Also die Pos 1)-3) sollten eigentlich der hiesigen H-Zulassung entsprechen. Über die Pos a)+b) kann man auch Fahrzeuge unter 9705 fassen, die 1)-3) nicht erfüllen, z.B. weil sie nicht original oder noch nicht 30 Jahre alt sind.
Technisch dürfte man das dadurch abwickeln können, dass man (falls der Zoll zickt) zunächst einen falschen Bescheid erhält und gegen diesen mit dem H-Gutachten vorgeht.
Es wäre nett, wenn der erste Importeur, der diesen Weg geht, hier mal postet. Bei der Zollagentur Celle dürfte die H-Begutachtung, z.B. noch vor Erlass des Zollbescheides möglich sein, so dass es vermutlich nicht einmal eines Einspruches gegen den falschen Bescheid bedürfte.
Ich kann die Diskussion nicht ganz nachvollziehen. Warum Risiken beim Import direkt nach D eingehen, sich der deutschen Behördenwillkür aussetzen, wenn der Import von Oldtimern über Rotterdam problemlos funktioniert?
Zitat:Original von STRUPPI
Steuerflucht im kleinen????
Grüsse vom OSC-Canibalisten STRUPPI
beim Import meiner C3 wurde die Verzollung in Ö gemacht. Absolut problemlos, allerdings mit einem Steuersatz von 10 %.
Der wegen eines am Transport entstandenen kleinen Schadens beigezogene Sachverständige hat mir von mehreren Fällen erzählt, bei denen nach einer Verzollung in NL auch noch eine Nachverzollung in Ö gemacht werden musste.
Die genauen Gründe dafür kann man sich an ein paar Fingern abzählen.
na gut, wenn ich nicht so schnell fahren darf, wie ich gerne möchte, entgeht dem Finanzminister eben einiges an Mineralölsteuer .... selber schuld