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Imho muß ich einen Fachbetrieb nicht drauf hinweisen wir er seine Arbeit machen muß.
Sonst wären wir ja arm dran.
Ich denke sie müßten nachfragen oder Bedenken äußern
Lg
Dieter
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So sehe ich das auch.
Gruß
Ralf
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24.05.2021, 13:43
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 24.05.2021, 13:49 von Testfahrer.)
(24.05.2021, 11:19)Gelber Bengel schrieb: Damit scheint der Fehler doch gefunden wenn der Hersteller schon explizit auf die Gefahr hinweist. Inwieweit der Kunde verpflichtet ist den Reifenhändler als Fachbetrieb aufmerksam darauf zu machen kann ich juristisch nicht beurteilen. Da Du das Fahrzeug jedoch gerade erst erworben hast wird wahrscheinlich die Vorschadenproblematik nochmal hochkommen, es sei denn das Fehlverhalten ist eindeutig dem jetzigen Monteur zuzuweisen.
GEFÄHRLICH...................Also die Felge soll anfällig sein.....hmm das wäre dann eine Art Herstellungsfehler des Produkts.....dann müßten ja entsprechende Handwerksbetriebe praktisch nur noch derartige Fibeln und Anwendungsmappen studieren.
Bei manchen Franzosen ist es ähnlich, die man normal nicht aufspannen kann, wenn sie dreilöchig sind.....Aber das merkt man ja schon beim Aufspannen, das das gar nicht geht.....Wenn diese OZ sich normal aufspannen läßt, aber nicht normal aufgespannt werden soll, wie oben weiter der Corvettenmensch vom Betrieb schreibt, dann sehe ich den Fehler ( Kausalität) doch beim Hersteller, nicht bei der Werkstatt. Auch wenns schön ist, dass die Fachwerkstatt Bescheid weiß.
Unter Normalumständen muß eine Felge bearbeitet werden können, ohne dass man mit Brüchen oder dergleichen rechnen muß.
Und wenn das so nicht geht, sollte es anderweit besser bekannt und kenntlich gemacht sein.
Das ist meine Meinung dazu.
Sonst wäre die Werkstatt wörtlich immer der "Dumme"....aber warum sollte sie ?
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24.05.2021, 14:29
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 24.05.2021, 14:54 von Gelber Bengel.)
Na ja. Ich sehe das schon mehr so wie Dieter und Ralf. Wenn ich z.B. als Abschleppdienst einen Allradler mit einer angehobenen Achse als Nachläufer ziehe ohne dass der Motor läuft oder ich die andere Achse auch noch anhebe wird's teuer. Das gehört zum Fachwissen eines solchen Betriebes. Sonst lasse ich die Finger davon. Dazu muss man sich schon mal hinknien, nachschauen oder gezielt nachfragen bzw. nachlesen. Steht übrigens explizit im Handbuch.
Ich denke bei der Vielschichtigkeit der heutigen Technik kann man spezifische Eigenarten und Montagebesonderheiten von Produkten einfach nicht per se ausschließen. Ob das juristisch allerdings genauso gesehen wird steht aber, wie ich vorher schon schrieb, möglicherweise auf einem anderen Blatt.
PS: Außerdem ist nicht jedes filigranere Bauteil direkt ein Herstellungsfehler.
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Zu Testfahrer Beitrag #33
Sehe ich ganz anders. Der Teil, wo der Nabendeckel sitzt ist im Fahrzustand belastungsseitig völlig irrelevant. Dieser Teil der Felge ist nur "Zierde" zur Aufnahme des Nabendeckels. Gewöhnlich sollte eine Felge über Radbolzen/Radmutter befestigt werden, das sehe ich auch für Reifen-Montiermaschinen so. Somit sehe ich keinen Fehler bei OZ. Hier käme bestimmt keiner auf die Idee, einen Wagenheber an der Stoßstange anzusetzen (nur so als Beispiel).
Gruß
Ralf
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Ohh da hat sich ja Spannendes ergeben! Da werde ich die Werkstatt morgen mal mit dem Warnhinweis von OZ konfrontieren.
Das bestärkt mich nun natürlich noch vollends, nichts an den entstandenen Schaden zu bezahlen!
Ich werde hier berichten, wie es weitergeht.
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Zu Ralf P @ # 35 :
Naja das sind schon demagogische Beispiele.....oder ist es Usus, dass man mit Wagenhebern an Stoßstangen ansetzt?
Es ist aber Usus, dass man Felgen normal einspannt. Auch habe nicht ich geschrieben, dass es sinngemäß ein OZ-Problem ist.
Das schrieb ein anderer Poster.
Mir geht es nur darum, dass man als Betrieb Spezifika nicht kennen muß, wenn man ganz gewöhnliche Abläufe vornimmt/vornehmen kann.
Es kommt aber schon bei dem Thema raus, dass egal wie, es der Betrieb wissen muß.
Er kanns aber nicht- immer und grundsätzlich.
Warum werden Felgen dann überhaupt auf den Markt gebracht oder nicht eingetauscht, wenn sie offensichtlich Probleme bereiten ? Diese Frage fehlt doch eigentlich.
Betriebe sind Werkstätten wo MENSCHEN arbeiten und diese machen menschliche Fehler.
Auch sollte man viel mehr Verantwortung beim Hersteller suchen, der froh sein kann, wenn die Baueigenart derart gestrickt ist, dass die Felge beim Aufspannen Probleme macht- und hoffentlich nicht auf der Bahn.
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(22.05.2021, 20:13)sto schrieb: ... Zu meinem Erstaunen konnten sie jedoch innerhalb von zwei Stunden eine neue gleiche Felge organisieren und das Problem war gelöst. Es wurde mir gesagt, es wäre alles kein Problem und man sei versichert für sowas. Also, alles gut...dachte ich...
Für mich kam bereits kurz nach dem Beitrag die Frage auf, ist dies als Schuldeingeständnis zu werten und wenn ja, kann ein solches einfach wieder zurückgezogen werden?
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Ihr dürft eins nicht vergessen
Dieser Typ Felge ist eine Ultra leichte Alufelge für die Strasse.
Irgendwo sind da Grenzen...
Nurs so als Info:
Ich hatte einmal einen Satz an meiner alten ZR1 verbaut und bin damit auf die NS
Ein Tag NS am Limit (Rekordjagd) und die Felgen waren platt
OZ hatte damals jegliche Garantie abgelehnt, die Felgen haben keine Rennstrecken und NS Zulassung
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24.05.2021, 23:02
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 24.05.2021, 23:04 von Ralf. P..)
@Testfahrer,
ich will dir nicht an den Karren fahren. Aber als Kunde, der sich an einen Fachbetrieb wendet, um da ein Verschleißteil (Reifen) wechseln zu lassen, geht doch davon aus, dass der Fachbetrieb auch so einer ist. Und wenn der sich an Superniederquerschnitt-Breitreifen und die Felgen dazu rantraut, muss er sich auch auf dem Gebiet entsprechend schlau machen. Dazu gehört auch, dass man entsprechende Arbeitsrichtlinien zu den Produkten, an denen man arbeitet kennt. Das hat er offenbar versäumt. Er kann es dann aber nicht dem Kunden anlasten. Fehler passieren, man muss dann aber auch eingestehen, dass man sie gemacht hat. Der Fehler ist hier nicht das Wesentliche, sondern der Umgang damit.
Gruß
Ralf
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