.
Die Kombination Standlicht und NSW ist in der StVO ausdrücklich erlaubt, sofern zwei NSW vorhanden sind und die Dinger nicht zu weit innen montiert sind. Die werksseitig montierten NSW an meinen BMW und Mercedes waren immer so geschaltet, daß sie auch mit Standlicht funktioniert haben.
@STRUPPI: Sind diese Reduzierungsmodule schon real existierend oder bislang nur theoritsch angedachte Möglichkeiten? Da würden mich mal die Kosten interessieren.
cu ulf
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An meiner C5 gehen die Nebelleuchten an, wenn ich nur Standlicht habe. Ist das original,
oder hat mein Vorgänger da was gemacht?
Mit freundlichen Grüßen
Stephan [img]/userfiles/dakota v8/wolf.gif[/img]
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@ Zarrooo:
Das mit den NS-Solo-Betrieb hast Du richtig wiedergegeben.
Die Leuchtstärke-Reduzierungsmodule gibt es real.
Es gibt diese für "neuzeitliche Fahrzeuge" , so ab ca. '95, und für die anderen Fahrzeuge sind Nachrüstmodule verfühgbar, welche alle sehr einfach in die Fahrzeugelektrik zu integrieren sind.
Die Kosten pro Modul (ein Modul reicht für 2 bis 4 Lampen) liegen je nach Verwendungszweck und Ausstattung zwischen 25 und 50 EURO + Versand (je nach Ausführung, wie z.B. mit automatischer Umschaltung auf Abblendlicht durch Fotosensor usw.).
Die Leuchtstärkereduzierung zum DRL-Gebrauch ist auch abhängig vom benutzten Beleuchtungstyp.
Fehrnlicht und Nebelscheinwerfer werden stärker in deren Leuchtstärke reduziert, als Abblendlicht.
24V-Truck-Systeme bedürfen einer stärkeren Leuchtstärkereduzierung, als 12V-PKW-Systeme.
Wichtig ist die verbleibende Lichtleistung und die Lichtfarbe.
Durch die Zulassung in Canada und den USA mit entsprechenden übereinstimmungen im EU-Gesetz/Entwurf und den Länderbestimmungen, dürfen diese auch bei uns eingesetzt werden.
Oberste Priorität muss aber die Verfolgung unserer gesetzlichen Bestimmung bleiben.
Da unsere Regierung noch am "Rumbasteln" ist, kann sich die Sachlage auch ändern und man wird dann eventuell Klage auf "EU-Konformität" einreichen müssen.
Das steht aber noch in den Sternen.
Wer seine NSW-Leuchten "Mittig" am Fahrzeug angebaut hat, darf diese z.B. nicht als alleinige DRL benutzen.
Der Einsatz der NSW bei voller Lichtleistung, ist ohne der hierfür notwendigen Vorraussetzung ohnehin Verboten.
Bis einschliesslich C3, gibt es aber sehr viele andere Möglichkeiten einer DRL-Nachrüstung.
Auch hierfür berufe ich mich wieder auf die "Standart-Front".
Ein Norweger hat dieses, schon fast Genial, unauffällig umgesetzt.
Die Originalität seiner C3 ist dabei erhalten geblieben.
Dessen Basis war so ein "Nachrüst-Kit" von HELLA + ein Leistungstransistor.
Grüsse an Dich vom OSC-Canibalisten STRUPPI
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Hallo Stephan,
das ist a) normal und b) die bevorzugte Fahrweise vieler C5-Fahrer, denn man wird gesehen und kann die Klappscheinwerfer geschlossen lassen.
Gruß
JR
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@ JR:
Mag ja wohl "Normal" sein, ist aber bei einer C5 bestimmt nicht "Original".
Bei meiner C3 war das auch so, wurde von Les Dunham so verdratet, da dieses damals fast alle so hatten.
Eine "Neuzeitliche" C5 müsste schon über einen Nebelscheinwerfer-Schalter (bei aktivierung Beleuchtet) verfühgen.
Ansonsten ist eine Ausnahmegenemigung mit Eintrag im Brief vorhanden, da dies entgegen der StVZO ist.
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Grüsse vom OSC-Canibalist STRUPPI
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Hi
Zitat:In der Dunkelheit schalten wir Autofahrer das Abblendlicht doch auch nicht aus, damit die Motorradfahrer besser gesehen werden - oder?
Da ist doch wohl ein riesiger Unterschied zwischen Tageslicht und naechtlicher Strassenausleuchtung, oder ?
Berichte und Untersuchungen / Statistiken sind immer nur so gut, wie sie gerade von welcher Partei / Gesichtspunkt her erstellt werden.
Fakt ist, dass man als Mopedfahrer , Fahrradfahrer und Fussgaenger immer am kürzeren Hebel sitzt und deshalb einen etwas weitergehenden Schutz benoetigt und zu erhalten hat.
Mir kommt hier alles so vor, als ob die Versicherungen hier manipulieren , um weniger PKW Unfaelle zu vergüten zu müssen. Die paar Mopedfahrer und Fussgaenger bringen doch nichts auf die Waage. Was kostet ein Leben ?
MfG. Günther
early 1968 L71 tri-power big block convertible.
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