05.01.2005, 17:58
Hallo Klaus,
ich denke mal Frank meinte mit seiner Aussage die Androhung der Zulassungsstelle anderen dieses Nummernschild zu entziehen da etwas falsch gemacht wurde. Und laut StVZO hat die (andere) Zulassungsstelle sehr wohl die (rechtlich korrekte) Möglichkeit sowas zu erteilen.
Ein Mängelverfahren besteht somit nicht und die erteilten Schilder sind rechtens . . .
Grüße
Jochen
ich denke mal Frank meinte mit seiner Aussage die Androhung der Zulassungsstelle anderen dieses Nummernschild zu entziehen da etwas falsch gemacht wurde. Und laut StVZO hat die (andere) Zulassungsstelle sehr wohl die (rechtlich korrekte) Möglichkeit sowas zu erteilen.
Ein Mängelverfahren besteht somit nicht und die erteilten Schilder sind rechtens . . .
Grüße
Jochen