23.06.2011, 23:47
Zitat:Original von Maseratimerlin
"Irrtümer und Zwischenverkauf vorbehalten".
Die "Floskel" steht immer drin
Nein Du hast schon recht, ist sicher nicht als unverrückbare zugesicherte Eigenschaft zu sehen (vielleicht dann im Kaufvertrag) aber ich denke jetzt mal nicht soooooooooooo böse und unterstelle mal keine mutwillige Täuschung!
Gruß
Alex
Gruß Alex