So, erstmal herzlichen Dank fuer die Antworten!
Was ich wissen wollte war halt was bei denen die mit HB3/HB4 Funzeln runfahren so fuer Eintraege zu finden sind (also genau das was Midnight-Cruiser zitiert hat) oder eben auch nicht (vielleicht schreiben ja noch welche "Hab HB3/HB4 und nix Eintrag") ... hab mir schon gedacht das da je nach Zulassungsstelle und Pruefung nicht immer dasselbe vermerkt wird.
Das mit dem nicht so viel nachdenken sondern mehr fahren ist nen gut treffender Ratschlag, ich mach mir oft so deutlich zu viel "nen Kopp" ueber Dinge das andere nur eben diesen schuetteln.
Ich geh jetzt mal davon aus das die Scheinwerfer rein grundsaetzlich in Ordnung gehen muessen - hmm, da hat sich mein Posten mit dem von Lucky-TÜV ueberschnitten, oh, well.
Zum 1. anderen Punkt:
Was die LWR angeht gibt es in der ECE R48 unter Annex 5 Anweisungen wie ein Auto zu beladen ist und unter Annex 6 wie dann gemessen und berechnet wird OB eine LWR notwendig ist um die Vorgaben von 6.2.6.1.2 einzuhalten in der beschrieben ist unter welchen Winkeln und mit welchen Toleranzgrenzen das
Abblendlicht ausgestrahlt werden soll.
Grob gesagt darf der Hersteller einen Startwert vorgeben( das ist der Aufkleber den man sieht) und dann muss das Fahrzeug bei den Tests in den Toleranzen bleiben - was bei 2 Sitzigen und hard gefederten Fahrzeugen ohne gigantische Zuladung durchaus machbar erscheint - und dann wird halt keine LWR benoetigt( gar keine, auch nicht fuer Xenon/LED).
Interessant ist hier auch das falls eine LWR benoetigt wird und man LED-Scheinwerfer oder Scheinwerfer mit mehr als 2000 Lumen (typischerweise Xenon) einsetzt diese automatisch regeln muss, eine Regelung durch den Fahrer per Einstellraedchen oder aehnlich ist dann nicht mehr zulaessig(6.2.9) - macht in meinen Augen auch Sinn, da sonst wohl eher mehr als weniger Blendung zu erwarten waehre.
Zum 2. Punkt:
Bei den Blinkern in den Kotfluegeln - oder generell an der Fahrzeugseite - ist die STVZO noch nicht auf dem Stand der ECE R48 - aber rein grundsaetzlich sind nach STVZO keine gefordert wenn das Fahrzeug kuerzer als 6m ist aber optional zulaessig(54.4.1) und nach ECE R48 sind zwar 2 gefordert (6.5.3) deren Funktion darf aber von den vorderen Leuchten mit uebernommen werden und es koennen dann optional zusaetzliche( wohl bis zu 3) zur besseren Sichtbarkeit angebracht sein.
Ist also grenzwertig, aber ich wuerde sagen der eigentliche Blinker ist erstmal im Wesentlichen gut genug zu sehen( haelt aber wahrscheinlich den Winkelangaben der Regelung nicht umbedingt stand).
Jetzt hab ich ja schon nen bischen Textwueste hinterlassen, hoffe mal das ihr da heil durchgekommen seid
hier dann noch mal nen wirklich nicht zugelassenes Feature - wobei ich keine Ahnung habe ob das bei den EU-C5en vielleicht ja so geschaltet ist:
Die Bremslichter
Weder laut STVZO noch nach ECE R48 sind 5 Leuchten zulaessig, es duerften beim Bremsen also nur die aeusseren und die 3te in der mitte aufleuchten.
Mit gruebelnden Gruessen,
Michael
Edit wg. Post von Lucky-TÜV