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Hallo,
die Voraussetzungen für das von mir genannte Fzg. sind nun doch anders, da gab es ein Mißverständnis zwischen Verkäufer und mir
ALSO: Es geht um eine C4, die erstmals in Luxemburg zugelassen wurde und seitdem auch dort angemeldet ist.
Jetzt möchte ich diesen Wagen kaufen und in Deutschland zulassen. Gehe jetzt doch mal von Mehraufwand aus
Danke euch und viele Grüße, Thilo
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Das sogenannte COC-Papier gibt es erst seit 1996 und auch nur für Fahrzeuge, die für den europäischen Markt gebaut worden sind. Diese haben dann auf dem Typschild eine EG-Betriebserlaubnisnummer (z.B.: e1*2001/116*1234*00). Unter dieser Nummer sind alle Daten aufgelistet, die das Fahrzeug betreffen. Ähnliches war früher bei den alten nationalen Betriebserlaubnissen (z.B.: K1234). Im Jahre des Herrn 2005 (als die neuen Papiere rauskamen) gab es die 46.Änderungsverordnung, bei der festgelegt wurde, dass Fahrzeuge, die bereits eine Betriebserlaubnis haben, keine neue brauchen. Vorher war es so, dass das SVA bei jeder Stilllegung oder Ausserbetriebsetzung eine neue Betriebserlaubnis erteilen musste. Damals wurden die Daten nur 18 Monate gespeichert - daher die 1.5-Jahres-Frist.
Lange Rede, kurzer Sinn: Wenn das Fahrzeug eine EG-BE hat, braucht man nur ein COC-Papier und eine gültige HU um das Auto zuzulassen. Ist das Fahrzeug aus dem aussereuropäischen Ausland und war noch nie in Dtl zugelassen, braucht man eine Vollabnahme nach §21 StVZO (ein Gutachten zur Erlangung einer Betriebserlaubnis). War das Fahrzeug schon mal in Dtl.zugelassen und ist dann ins Ausland überführt worden erlischt die BE nach 7 Jahren. Dann braucht man theoretisch wieder eine Vollabnahme. Die Ämter lassen aber meistens einen alten Brief gelten und verlangen nur eine HU.
Deshalb ganz wichtig: Mit allen Dokumenten zum Amt und fragen, was die wollen!
Alex
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Hi Alex.
Was heißt denn das nun übersetzt für eine ex GI-Vette, die 1992 zuletzt mit deutschen Papieren auf einen deutschen EU-Bürger zugelassen war?
Greets, OLI
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Haste Brief, kannste Glück haben!
Im Ernst, das entscheidet das SVA. Hier in AC nehmen die auch ne alte Briefkopie mit einer HU an.
Alex
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Ok. Danke, Alex.
Greets, OLI
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ALSO: Es geht um eine C4, die erstmals in Luxemburg zugelassen wurde und seitdem auch dort angemeldet ist.
Jetzt möchte ich diesen Wagen kaufen und in Deutschland zulassen. Gehe jetzt doch mal von Mehraufwand aus
Also nach Auskunft von TÜV und SVA ist in dem Fall das komplette Programm erforderlich: Datenblatt besorgen, Vollabnahme und evtl. Sondereintragungen.
Kann mir bitte jemand noch sagen, welche Papiere ich bei einem Auto-Kauf in Luxemburg ausgehändigt bekommen muss?
Danke.
Grüße, Thilo
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Du brauchst die luxemburger Zulassung, das ist ein DIN-A4 Zettel mit einer grauen und einer gelben Hälfte auf der die Fahrzeugdaten stehen. Falls das Auto abgemeldet ist, brauchst du auch eine Abmeldebestätigung.
Alex
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Zitat:Original von Lucky-TÜV
Du brauchst die luxemburger Zulassung, das ist ein DIN-A4 Zettel mit einer grauen und einer gelben Hälfte auf der die Fahrzeugdaten stehen. Falls das Auto abgemeldet ist, brauchst du auch eine Abmeldebestätigung.
Alex
Dankeschön. So viel ich weiß, ist die Steuer für das Auto nicht bezahlt, da es jetzt eh schon im Winterschlaf ist. Ist das Auto dann abgemeldet oder noch angemeldet?
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Ad Thilo.
Warum machst Du den Alex so an?
Formuliere Deine Fragen klar und deutlich und lasse es bitte nicht an Unschuldigen ab.
Ich denke, Er wollte helfen.
Ich kenne keinen von Euch, aber so kenne ich das hier eher selten.
Greets, OLI
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Zitat:Original von lolly123
Ad Thilo.
Warum machst Du den Alex so an?
Formuliere Deine Fragen klar und deutlich und lasse es bitte nicht an Unschuldigen ab.
Ich denke, Er wollte helfen.
Ich kenne keinen von Euch, aber so kenne ich das hier eher selten.
Waas?? Ich bin dem Alex sehr dankbar, und was habe ich abgelassen
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