24.06.2011, 09:04
Zitat:Original von Corvalex
Zitat:Original von Maseratimerlin
"Irrtümer und Zwischenverkauf vorbehalten".
Die "Floskel" steht immer drin
Nein Du hast schon recht, ist sicher nicht als unverrückbare zugesicherte Eigenschaft zu sehen (vielleicht dann im Kaufvertrag) aber ich denke jetzt mal nicht soooooooooooo böse und unterstelle mal keine mutwillige Täuschung!
Gruß
Alex
Wenn eine solche Eigenschaft explizit im Angebot steht, dann greift sie auch. Da können noch so viele Floskeln stehen. Wenn der Käufer die zugesicherte Eigenschaft nachweisen kann, dann bräuchte es nicht mal im Vertrag stehen. Aber wer ist schon so dumm dies nicht im Vertrag festzuhalten?!
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