29.06.2011, 14:47
Zitat:Original von JRAber ja doch.
Und zum 138. Mal:
Es gibt keine allgemein verbindliche Regel, was alles am Fahrzeug verändert werden muss, das hängt immer vom abnehmenden Prüfer ab!
Gruß
JR
Wenn das Fahrzeug die Geseztesregelung/STvO nicht entspricht,dann muss es geändert werden.
Gelbeblinker hinten ob Bj 1970,E-Scheinwerfern usw.......
Für mich ist das ein "Allgemeine Verbindlichkeit".
Was von Prüfer abhängt ist das so genannte "Ermessene spielraum",die man so oder so interpretieren kann.