Zitat:Original von andreas.rf
Mal grundsätzlich was zu den US Scheinwerfern: Das sind sogenannte Sealed Beam Scheinwerfer ohne direkte Hell/Dunkel-Grenze und in Deutschland wie überhaupt in Europa grundsätzlich unzulässig wegen der viel zu hohen Blendung. Bis vor ca. 15 Jahren konnte dafür noch ne Ausnahmegenehmigung beantragt werden falls ein "Lichttechmisches Gutachten" vorlag, das geht zumindest bei uns hier in Bayern seither nicht mehr. Das heißt die Scheinwerfer müssen grundsätzlich ausgetauscht werden. Auch "In etwa Wirkung" gem. §22a StVZO ist für Hauptscheinwerfer unzulässig. Damit können zwar alle anderen Leuchten an einem IMPORT (!) Fahrzeug genehmigt werden wenn die Wirkung den Europäischen Anforderungen in etwa entspricht, Hauptscheinwerfer aber grundsätzlich nie. Falls sowas mal gemacht wurde muss ich demjenigen Kollegen, der die 21er-Abnahme gemacht hat, leider Unwissenheit unterstellen.
Grüsse, Andreas
Hast du auch eine rechtliche Grundlage für deine Aussagen? Oder woher weißt du das?
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Hallo Ralph,
es gibt mittlerweile auch in US-Fahrzeugen Scheinwerfer die den europäischen technisch entsprechen. Nur ohne Bauartgenehmigung, also ohne E-Prüfzeichen. Die haben dann eine ganz normale Hell/-Dunkel-Grenze und auch ne austauschbare Lampe. Aber das sind keine Sealed Beam Scheinwerfer. Bei diesen wird die Abblendung einfach dadurch erreicht, indem die Glühwendel nicht ganz im Scheinwerferfokus sitzt sonder etwas außerhalb. Dadurch wird der größere Teil des Lichtes nach unten, also auf die Strasse projeziert. Allerdings mit dem Nachteil, dass viel Licht in Form von Streulicht verloren geht und den Gegenverkehr blendet.
Gruss Andreas
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Die Scheinwerfer werden in den USA meist nur als "Positionslaternen" gebraucht, weil viele Überlandstraßen beleuchtet sind.
Auf den übrigen Straßen muss so langsam gefahren werden, dass wohl auch eine Karbidlampe reichen würde....
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@ chalena:
deine Aussage habe ich genauso dargestellt in meiner PM. Gutachten vom LTIK wäre Grundvorraussetzung für "In etwa Wirkung" gem. §22a, gibts aber für Sealed Beam nicht, jedenfalls nicht für nen Corvette Hauptscheinwerfer.
@ Jo80
Ich bin seit 23 Jahren amtlich anerkannter Sachverständiger beim TÜV Süd tätig und es gehört mit zu meinen Aufgaben Importfahrzeuge gem. §21 zu begutachten. Die rechtlichen Grundlagen finden sich in der StVZO bzw. in den einschlägigen EG-Rili bzw. ECE-Regelungen. Das würde hier aber zu weit führen.
Grüsse, Andreas
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Zitat:Die Scheinwerfer werden in den USA meist nur als "Positionslaternen" gebraucht, weil viele Überlandstraßen beleuchtet sind.
@C-556: Darf ich mal fragen, wann Du in USA warst? Ich kenne beleuchtete Überlandstraßen (Autobahnen) nur aus Luxemburg aber nicht in USA. Vielleicht gibt es solche Straßen im Osten zwischen New York, Washington und Chicago, aber in Florida, Georgia, Alabama, Tennesee, Kentucky, Nevada, Colorad, Arizona, California, Utah und Wyoming habe ich nie beleuchtete Straßen gesehen. Das Einzige, was die Straßen beleuchtet sind die großen Werbetafeln.
Diese Sealed Beam habe ich dann allerdings noch nie am Auto gehabt. Bis wann wurden diese komischen Systeme denn eingebaut?
Grüße
Ralph
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Zitat:Original von andreas.rf
Ja es ist immer wieder interessant was alles gemacht wird. Sealed Beam Scheinwerfer einzutragen ist ein völliges No Go und rechtlich im Ernstfall für den Fahrzeughalter auch völlig wertlos. Es gibt rein theoretisch schon die Möglichkeit über eines der Lichttechnischen Institute in Karlsruhe oder Berlin ein Gutachten erstellen zu lassen um nachzuweisen dass die Scheinwerfer mit der ECE Regelung konform wären, dann wäre sogar eine "In etwa Wirkung" zu machen. Mir ist aber kein Fall bekannt wo Corvette Scheinwerfer ein positives Gutachten erhalten hätten.
Im Übrigen sind die Sealed Beam Scheinwerfer schlichtweg Schrott, warum das die Amis nach wie vor als Stand der Technik sehen kapier wer will. Alleine schon der Umstand, dass der Scheinwerfer eine Einheit mit der Lampe bildet. Das heißt brennt die durch, ist der ganze Scheinwerfer Schrott. Einstellbar sind die Dinger eh nicht da ohne Hell-Dunkel-Grenze kein normales Lichteinstellgerät verwendbar ist. Und diese Aufschnall-Wasserwaage, die es dazu in Amerika anscheinend gibt (hab sowas auch noch nie im Original gesehen) gibts bei uns eh nicht. Alleine deshalb machen derartige Scheinwerfer bei uns keinen Sinn. Und blenden tun die auch wie doof. Oder wem sind noch nie die US-Militärfahrzeuge aufgefallen die wie verrückt blenden wenn einem nachts ein Konvoi entgegen kommt? Die haben auch die Dinger drin.
Gruss Andreas
Hallo Andreas,
du hast recht, die Hauptscheinwerfer der US C5 sind wirklich Schrott. Leuchtwirkung ist im direkten Vergleich zu einer EU C5 eine Katastrophe.
Was ich nicht bestätigen kann ist das die C5en eine hohe Blendwirkung haben. Bin mit meiner 97er 100.000km gefahren (mit den US Leuchten) und habe noch nie Gegenfeuer bekommen (Die Teile lassen sich auch recht gut richtig einstellen und meine waren auch immer richtig eingestellt - Wie es geht: Siehe C5 Service Manual von GM). Im Gegenteil, selbst wenn ich mal vergesse abzublenden hat das bisher keinen gestört. Was auch nicht stimmt ist das man die Leuchtmitel an der C5 nicht wechseln könnte. es sind die HB4 HB5 Leuchtmittel drin. Jeweils für Aufblendlicht und Abblendlicht getrennte Leuchtmittel. Lassen sich problemlos austauschen.
Wegen des sehr schlechten Lichts hab ich dann aber umgerüstet auf EU. Eingetragen war be mir nichts.... Import war 1998...
Viele Grüße,
Jochen
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Hi Jochen,
erst einmal ein gutes Neues! Ja da hast du sicher Recht was die C5 US-Scheinwerfer betrifft. Ich selbst hab noch keine der C5 in der Hand gehabt. Wie ich schon weiter oben mal geschrieben hab gehen die Amis seit einigen Jahren dazu über, konventionelle Scheinwerfer anstelle der Sealed Beam zu verbauen, da sind dann die Lampen austauschbar, haben auch ne Hell-Dunkel-Grenze und sind von daher normal einstellbar mittels Scheinwerfereinstellgerät. Was natürlich nix daran ändert dass die US-Teile keine Bauartgenehmigung besitzen und damit auch kein Prüfzeichen und von daher bei uns unzulässig sind. Es gäbe zwar rein theoretisch die Möglichkeit bei einem lichtechnischen Institut z.B. in Karlsruhe ein Gutachten erstellen zu lassen, um die Scheinwerfer mittels "In etwa Wirkung" genehmigt zu bekommen. Aber dazu müssten die erst mal den Anforderungen der ECE entsprechen und das tun sie nicht. Darum auch das schlechte Licht. Unabhängig davon wäre der Kostenaufwand dafür für nen Privatmann auch viel zu hoch und würde sich nur für Händler rechnen, die größerer Stückzahlen importieren.
Grüße Andreas
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