10.07.2011, 08:42
Zitat:Zusätzliche Upgrades wie ein Bremskraftverstärker oder Fahrwerkstuning werden also bestraft!?!
Da hat mit dem Zustand des Wagen nichts zu tun, sondern mit der Originalität. Und die wird bei der Zuteilung des H-Kennzeichens bewertet.
Die entsprechende Definition des Deuvet für Änderungen der Originalität lautet:
"Änderungen, die nachweislich innerhalb der ersten 10 Jahre nach Erstzulassung oder ggf. Herstellungsdatum erfolgt sind oder hätten erfolgen können ... sind zulässig."
Jetzt weiß Du Bescheid.
Gruß Dietmar
PS: Hier kannst du die Neuen Richtlinien Deuvet für die Erteilung des H-Kennzeichens nachlesen
Corv76