Zitat:Was macht es für einen Sinn, das Auto abzumelden und die volle Prämie zu bezahlen?
Ganz einfach: die Prämie mußt du doch sowieso bezahlen, aber während der Abmeldezeit läuft die Prämie ja nicht weiter, sondern ruht. Du hast damit quasi eine kostenlose Ruheversicherung für den Wagen. Wird er wieder angemeldet, wird die bezahlte und ruhende Prämie natürlich angerechnet.
Beispiel (vereinfacht):
Prämienzahlung vierteljährlich, angenommen 90 Euro für 90 Tage
du zahlst an die Versicherung 90 Euro
nach einem Tag meldest du ab
89 Euro ruhen also, das ist deine kostenlose Ruheversicherung (vom Zinsverlust mal abgesehen)
im nächsten Quartal meldest du wieder an
müßtest also für das Quartal wieder 90 Euro zahlen
89 ruhende Euro werden angerechnet
die Versicherung schickt dir also ne Rechnung über 1 Euro
Zitat:Ich finde den Hinweis fatal, dass es mit einer Meldung des Verkäufers bei der Zulassungsstelle getan sein soll. DAS IST NICHT SO!!!
Doch das ist so ! Dafür gibt es ja schließlich z.B. bei den ADAC-Standardverträgen eine zusätzliche Postkarte, um das der Zulassungsstelle zu melden. Im Kaufvertrag sollte man natürlich die Uhrzeit des Verkaufs festzuhalten. Außerdem sollte der Verkäufer den Verkauf mit Uhrzeit sofort seiner Versicherung mitteilen. Alles zusammengenommen hat es folgende Konsequenzen:
- für die Zulassungsstelle des Verkäufers ist der Wagen verkauft, sie meldet es ans
Finanzamt und an die Versicherung weiter
- für das Finanzamt ist der Verkäufer nicht mehr Steuerschuldner; er bekommt den
überschüssigen Betrag zurück
- für die Versicherung des Verkäufers ist der Wagen ebenfalls verkauft; der Verkäufer
bekommt die überschüssige Prämie zurück
- für die Polizei ist der Verkäufer nach wie vor verantwortlich, z.B. im Falle eines
Knöllchens bei der Überführung zum Käufer; aber der Verkäufer kann ja auf Grund
der Uhrzeit im Kaufvertrag nachweisen, daß er nicht mehr Halter und Besitzer des
Wagens war
- im Falle eines Unfalls bei der Überführung gilt: eigentlich ist der Verkäufer ja nicht
mehr versichert - der Käufer aber auch nicht, denn der Wagen ist ja noch mit dem
alten Nummernschild unterwegs und erst ab Neuzulassung durch den Verkäufer bei
dessen Versicherung versichert. In diesem Fall springt die alte Versicherung des
Verkäufers ein und übernimmt die Regulierung des Schadens. Der Verkäufer wird
in seiner SF-Klasse zurückgestuft. Wie er sich den finanziellen Nachteil vom Käufer
wieder zurückholt und daß er dadurch nur Laufereien und Scherereien hat, steht
natürlich auf einem anderen Blatt.
Zitat:und soweit ich weiss, sind die Kennzeichen immer am Fahrzeug verblieben.
So läufts im Normalfall auch ab. Kann natürlich sein, daß der Verkäufer das so nicht will, insbesondere bei hochpreisigen und exotischen Fahrzeugen, eben auch, weil er oben
geschilderte versicherungsrechtlichen Probleme vermeiden möchte. Dann mußt du eben mit dem Kurzzeitkennzeichen operieren. Leider ist es so, daß du mit dem Kurzzeitkennzeichen nur ein Fahrzeug probefahren kannst, denn du mußt vor der Probefahrt den roten Fahrzeugschein mit den Fahrzeugdaten ausfüllen, und der gilt nur für dieses eine Fahrzeug.